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Stellungnahme zur Schlussverschickung Elbchaussee Abschnitt Manteuffelstraße - Parkstraße Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.09.2020
Sachverhalt

Die Verkehrsplanung zur Elbchaussee im 1. Bauabschnitt hat den Verkehrsausschuss schon mehrere Male beschäftigt. Auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.1.2020 (Drs.21-0623) wurde mit Stellungnahmen von BWVI und VD 52 im April reagiert (Drs. 21-0770). In der vorliegenden Schlußverschickung haben einige der Forderungen aus dem Bezirk Eingang gefunden. Insbesondere mit der Aufgabe von schmalen Schutzstreifen zugunsten eines Radfahrstreifens auf der Nordseite zwischen Sieberlingstraße und Christian F. Hansen-Straße sowie der Umplanung am Knoten Baron-Voght-Straße wurden wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr vorgenommen.

 

Die insgesamt sehr komplexe Planung mit sehr unterschiedlichen Bedingungen bei Breiten und Höhenlagen der Straße macht jedoch eine erneute Befassung notwendig.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Innenbehörde (BIS) werden gemäß §27 BezVG aufgefordert, folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona erneuert ihren Wunsch, die gesamte Planung einem Sicherheitsaudit zu unterziehen, um mögliche Gefahrenlagen insbesondere für Rad- und Fußverkehr genauer untersuchen zu lassen. Laut Hamburger Koalitionsvertrag können solche Audits bei komplexen Planungsverfahren integriert werden, um mögliche Gefahrstellen zu identifizieren und auszuräumen.

 

  1. Die Unfallzahlen (558 Unfälle vom 1.1.2015 bis 31.12.2017 in der Elbchaussee in Gesamtlänge ohne Knoten) sind dabei für den Planungsabschnitt auf Hinweise auf bestehende oder potentiellen Gefahren zu untersuchen.
  2. In diesem Zusammenhang ist erneut zu prüfen, ob potentielle Gefahren an Engstellen (z.B. Sogwirkung durch Lkw-Verkehr bei höheren Geschwindigkeiten, zu dichtes Auffahren beim Überholen, Einfluss von längeren Steigungen auch unter 3% auf das Fahrverhalten von Radfahrenden) bestehen, die die Einführung weiterer Tempo 30 Abschnitte rechtfertigen.

 

  1. Es ist zu prüfen, unter welcher Voraussetzung Piktogramme mit Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn vom Baulastträger als Verkehrshinweis ohne rechtlich bindende Wirkung angebracht werden können. Ist dies möglich, sollten diese bei der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr im Bauabschnitt Anwendung finden.

 

  1. Der Elbradweg zwischen Manteuffelstraße und Teufelsbrück wird bei der Planung als Ausweichstrecke für den Radverkehr empfohlen. Es wird begrüßt, dass mit dem Bezirksamt Altona Gespräche über die Ertüchtigung des Abschnitts aufgenommen worden sind.  Angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine Umsetzung im Bezirk in den nächsten Jahren nicht möglich, daher ist eine Verabredung über die Kostenübernahme durch die Stadt Hamburg erforderlich.

 

Das Bezirksamt wird gemäß §19 BezVG aufgefordert, die vorgenannten Maßnahmen zu unterstützen.

 

Dem Verkehrsausschuss ist zu berichten.

 

Die Dringlichkeit ist darin begründet, dass es sich bereits um die Schlussverschickung der Baumaßnahme handelt und der Baubeginn zeitnah erfolgt.

 

Anhänge

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