21-3211

Sitzungsräume für die neuen Tagungsformate der bezirklichen Gremienarbeit technisch ausrüsten Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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Gremium
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23.06.2022
Sachverhalt

Wir begrüßen die mit Drucksache 22/8114 geschaffenen Möglichkeiten der Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit durch digitale und hybride Tagungsformate. Eine noch in Abstimmung befindliche Orientierungshilfe soll bei der Umsetzung der beschlossenen Neuerungen als Hilfestellung dienen. Jedoch ist für die geschaffenen Möglichkeiten auch zwingend erforderlich, dass die technischen Voraussetzungen (sehr gute visuelle und auditive Übertragung) in den Sitzungsräumen des Altonaer Rathauses sowie des Technischen Rathauses, die überwiegend für den Sitzungsbetrieb der bezirklichen Gremienarbeit genutzt werden, vorhanden sind, um digitale und insbesondere hybride Sitzungen durchzuführen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss wird gebeten, nach Übersendung der finalen Orientierungshilfe, die entsprechenden Passagen in die Geschäftsordnung einzuarbeiten und dem Hauptausschuss spätestens in seiner Sitzung am 15.09.2022 vorzulegen.

 

  1. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 1 BezVG aufgefordert, alle gängigen Sitzungsräume, die für die bezirkliche Gremienarbeit genutzt werden, auf ihre technischen Voraussetzungen zu überprüfen und die Räume, insbesondere den Sitzungssaal im Technischen Rathaus so auszustatten, dass eine sehr gute visuelle und auditive Durchführung von bezirklichen Ausschüssen gewährleistet werden kann. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Tischmikrofonsysteme (ggfs. adäquat zur Ausstattung in Raum 106) für gute Verständlichkeit,

 

  • automatisch schwenkende 360 Grad Kamera für gute Sichtbarkeit der Rednerinnen und Redner

 

  • sowie weitere notwendige Module für ein Videokonferenzsystem, die einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

 

  1. Zur Umsetzung ist dem Hauptausschuss ein Finanzierungsvorschlag in seiner Julisitzung vorzulegen, damit eine zügige Anschaffung und Installation des notwendigen technischen Equipments, spätestens bis zum Ende der Sommerpause, gewährleistet werden kann.

 

  1. Für die Anschaffung des technischen Equipments wird das Bezirksamt weiterhin nach § 19 Abs.1 BezVG aufgefordert, die bereitgestellten Coronamittel zur Digitalisierung zu nutzen und ggfs. weitere Mittel bei der Finanzbehörde einzuwerben. Sollten zur zügigen Umsetzung auch Politikmittel benötigt werden, dann sollen diese im vorzulegenden Vorschlag des Bezirksamtes kenntlich gemacht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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