22-1651

Sperrmüllentsorgung im öffentlichen Raum in Altona Auskunftsersuchen von Claudia Dyroff, Yavuz Fersoglu, Karsten Strasser, Julia Koppke, Andrea Benkert und Ricardo Bolaños González (alle Fraktion DIE LINKE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 12.01.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 6.5

Sachverhalt

Die Entsorgung von Sperrmüll im öffentlichen Raum ist leider ein relativ häufig anzutreffendes Phänomen in unserer Stadt. Seit 1997 gibt es in Hamburg keinen kostenlosen Sperrmülldienst mehr. Hamburg ist somit aktuell das einzige Bundesland, welches diesen Service nicht mehr anbietet.

Insbesondere im Bezirk Altona häufen sich Beschwerden über Ablagerungen auf Straßen und Wegen. (Sperrmüll bedeutet: Klassischer Müll, der zu groß, also zu sperrig ist für die Hausmülltonnen.)

Um das Ausmaß dessen, die Kosten und die notwendigen Gegenmaßnahmen transparent darzustellen, bitten wir um ausführliche Auskunft zu untengenannten Fragen.

1. Für den Zeitraum 2019 bis 2024:

1.1 Wie viele lle öffentlicher, also wilder“ Sperrmüllablagerungen wurden im gesamten

Hamburger Stadtgebiet dokumentiert und behördlich erfasst?

1.2 Wie viele dieser Fälle entfielen jeweils auf den Bezirk Altona?

2. Welche Stadtteile und Straßenabschnitte in Hamburg mit besonderem Blick auf Altona

weisen die chsten Fallzahlen (Hotspots) von Sperrmüllablagerungen im genannten

Jahreszeitraum pro Jahr auf?

3. Kostenanalyse Sperrmüllentsorgung

3.1 Welche Gesamtkosten sind in den Jahren 2019 bis 2024 für die Beseitigung von

Sperrmüll im Hamburger Stadtgebiet angefallen? Bitte getrennt ausweisen für:

  • Hamburg gesamt
  • Bezirk Altona

3.2 Welche Gesamtkosten sind im gleichen Zeitraum für die reguläre Sperrmüllabholung

(gemäß offizieller Terminsysteme und Sammelstellen) in Hamburg entstanden? Bitte

getrennt ausweisen für:

  • Hamburg gesamt
  • Bezirk Altona

3.3 In welchem Verhältnis stehen die Kosten r die öffentliche notfallmäßige

Sperrmüllentsorgung zu den Kosten der regulären Sperrmüllentsorgung? Bitte als

prozentualen Anteil und absolute Differenz darstellen.

4. Welche personellen und sachlichen Ressourcen stehen der Abteilung Abfallwirtschaft, der

Behörde sowie der Stadtreinigung Hamburg AöR für die Entfernung von in der Öffentlichkeit

abgelegten Sperrmülls in Hamburg und konkret im Bezirk Altona zur Verfügung?

5. Welche Bußgelder wurden von 2019-2024 in Hamburg wegen unerlaubter

Sperrmüllablagerung verhängt und in welcher Höhe? Bitte benennen Sie dies insbesondere

r Altona.

6. Welche Präventions- und Öffentlichkeitsmaßnahmen (z. B. Flyer, Plakate, Social-Media-

Kampagnen) wurden in Hamburg bislang durchgeführt und mit welchem Budget?

7. Kooperation und Verbindungen

7.1 In welcher Form kooperieren die Abteilung Abfallwirtschaft, die Stadtreinigung

Hamburg AöR, das Ordnungsamt Altona und die Polizei bei der Verhinderung und Ahndung

öffentlicher Sperrmüllablagerungen?

7.2 Welche organisatorischen oder vertraglichen Verbindungen bestehen insgesamt

zwischen diesen Stellen im Hinblick auf das Thema Sperrmüllentsorgung?

8. Angebot an regulären Sperrmüllabholungen und Sammelstellen

8.1 Welche Pläne bestehen, das Angebot an regulären Sperrmüllabholungen oder

dezentralen Sammelstellen in Hamburg auszuweiten?

8.2 Wie viele dezentrale Sammelstellen r Sperrmüll (Recyclinghöfe) gibt es derzeit in

Hamburg?

9. Gibt es Überlegungen oder Pilotprojekte r digitale Meldeplattformen oder Apps zur

schnelleren Erfassung und Entfernung sperriger Abfälle auf den Straßen?

