Sicherung des bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion zur Drucksache 22-0281
Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 7.4.1
Die Volt-Fraktion schlägt vor, den Antrag mit der Drucksache 22-0281 wie folgt zu ergänzen:
Die Stadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnungsbaupolitik das vorrangige Ziel, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu sichern. In Gebieten, die von Verdrängung durch steigende Miet- und Wohneigentumspreise betroffen sind, wurden daher Soziale Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) erlassen. Im Bezirk Altona betreffen diese Verordnungen die Gebiete Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Altona-Nord. Diese Quartiere zeichnen sich durch eine Bebauung aus der Jahrhundertwende sowie aus den 1950er und 1960er Jahren aus, die in der Regel eine schlechte Energiebilanz aufweisen.
Um den bezahlbaren Wohnraum in diesen Gebieten zu sichern, untersagt die SozErhVO bestimmte bauliche Maßnahmen. Dies betrifft auch Vorhaben, die keiner Genehmigung nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bedürfen, wie zum Beispiel Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen, außerhalb von baulich notwendigen Reparaturen.
Jedoch hat sich die Situation durch die stark gestiegenen Energie- und Heizkosten in den letzten Jahren verändert. Die Einschränkung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den SozErhVO-Gebieten führt nun dazu, dass die Bruttomieten aufgrund höherer Betriebskosten stark ansteigen. Dies wiederum wirkt sich kontraproduktiv auf das eigentliche Ziel der SozErhVO aus, bezahlbaren Wohnraum zu schützen, und trägt vielmehr zur Verdrängung der Bewohner bei.
Darüber hinaus können die Klimaschutzziele der Stadt Hamburg ohne eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nicht erreicht werden.
Die ‘Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsverordnung (Zwischenkontrolle)’ von 2021 hat dieser Fragestellung nicht angemessen Rechnung getragen. Es sind dazu nur wenige und auch wenig fundierte Daten eingeflossen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird gemäß § 27 BezVG ersucht zu prüfen,
Dem Stadtentwicklungsausschuss ist zu berichten.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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