21-1676.2

Stärkung des stationären Einzelhandels in Altona - Wirtschaftsförderung in der Krise Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-1676.1

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Ö 8.6.1
Sachverhalt

Die Drucksache 21-1676 soll wie folgt geändert werden  (neue Formulierungen sind unterstrichen, Streichungen mit [ ] markiert):

 

Der stationäre Einzelhandel spiegelt die Vielfalt der unterschiedlichen Stadtteile des Bezirks wider. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität in Altona. Alteingesessene Geschäfte, moderne Concept Stores und Einkaufszentren tragen zum charmanten Mix in den Stadtteilen bei.

 

Die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler vor Ort offerieren ein Sortiment, das auf den Bedarf ausgerichtet ist. Manche Betriebe sind schon seit mehreren Generationen in ihrem Stadtteil verwurzelt und bieten ihrem Kundenstamm eine individuelle Beratung, wie sie online niemals geleistet werden kann.

 

Die Corona-Pandemie wirkt als Beschleunigerin eines veränderten Konsumverhaltens hin zum Online-Einkauf. Infolgedessen erleiden Einzelhändlerinnen und Einzelhändler massive Umsatzeinbußen. Die nun zum zweiten Mal verfügten Ladenschließungen bringen sie in existenzielle Not, die versprochenen staatlichen Hilfen lassen auf sich warten.

 

Das Aussterben des Einzelhandels vor Ort, die Verödung der Stadtteilzentren, der Verlust von Lebensqualität muss verhindert werden. [Jetzt ist politische Unterstützung nötig!]

 

Zu diesem Zweck hat die Hamburg Tourismus eine Stadtteilkampagne für Hamburg entwickelt. Die Zielgruppe der Kampagne sind Besucher*innen, Hamburger*innen und Leistungsträger*innen. Die zentralen Botschaften der Kampagne sind es, in der unmittelbaren Nachbarschaft einzukaufen und die Gastronomie zu besuchen. Die Mediaschaltungen sollen in ganz Hamburg erfolgen, die Mediakosten sind nach Vorstellungen der Hamburg Tourismus ggf. zumindest teilweise von den Interessengemeinschaften zu tragen.

 

Die einzelnen Interessengemeinschaften sollen jeweils einzelne Anträge auf Finanzierung stellen. Voraussetzung ist nach der Vorstellung der Hamburg Tourismus eine Kofinanzierung des Bezirkes. Da die Menschen sich in Zeiten der Pandemie verstärkt online umschauen, wäre eine Erweiterung der Media-Ausspielung seitens der Hamburg Tourismus auch im Netz wichtig, um möglichst viele da zu erreichen, wo die Kaufentscheidung erwogen wird. Dabei kann auf alle unterstützenden Seiten in den Sozialen Medien und auf Internetseiten hingewiesen werden, die eine Übersicht des Einzelhandels, Einrichtungen und der Gastronomie anbieten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörden für Wirtschaft und Innovation und die Finanzbehörde werden gemäß §27 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Stadtteilkampagne von Hamburg Tourismus zur Stärkung von Nahbereichseinkauf und Gastronomiebesuchen auch im Netz und in den Sozialen Medien zu verbreiten, sobald die Restriktionen anlässlich der Covid-19-Pandemie dies sinnvoll erscheinen lassen;
     
  1. Mittel für eine Kofinanzierung der geplanten Maßnahmen bereitzustellen;

 

  1. das Bezirksamt Altona von Kosten der Media-Ausspielung im öffentlichen Raum und im Netz freizuhalten.

 

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

 

  1. zusammen mit den Interessenvertretern des Handels in Altona eine Öffentlichkeitskampagne zur Unterstützung des stationären Handels in Altona zu initiieren.

 

  1. Vergleichbare Initiativen gibt es bereits in Nachbarbezirken. Ziel soll sein, die Kunden in die ortsansässigen Geschäfte zurückzuholen.

 

  1. bestehende Onlineportale des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie wie z.B. „Altona bringt’s“ dabei einzubeziehen.

 

  1. die zuständigen Vertreter von Handelskammer, Handwerkskammer und Hamburg Tourismus GmbH zu beteiligen.

 

[vom zuständigen Fachamt in Altona sehr zeitnah ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu entwickeln.]

 

  1. das Konzept in Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft im März durch das Fachamt vorzustellen.

 

[Die Bezirksversammlung möge eine auskömmliche Anschubfinanzierung für das Projekt aus Politikmitteln zur Verfügung zu stellen und sich um eine Co-Finanzierung durch die genannten Akteure zu bemühen.]

 

  1. über die Abteilung Wirtschaftsförderung die benötigten Mittel der IG zu erheben und mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation und der Finanzbehörde das Auszahlungsverfahren direkt über die Behörden zu erörtern und dies den IG zu erläutern.

 

Anhänge

ohne