10. Welche weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen plant der Senat, um

Sperrmüllablagerungen in Hamburg insgesamt und im Bezirk Altona dauerhaft zu

reduzieren?

11. Gibt es Überlegungen, den kostenlosen Sperrmülldienst in Hamburg und somit in unserem

Bezirk Altona wieder zu etablieren?

12. Wenn nein, warum nicht?

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen wie folgt:

Zu 1.1:

2019: 14.823 Ablagerungen

2025 (bis einschließlich 24.11.2025): 37.716 Ablagerungen

r den Zeitraum 2020 bis 2024 siehe Drs. 23/651. (dort Antwort zu 14)

Zu 1.2:

2019: 2.339 Ablagerungen

2020: 3.616 Ablagerungen

2021: 3.582 Ablagerungen

2022: 3.798 Ablagerungen

2023: 3.948 Ablagerungen

2024: 5.123 Ablagerungen

2025 (Stichtag 24.11.2025): 4.838 Ablagerungen (Stichtag 24.11.2025)

Zu 2:

Eine Auswertung nach „Straßenabschnitten“ durch die SRH ist technisch nicht möglich. Die folgenden Zahlen zu Verschmutzungen des öffentlichen Raumes durch Sperrmüllablagerungen beziehen sich auf die Altonaer Ortsteile:

Ortsteil

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025*

207 Sternschanze

137

91

81

215

400

461

572

220 Lurup

152

262

191

211

277

390

420

209 - Altona-Nord

406

721

916

885

602

1.072

1.018

204 - Altona-Altstadt

498

753

841

885

898

1.015

1.009

215 Bahrenfeld

208

389

316

382

462

589

503

213 - Ottensen

512

842

793

742

767

950

675

221 - Osdorf Ergebnis

209

238

148

174

124

151

167

217 - Bahrenfeld Ergebnis

39

68

54

74

96

75

91

227 - Rissen Ergebnis

50

56

52

35

62

113

87

225 - Iserbrook Ergebnis

17

34

49

47

62

83

77

219 - Othmarschen Ergebnis

32

50

42

52

78

70

73

226 - Sülldorf Ergebnis

27

41

25

35

25

56

57

223 - Blankenese Ergebnis

21

33

39

29

42

58

42

218 - Groß Flottbek Ergebnis

24

21

24

25

44

32

30

222 - Nienstedten Ergebnis

7

17

11

7

9

8

17

* bis einschließlich 24.11.2025

Zu 3.1:

Diese Beseitigung von Verschmutzungen des öffentlichen Raumes durch Sperrmüllablagerungen wird im Rahmen der Regelreinigung von der SRH mitbearbeitet. Eine separate Auswertung der Kosten ist daher nicht möglich.

Zu 3.2:

Hier können nur die Gesamtkosten für Hamburg gesamt ausgewiesen werden. Eine Differenzierung nach Bezirken sieht die Kostenrechnung der SRH nicht vor.

Jahr

TEUR

2019

14.097

2020

12.496

2021

12.429

2022

11.943

2023

12.354

2024

12.165

Zu 3.3:

Eine Quotenermittlung ist nicht möglich.

Zu 4:

Eine separate Ausweisung der Kosten ist nicht möglich, da die Aufgaben sowohl zentral als auch dezentral organisiert und auf verschiedene Teams der SRH verteilt sind.

Zu 5:

Die Bußgeldstelle der SRH erfasst Fälle von unzulässigen Abfallablagerungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Eine getrennte Erfassung von eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Bezirken und nach Verstößen wegen unzulässiger Sperrmüllablagerungen erfolgt hierbei nicht. Es gibt kein standardisiertes Verfahren für eine entsprechende Auswertung.

Zu 6;

Die SRH führt regelmäßig eine Vielzahl von Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen durch, die u.a. die Themen Müll und Mülltrennung zum Gegenstand haben. Die Problematik illegale Müllablagerungen werden dabei immer miterfasst:

r die Aufklärung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Müll und Mülltrennung stellt die SRH seit dem Jahr 2013 Flyer in mittlerweile neun verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Flyer werden auf Anfrage an Eigentümer:innen und Verwalter:innen verteilt.

Auf der Website und der SRH-App gibt es ein Abfall-ABC, das ganz aktuell noch einmal ausführlich überarbeitet und noch vor Jahresende in neuer Version online verfügbar sein wird.

