22-0281

Sicherung des bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2024
Ö 7.4
Sachverhalt

Die Stadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnungsbaupolitik das vorrangige Ziel, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu sichern. In Gebieten, die von Verdrängung durch steigende Miet- und Wohneigentumspreise betroffen sind, wurden daher Soziale Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) erlassen. Im Bezirk Altona betreffen diese Verordnungen die Gebiete Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Altona-Nord. Diese Quartiere zeichnen sich durch eine Bebauung aus der Jahrhundertwende sowie aus den 1950er und 1960er Jahren aus, die in der Regel eine schlechte Energiebilanz aufweisen.

 

Um den bezahlbaren Wohnraum in diesen Gebieten zu sichern, untersagt die SozErhVO bestimmte bauliche Maßnahmen. Dies betrifft auch Vorhaben, die keiner Genehmigung nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bedürfen, wie zum Beispiel Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen.

 

Jedoch hat sich die Situation durch die stark gestiegenen Energie- und Heizkosten in den letzten Jahren verändert. Die Einschränkung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den SozErhVO-Gebieten führt nun dazu, dass die Bruttomieten aufgrund höherer Betriebskosten stark ansteigen. Dies wiederum wirkt sich kontraproduktiv auf das eigentliche Ziel der SozErhVO aus, bezahlbaren Wohnraum zu schützen, und trägt vielmehr zur Verdrängung der Bewohner bei.

 

Darüber hinaus können die Klimaschutzziele der Stadt Hamburg ohne eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nicht erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird gemäß § 27 BezVG ersucht zu prüfen,

 

  1. ob die Schutzziele und Maßnahmen der SozErhVO unter den heutigen Rahmenbedingungen, insbesondere den gestiegenen Energie- und Heizkosten, weiterhin zur Sicherung des bezahlbaren Wohnraums beitragen;

 

  1. ob die Maßnahmen zum Schutz des bezahlbaren Wohnraums im Einklang mit den Hamburger Klimaschutzzielen stehen;

 

  1. ob Modernisierungen, energetische Sanierungen sowie der Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen auch in SozErhVO-Gebieten ohne langwierige Genehmigungsverfahren und Auflagen genehmigungsfähig sind und wie eine Vereinfachung dieser Prozesse erreicht werden kann. Dabei. Die Erhöhung der Miete durch § 559 BGB für Modernisierungsumlagen ist begrenzt.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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