Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 BezVG aufgefordert, den Ansatz, aus dem die Projektförderungen nach der geltenden Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Begegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen im Einzelplan 1. 3, Produktgruppe 211.02 Sozialraummanagement (SR) erfolgen, um 180 Tsd. Euro zur weiteren Finanzierung des Bürgerhauses Bornheide zu erhöhen.
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert diese Mittel an das Bürgerhaus Bornheide weiterzugeben und sicherzustellen, dass:
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mit 50 Tsd. Euro die gestiegenen Personal- und Betriebskosten finanziert werden;
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keine Mieterhöhungen erfolgen;
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die Empfehlungen der Evaluation zügig umgesetzt werden und insbesondere folgende Punkte, die bereits zum Teil im Grundlagenkonzept aus dem Jahr 2012 festgehalten wurden, umgesetzt werden:
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Ausbau des Bürgerhauses zu einer Begegnungsstätte für bürgerschaftliches Engagement. Insbesondere die in der Evaluation häufig angesprochene fehlende Niedrigschwelligkeit soll zügig hergestellt werden. Konsumfreie Begegnungsflächen, insbesondere im Außenbereich, sollen weiter geschaffen werden und offene Angebote im Bürgerhaus sowie auf dem Gelände sollen weiter ausgebaut werden.
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Die Attraktivität des Bürgerhauses für Jugendliche und junge Erwachsene soll gezielt gestärkt werden.
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Die Durchlässigkeit zwischen den Beratungs-, Bildungs- und Hilfsangeboten und den offenen kulturellen Angeboten soll intensiviert werden und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Träger*innen optimiert werden.
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Die Möglichkeit zur Nutzung von Räumen sollte einfacher gestaltet werden und auch Personen unter 21 Jahren ermöglicht werden.
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Die Zusammenarbeit mit weiteren Stadtteilakteuren soll intensiviert werden, um gemeinsame Angebote für die jeweiligen Zielgruppen zu identifizieren.
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Der Kulturbereich soll weiter ausgebaut und gestärkt werden.
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um Redundanzen abzubauen und eine stärkere Prioritätensetzung der Aufgaben zu optimieren, eine jährliche Schwerpunktsetzung in Rücksprache mit dem zuständigen Fachausschuss erfolgt.