Die SRH organisiert jedes Jahr im Frühjahr die Aktion Hamburg räumt auf! Dies ist die größte Stadtputzaktion Deutschlands und soll alle Hamburgerinnen und Hamburger für den bewussten Umgang mit Ressourcen und die Sauberkeit im öffentlichen Raum sensibilisieren.

Regelmäßig finden in den Hamburger Parks und Grünanlagen durch die SRH so genannte „Clean Schnacks“ statt, in denen Waste Watcher+ die Besucher auf den richtigen Umgang mit dem eigenen Müll ansprechen. Von April bis September 2025 gab es in diesem Jahr 31 solcher Termine.

Die WasteWatcher+ gehen präventiv und offensiv auf Bürger:innen im öffentlichen Raum zu. Sie geben Informationen und Hilfestellungen zu allen Fragen zur Verbesserung der Sauberkeit und zur Vermeidung von Abfällen. Das Ziel der WasteWatcher+ ist die Reduzierung der wilden Müllablagerungen und des Litterings.

Darüber hinaus können sich Haus- und Grundstücksverwalter:innen in Hamburg für sog. Sperrmüllaktionstage an die SRH wenden. Die Anwohner:innen haben dabei die Möglichkeit, ihren Sperrmüll an einem genannten Sammelpunkt in der Nachbarschaft abzustellen. Dieserwird anschließend zeitnah von der SRH abgeholt. Teilweise ist die SRH an diesen Aktionstagen auch mit einem Infostand präsent.

Zu 7.1 und 7.2:

Verstöße wegen unzulässiger Sperrmüllablagerungen können neben der SRH auch die Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg verfolgen und ahnden (Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft vom 20.12.1991, Abschnitte II und IV, in der jeweils geltenden Fassung). Die SRH wendet den Bußgeldkatalog der Bezirksämter analog an. Im Bedarfsfall kann eine Abgabe der Vorgänge von den Bezirksämtern an die SRH zur Ahndung erfolgen. Zudem tauschen sich die SRH, die Bezirksämter und die Behörde für Inneres und Sport im Rahmen einer Arbeitsgruppe regelmäßig aus.

Zu 8.1 und 8.2:

Die SRH betreibt im Stadtgebiet zwölf Recyclinghöfe. Aktuell gibt es keine Pläne, das Angebot auszudehnen.

Zu 9:

Im Zuge des mit der Drs. 21/9699 „Hamburg gepflegt und grün“ vom 4. Juli 2017 eingeführten Sauberkeitskonzepts hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, jährlich einen Erfahrungsbericht (Sauberkeitsmonitoring) für Hamburg vorzulegen. Dies ist zuletzt mit Drs. 23/01724 für das Jahr 2024 erfolgt.

Im Bericht wird deutlich, dass die bestehenden Meldewege etwa über die Hotline Saubere Stadt und die SRH-App funktionieren und sehr gut angenommen werden. Diese Aussagen werden auch für das Jahr 2025 Bestand haben. Ein Bedarf für weitere digitale Meldeplattformen wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen.

Zu 10:

Neben den regulären Reinigungsteams setzt die SRH seit dem Jahr 2018 zusätzlich erfolgreich „WasteWatcher+“ ein, die an nf Tagen pro Woche in ganz Hamburg im Einsatz sind, um Verursacher:innen von illegalen Müllablagerungen zu identifizieren. Bei Fehlverhalten sind diesezudem befugt, Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen. Deren Präsenz wird zusätzlich mit Kümmerern ausgeweitet, die ebenfalls bis zu fünf Tagen pro Woche auf Hamburgs Straßen unterwegs sind und über Sauberkeit und den richtigen Umgang mit Müll informieren.

Daber hinaus ist die SRH mit den Wegewarten und den Quartiersmanagements in den Bezirken und weiteren engagierten Akteuren vor Ort im engen und regelmäßigen Austausch.

In verschiedenen Bereichen werden mehrfache DSQ-Prüfungen pro Tag durchgeführt, um die Wirkung aller Maßnahmen zu evaluieren und kurzfristig nachzusteuern.

Die SRH überprüft ihre Abläufe fortlaufend auf mögliche bedarfsgeleitete Optimierungen.

Zu 11 und 12:

Nein. Alle Hamburger Bürger:innen können ihren Sperrmüll kostenlos an den Recyclinghöfen abgeben oder gegen eine Gebühr abholen lassen. Dieses Konzept hat sich bewährt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Sternschanze Lurup Bahrenfeld Ottensen Osdorf Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.