20-5751

Systematisches Erhaltungsmanagement für Spielplätze endlich in Gang bringen Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 07.05.2019 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10

Sachverhalt

Die Hamburgische Bürgerschaft hat im Januar 2018 den Senat aufgefordert, ein systematisches Erhaltungsmanagement für Hamburgs öffentliche Spielplätze zu schaffen. Im Juni 2018 hat der Senat zugesagt, dieses "zeitnah" einzuführen. Wie sich aus der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der FDP in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/16157, aus dem Februar 2019 ergibt, ist - mehr als ein halbes Jahr nach der Ankündigung der zeitnahen Einführung - noch nicht einmal die Projekteinsetzungsverfügung erlassen worden, sondern befindet sich erst in der Abstimmung. Andererseits hat die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Doppelhaushalt 2019/20 eine Gesamtsumme von 10 Millionen Euror beide Jahre zusammen bewilligt, um Spielplätze im Rahmen eines Investitionsprogramms "ZP EMS Grünanlagen und Spielplätze" von Grund auf instand zu setzen. Aufgrund des bisherigen Zeitablaufes ist zu befürchten, dass diese Summe schlussendlich den Bezirksämtern zur Sanierung nicht zur Verfügung stehen wird, da bis zur landesweiten Bestandsaufnahme des Zustandes der Spielplätze, die ja Voraussetzung für eine Sanierungsentscheidung ist, das Haushaltsjahr 2020 beendet sein dürfte.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Projekteinsetzungsverfügungung für ein zentrales Erhaltungsmanagement Spielplätze und Grünanlagen umgehend zu erlassen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sicherzustellen, dass bereits jetzt alle verfügbaren Daten über den Zustand der öffentlichen Kinderspielplätze zusammengetragen werden, damit sie nach der Projekteinsetzung umgehend in die Datenbank des Erhaltungsmanagements eingemeldet werden können.

 

  1. Zudem wird das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die Zustandsdaten mit der Einmeldung in das Erhaltungsmanagement dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur Verfügung zu stellen und dies auch zukünftig fortlaufend zu tun.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.