22-0281.1

Sicherung des bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion zur Drucksache 22-0281

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2024
Ö 7.4.1
Sachverhalt

Die Volt-Fraktion schlägt vor, den Antrag mit der Drucksache 22-0281 wie folgt zu ergänzen:

 

Die Stadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnungsbaupolitik das vorrangige Ziel, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu sichern. In Gebieten, die von Verdrängung durch steigende Miet- und Wohneigentumspreise betroffen sind, wurden daher Soziale Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) erlassen. Im Bezirk Altona betreffen diese Verordnungen die Gebiete Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Altona-Nord. Diese Quartiere zeichnen sich durch eine Bebauung aus der Jahrhundertwende sowie aus den 1950er und 1960er Jahren aus, die in der Regel eine schlechte Energiebilanz aufweisen.

 

Um den bezahlbaren Wohnraum in diesen Gebieten zu sichern, untersagt die SozErhVO bestimmte bauliche Maßnahmen. Dies betrifft auch Vorhaben, die keiner Genehmigung nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bedürfen, wie zum Beispiel Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen, außerhalb von baulich notwendigen Reparaturen.

 

Jedoch hat sich die Situation durch die stark gestiegenen Energie- und Heizkosten in den letzten Jahren verändert. Die Einschränkung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den SozErhVO-Gebieten führt nun dazu, dass die Bruttomieten aufgrund höherer Betriebskosten stark ansteigen. Dies wiederum wirkt sich kontraproduktiv auf das eigentliche Ziel der SozErhVO aus, bezahlbaren Wohnraum zu schützen, und trägt vielmehr zur Verdrängung der Bewohner bei.

 

Darüber hinaus können die Klimaschutzziele der Stadt Hamburg ohne eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nicht erreicht werden.

 

Die Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsverordnung (Zwischenkontrolle) von 2021 hat dieser Fragestellung nicht angemessen Rechnung getragen. Es sind dazu nur wenige und auch wenig fundierte Daten eingeflossen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird gemäß § 27 BezVG ersucht zu prüfen,

 

  1. ob die Schutzziele und Maßnahmen der SozErhVO unter den heutigen Rahmenbedingungen, insbesondere den gestiegenen Energie- und Heizkosten, weiterhin zur Sicherung des bezahlbaren Wohnraums beitragen;

 

  1. ob die Maßnahmen zum Schutz des bezahlbaren Wohnraums im Einklang mit den Hamburger Klimaschutzzielen stehen;

 

  1. ob Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie der Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen auch in SozErhVO-Gebieten ohne langwierige Genehmigungsverfahren und Auflagen genehmigungsfähig sind und wie eine Vereinfachung dieser Prozesse im Sinne der Erhaltensverordnung erreicht werden kann. Die Erhöhung der Miete durch § 559 BGB für Modernisierungsumlagen ist begrenzt.

 

  1. ob es möglich ist, auch ansonsten von der Genehmigungspflicht freigestellte Maßnahmen zu beantragen, um eine Abweichung von der Erhaltensverordnung zu erreichen und wenn ja,

 

  1. welches das einfachste Verfahren dafür unter Anwendung der novellierten HBauO sein könnte und

 

  1. was ggfs. dagegen spräche, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Nachweis über die Bruttoeinsparung aus der beantragten energetischen Sanierung je Wohnung zu fordern. Ziel ist es, zukünftig die sogenannte Bruttomiete (Nettomiete zzgl. Energiekosten) als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne