Sternbrückenneubau: Sensibilität und Augenmaß statt Planungsdesaster! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 8.4.1
Die Sternbrücke ist Teil der europaweit bedeutsamen Eisenbahninfrastruktur. Sie überbrückt die verkehrlich stark frequentierte Kreuzung Max-Brauer-Allee/Stresemannstraße – zwei Straßen mit erheblicher Bedeutung für das gesamtstädtische Verkehrsnetz. Sie liegt in einem städtebaulich stark verdichteten Innenstadtbereich einschließlich einer Club- und Kneipenszene, welche u.a. die in den Brückenfundamenten vorhandenen Räumlichkeiten nutzt. Aufgrund dieser vielschichtigen Gemengelage von teilweise erheblich konfligierenden Nutzungsinteressen ist der geplante Neubau der Sternbrücke ein Vorhaben, das große Sensibilität und viel Augenmaß zwingend voraussetzt. Das bisherige Planfeststellungsverfahren zur Sternbrücke wird diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Es verstößt gegen die Einsichten einer Ökobilanzierung bei Entwicklungsmaßnahmen, wie auch gegen die Einsichten klimapolitischer Zukunftsfähigkeit, wie auch gegen die Einsichten einer behutsamen Stadtbildgestaltung – durch den Neubau der Sternbrücke als Stabbogenbrücke, durch die Zerstörung des Baumbestandes entlang der Max-Brauer-Allee und durch die Zerstörung der Häuser im Kreuzungsbereich von Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planungen an diesem Verkehrsknotenpunkt ist daher dringend erforderlich. Dabei sind das (Wort)Protokoll der öffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29. Oktober 2021 (Drucksache 22/12) und die bereits vom Amt formulierten kritischen Stellungnahmen (21‑3711nö, Schreiben vom 23.12.20, vom 23.08.21 und vom 26.08.21) einzubeziehen.
Abschließend ist zu kritisieren, dass aktuell bereits vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit vorbereitenden Baumaßnahmen – z.B. Fällarbeiten – begonnen worden ist.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin und das Bezirksamt werden unter verbindlicher Einbeziehung der im vorstehenden Begründungstext genannten kritischen Stellungnahmen gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, sich gegenüber den beteiligten und zuständigen Fachbehörden der FHH sowie der Deutschen Bahn AG bezogen auf das laufende Planfeststellungsverfahren des Neubaus der Sternbrücke für folgende Maßnahmen einzusetzen:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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