21-1437

Sprinkenhof GmbH – Intransparenz und unklare Kalkulationsgrundlagen in konkurrenzloser Situation? Kleine Anfrage von Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Rolf Stünitz und Lars Boettger (alle Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.12.2020
30.11.2020
26.11.2020
Sachverhalt

„Die Sprinkenhof GmbH ist der kompetente und leistungsfähige Partner und Berater der Stadt Hamburg für die Anmietung, Vermietung, den Neubau sowie die Sanierung von städtischen Gewerbeimmobilien der Freien und Hansestadt Hamburg.“ (Selbstdarstellung auf der Homepage der Sprinkenhof GmbH) 

Altona kann (genau wie andere Bezirke) nur dann ein weiteres Angebot für Sanierungen bei entsprechenden Immobilien einfordern, wenn die Sprinkenhof GmbH explizit einen Auftrag nicht übernehmen möchte. Dieses Vorgehen bringt allerdings mit sich, dass diese konkurrenzlose Auftragsvergabe in erstaunlich hochpreisigen und wenig nachvollziehbaren Kostenvoranschlägen mündet – in Zeiten knapper Kassen ein Umstand, den es genauer zu beleuchten gilt.

Sehr gut konnte man das bei der Angebotspräsentation für ein kleines Nebengebäude des JuZ Rissen besichtigen (Drucksache 21-1230). Bevor dieses garagengroße (!) Gebäude für stolze 234.000 Euro saniert worden wäre oder schlichte Holzfertighäuser für 164.000 oder 230.000 Euro entstanden wären, hat sich der Bezirk für Abriss und einen schlichten Holzunterstand für immerhin auch 72.000 Euro entschieden. Die vorgelegte Kostenberechnung ist unzureichend und nicht nachvollziehbar:

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Standards sind mit der Sprinkenhof GmbH für eine detaillierte Angebotserstellung vereinbart?

 

Zu 1:

Mit der Sprinkenhof GmbH gibt es einen allgemeinen Beratungsvertrag, der folgende Leistungen enthält:

-         Beratungsleistungen

Teilnahme an Besichtigungen unterschiedlicher Liegenschaften, Beratungen zu verschiedenen baulichen Problemstellungen ggf. unter Hinzuziehung von Fachleuten wie Architekten, Brandschützern etc.

-         Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens für VOB und VOL Leistungen.

-         Falls erforderlich können projektbezogene Vereinbarungen gesondert verabredet werden

 

Für konkrete Maßnahmen werden projektbezogene Vereinbarungen geschlossen, die dann die genauen Leistungsphasen erfassen.

 

  1. Wie oft war, seit 01.01.2018, die Sprinkenhof GmbH alleinige Angebotserstellerin für vom Bezirk Altona genutzte Immobilien?

 

Zu 2:

8 mal

 

  1. Welchen Anteil hatten bei Bau- und Sanierungsvorhaben in diesem Zeitraum die jeweiligen Planungs-, Ingenieur - und Regiekosten der Sprinkenhof GmbH?

 

Zu 3:

Zwischen 8% bis 20%

 

  1. Wie ist die erfahrungsgespeiste fachliche Einschätzung zur Angemessenheit der Angebote?

 

Zu 4:

Bisher hat das Bezirksamt gute Erfahrungen mit dem Competence Center Bau (CCB) der Sprinkenhof GmbH gemacht. Das CCB bedient sich bei größeren Bauvorhaben z.T. selbst anderer Architekten und Fachleute.

 

Die Beauftragung des CCB erfolgt regelmäßig aufgrund des beim Bezirksamt nicht vorhandenen Hochbausachverstandes. Von der Angemessenheit der Angebote einer städtischen Gesellschaft muss im Einzelfall jeweils ausgegangen werden.

 

  1. Gibt es im konkreten Fall des JuZ Rissen detailliertere Angaben zur Baukostenermittlung für die Sanierung des Nebengebäudes?

 

Zu 5:

Die Baukostenermittlung erfolgte zunächst durch ein von der Sprinkenhof GmbH beauftragtes Architekturbüro. Das darin angesetzte Bauvolumen erschien zu umfangreich, so dass durch das CCB weitere Varianten erarbeitet wurden.

 

Derzeit plant das CCB zusammen mit dem Bezirksamt die Erstellung eines Holzunterstandes, der im Vergleich zu der in der Frage genannten Drucksache 21-1230 diverse Erweiterungen enthalten wird (z.B. barrierefreies WC, Sitzbänke). Über die in der Drucksache vorgestellten Kostenberechnungen hinaus liegen dem Bezirksamt keine detaillierteren Angaben vor.

 

Anhänge

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