21-4284

Stärkung des Inklusionsbeirats Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.08.2023
Sachverhalt

Mit den Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (Drs. 20-4565), vom 27. Januar 2022 (Drs. 21-2767B) und zuletzt vom 30. März 2023 (Drs. 21-3753.1B) hat sich die Bezirksversammlung Altona jeweils einstimmig dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Inklusionsbeirats Altona für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Sitzungsgelder/ Aufwandsentschädigungen erhalten bzw. die Grundlagen hierfür geschaffen werden.

 

Mit Drs. 21-4172 wurde die Bezirksversammlung Altona darüber informiert, dass die Zuständigkeitsfrage zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nicht abschließend geklärt sei und daher keine inhaltliche Stellungnahme vorgelegt werden könne.

 

Die Nichtvorlage einer Stellungnahme aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten innerhalb des Senates ist für die Bezirksversammlung weder nachvollziehbar noch akzeptabel.

 

Der Hauptausschuss beschießt stellvertretend für die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) werden gemäß § 27 BezVG gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Inklusionsbeiräte und die organisatorische Unterstützung durch die Bezirksämter zu ermöglichen.

 

  1. Der Inklusionsbeirat Altona erhält ab sofort Antrags- und Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksversammlung Altona analog zum Antrags- und Rederecht der Stadtteilbeiräte.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausshcuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne