22-2388

Smarte Zebrastreifen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in Altona erproben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2212B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 06.07.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Inneres und Sport sowie die Polizei Hamburg stehen innovativen Ansätzen und Projekten, die die Verkehrssicherheit weiter stärken und die Ziele der „Vision Zero“ unterstützen, grundsätzlich sehr offen gegenüber.

Die sichere Gestaltung von Fußngerüberwegen (FGÜ) ist in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sowie in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ) klar geregelt. Besonders wichtig ist der BIS, dass neue Aufmerksamkeitshilfen stets im Zusammenhang mit den bereits bestehenden, aufmerksamkeitssteigernden Maßnahmen betrachtet werden. Bei FGÜ sind dies insbesondere die vorgeschriebene besondere Beleuchtung sowie die Vorgaben zu Lage und Gestaltung. Es sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob diese Maßnahmen bereits ausreichend sind oder ob beispielsweise zusätzliche Blinklichter tatsächlich einen Mehrwert bieten oder ob sie möglicherweise sogar dazu führen, dass die Aufmerksamkeit für die herkömmlichen Merkmale nachlässt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zuverlässigkeit der Technik: Sollte beispielsweise die LED-Technik ausfallen, besteht die Gefahr, dass insbesondere Kinder ihr erlerntes Verhalten nicht an die veränderte Situation anpassen und dadurch mit weniger Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Fahrbahn überqueren.

Die bisherigen Erfahrungen aus anderen Städten wie Olpe und Saarbrücken zeigen, dass bei Pilotprojekten trotz hoher Investitionen die Funktionalität nicht immer durchgängig gewährleistet war. Insbesondere die Stromversorgung über Solartechnik erwies sich in den Wintermonaten als problematisch. Daher sollte bei künftigen Installationen auf eine zuverlässige, möglichst redundante Stromversorgung geachtet werden, um die Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Eine gut evaluierte und befristete Erprobungsmaßnahme an einem Standort mit bereits bekanntem Unfallgeschehen oder Gefahrenpotenzial erscheint grundsätzlich denkbar, um den tatsächlichen (Verbesserungs-)Effekt einer solchen, vergleichsweise kostenintensiven Einrichtung weitergehend zu untersuchen. Es wäre zudem sinnvoll, vorab einen vertiefenden Einblick in die bisherigen Erkenntnisse aus Olpe und Saarbrücken zunehmen.

Die Finanzierung eines Pilotprojekts müsste durch den jeweiligen Straßenbaulastträger erfolgen. Angesichts der begrenzten Ressourcen könnte es jedoch sinnvoll sein, diese vorrangig für die Verkehrssicherung im bestehenden Verkehrsraum einzusetzen, etwa für den frühzeitigen Rückschnitt von Straßengrün oder die Instandhaltung von Straßenmarkierungen. Solche Maßnahmen kommen der Verkehrssicherheit häufig flächendeckender zugute.

Sollte dennoch die Planung eines Pilotprojekts angestrebt werden, stehen die Straßenverkehrsbehörden selbstverständlich für eine konstruktive Abstimmung und die Prüfung geeigneter Standorte zur Verfügung. Auch die Oberste Landesbehörde sieht einem solchen Verkehrsversuch grundsätzlich positiv entgegen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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