Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie gerne mehrjährig und verlässlich! Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD, FDP und CDU
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.13
Über eine sogenannte Sondernutzungsgenehmigung können Gastronom*innen und Gewerbetreibende beantragen, Stühle, Tische und anderes Mobiliar im öffentlichen Raum aufzustellen. Aus § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) ergibt sich, dass die Erlaubnis nur befristet erteilt werden darf. In der bisherigen Praxis wurde dafür ein Zeitraum von einem Jahr bzw. bis zum 31.12. des laufenden Jahres vorgesehen.
Im Sinne einer Verfahrensverschlankung sollte es möglich sein, Sondernutzungsgenehmigungen zum selben Antragsgegenstand – insbesondere in Bezug auf die Lageskizze, die Größe der beantragten Fläche sowie die Gewerbeanmeldung des Betriebs – mehrjährig zu erteilen. Daraus ergibt sich eine Aufwandserleichterung auf Seiten der Beantragenden sowie der Bearbeitung im Bezirksamt.
Die Möglichkeit zur Anpassung der Sondernutzung innerhalb eines laufenden Genehmigungszeitraum, etwa aufgrund von Umgestaltungen des öffentlichen Raums oder bei anhaltender Beschwerdelage, bleibt erhalten. Ebenfalls auszuschließen sind dauerhafte Sonderrechte.
Die durch die Verfahrenserleichterung freiwerdenden Kapazitäten im Bezirksamt können u.a. dazu dienen, eine konsequentere Nachverfolgung bei Beschwerdemeldungen oder Regelmissachtungen einzelner Betriebe zu gewährleisten.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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