21-4979

Stadtteilkulturzentren/ Bürgerhäuser im Bezirk Altona – Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich durchsetzen sowie Eingruppierungen überprüfen – tatsächliche zusätzliche Bedarfe in Altona endlich abdecken! Dringlicher interfraktioneller Antrag

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.04.2024
Sachverhalt

Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG für eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser eingeschlossen) sein kann.

 

Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen. Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.

 

Inflationsausgleich: Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 über 6 Prozent betragen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.

 

Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Dieser Missstand wurde bereits grundsätzlich erkannt und im Bezirksamt Harburg eine Stelle geschaffen, die alle Stellenbewertungen in den Stadteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten prüft. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen.

 

Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser müssen erhöht werden.

 

Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen.

 

Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen.


Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Auch hat eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten Monaten Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.

 

Zusätzlich bekräftigen wir als Altonaer Bezirksversammlung erneut unsere Forderung aus der Drucksache 21-4547B mit Datum vom 30.11.2023 nach einer soliden Grundfinanzierung unserer Stadtteilkultur- und Bürgerhäuser.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 BezVG gebeten, sich bei der Behörde für Kultur und Medien dafür einzusetzen, dass eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur erfolgt und bei der Finanzbehörde der Titel für die Bürgerhäuser aufgestockt wird.

 

Erneut wird das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, eine Neuregelung der jährlichen Steigerung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur mit den sechs anderen Bezirksämtern zu verhandeln. Ziel muss sein, die Altonaer Stadtteilkultur gleichermaßen an der jährlichen Steigerung von mindestens 1,5 % teilhaben zu lassen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien für die Stadtteilkultur (Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“) und die Finanzbehörde für die Bürgerhäuser (Titel „rgerhäuser“) werden nach § 27 BezVG gebeten,

 

  1. die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“  bzw. Titel „rgerhäuser“ einzustellen, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur und Bürgerhäuser bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen stoßen,

 

  1. die Mehrkosten in Bezug auf die Inflationsrate in die Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“ bzw. Titel „rgerhäuser“ einzustellen, damit die Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser einen angemessenen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und

 

  1. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern sicherzustellen, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind und dafür die Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“ bzw. Titel „rgerhäuser“ entsprechend anwachsen zu lassen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien wird nach § 27 BezVG gebeten, die Rahmenzuweisung „Stadtteilkultur“r Altona um 54.000 Euro für den Doppelhaushalt 2025/26 zu erhöhen, um das strukturelle Defizit aus den vergangenen Jahren auszugleichen,

 

Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, die zwei Bürgerhäuser in Altona mit einem zusätzlichen Sockelbetrag von je zweimal 10.000 Euro pro Bürgerhaus (einmal im Jahr 2025 und dann im Jahr 2026) zu erhöhen.

 

Dem zuständigen Ausschuss möge hierzu berichtet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne