Solidarität mit den Mitarbeitern des AKK - Bewohnerparkgebiet rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus aufheben! Dringlicher Antrag Fraktionen von FDP und CDU (NEUFASSUNG)
Im Jahr 2021 wurde eine Ausweitung des Bewohnerparkens in Ottensen um zwei weitere Parkzonen angeordnet. Eine davon betrifft das Gebiet rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus (Bewohnerparkzone A 109 Altonaer Kinderkrankenhaus).
Die Parksituation in Ottensen ist bekanntermaßen angespannt. Im September 2021 wurde eine Onlinebefragung unter AnwohnerInnen des Gebiets durchgeführt – MitarbeiterInnen des Krankenhauses sind keine AnwohnerInnen und wurden nicht beteiligt.
Der Interessenkonflikt zwischen AnwohnerInnen und Krankenhausbeschäftigten wurde unverständlicherweise unbeachtet gelassen. Denn: Das AKK ist Fachkrankenhaus für Kinder und Jugendliche und damit Teil der kritischen Infrastruktur und befindet sich an einem besonderen Standort, nämlich mitten in einem stark verdichteten Wohngebiet mit hohem Parkdruck.
Rund 400 der über 1000 Beschäftigten sind aufgrund von Wohnort und Schichtarbeit auf die Nutzung eines eigenen Pkws angewiesen.
Zwar besteht eine Sonderregelung, welche eine Parkdauer bis zu 11 Stunden in ausgewiesenen Teilbereichen des sonderbewirtschafteten Gebiets ermöglicht. Doch die hat ihren Preis. Seit März 2022 gilt in dem Gebiet Bewohnerparken. 10 Euro müssen autofahrende Mitarbeiter des Krankenhauses pro Arbeitstag aufbringen. Durchschnittlich also mehr als 200 Euro pro Monat, wenn sie denn einen der begehrten Parkplätze in dem ohnehin überparken Gebiet finden.
Seit dem 28. März 2022 gilt in dem Bereich Bewohnerparken. Die Klinikleitung legte bereits kurze Zeit nach der Entscheidung über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone rund um das Krankenhaus Widerspruch ein. Es folgten intensive, jedoch ergebnislose Gespräche mit Vertretern des zuständigen Landesbetriebs Verkehr (LBV). Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Anfang November hat die Krankenhausleitung Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona gemäß § 27 BezVG:
Die Behörde für Inneres und Sport wird aufgefordert, den Landesbetrieb Verkehr (LBV) anzuweisen, die Bewohnerparkzone rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus aufzuheben.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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