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Sternbrückenneubau: Sensibilität und Augenmaß statt Planungsdesaster! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 8.4.1

Sachverhalt

Die Sternbrücke ist Teil der europaweit bedeutsamen Eisenbahninfrastruktur. Sie überbrückt die verkehrlich stark frequentierte Kreuzung Max-Brauer-Allee/Stresemannstraße – zwei Straßen mit erheblicher Bedeutung für das gesamtstädtische Verkehrsnetz. Sie liegt in einem städtebaulich stark verdichteten Innenstadtbereich einschließlich einer Club- und Kneipenszene, welche u.a. die in den Brückenfundamenten vorhandenen Räumlichkeiten nutzt. Aufgrund dieser vielschichtigen Gemengelage von teilweise erheblich konfligierenden Nutzungsinteressen ist der geplante Neubau der Sternbrücke ein Vorhaben, das große Sensibilität und viel Augenmaß zwingend voraussetzt. Das bisherige Planfeststellungsverfahren zur Sternbrücke wird diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Es verstößt gegen die Einsichten einer Ökobilanzierung bei Entwicklungsmaßnahmen, wie auch gegen die Einsichten klimapolitischer Zukunftsfähigkeit, wie auch gegen die Einsichten einer behutsamen   Stadtbildgestaltung – durch den  Neubau  der  Sternbrücke  als  Stabbogenbrücke, durch  die  Zerstörung  des  Baumbestandes  entlang  der  Max-Brauer-Allee  und  durch die Zerstörung  der  Häuser im Kreuzungsbereich  von  Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planungen an diesem Verkehrsknotenpunkt ist daher dringend erforderlich. Dabei sind das (Wort)Protokoll der öffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29. Oktober 2021 (Drucksache 22/12) und die bereits vom Amt formulierten kritischen Stellungnahmen (213711nö, Schreiben vom 23.12.20, vom 23.08.21 und vom 26.08.21) einzubeziehen.

 

Abschließend ist zu kritisieren, dass aktuell bereits vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit vorbereitenden Baumaßnahmen – z.B. Fällarbeiten – begonnen worden ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksamtsleiterin und das Bezirksamt werden unter verbindlicher Einbeziehung der im vorstehenden Begründungstext genannten kritischen Stellungnahmen gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, sich gegenüber den beteiligten und zuständigen Fachbehörden der FHH sowie der Deutschen Bahn AG bezogen auf das laufende Planfeststellungsverfahren des Neubaus der Sternbrücke für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Die beginnenden vorbereitenden Baumaßnahmen im Umfeld der Sternbrücke sind sofort zu stoppen und bis auf weiteres einzustellen.

 

  1. Das laufende Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Sternbrücke ist sofort auszusetzen.

 

  1. Zwischen den betroffenen Anwohner:innen, Initiativen und Verbänden einerseits und der Deutschen Bahn AG, den beteiligten Fachbehörden der FHH, dem Bezirksamt Altona andererseits ist ein Mediationsverfahren unter Einbeziehung aller konfligierenden Interessen durchzuführen.

 

  1. Bezogen auf die Stresemannstraße – insbesondere im Bereich der Sternbrücke - ist eine gründliche und zukunftsfähige verkehrliche Neuplanung vorzunehmen. Die verkehrliche Neuplanung ist daran auszurichten, die vorhandenen Verkehrsflächen zugunsten der Verkehrsträger des Umweltverbunds (Fahrradverkehr, ÖPNV und Fußverkehr) umzuverteilen. Von weiteren Straßenverbreiterungen ist möglichst abzusehen, da dies den Zielsetzungen einer wirklichen sozial-ökologischen Mobilitätswende widerspricht. Ausgehend von dieser verkehrlichen Neuplanung ist die Neukonstruktion der Sternbrücke – sowie die mögliche Option einer Brückensanierung – planerisch neu auszurichten. Grundlagen der Neuplanung des Brückenbaus sind Ökobilanzierung einschließlich des Baumschutzes, Einhaltung der Klimaschutzziele und die mit den betroffenen Bürger:innen abgestimmte behutsame Stadtbildentwicklung. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens sind verbindlich einzubeziehen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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