Sicherstellung der sozialen Infrastruktur am Osdorfer Born - ausreichende Finanzierung des Bürgerhaus Bornheide sicherstellen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-1991
Letzte Beratung: 07.04.2026 Sozialausschuss Ö 6.1
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 BezVG aufgefordert, den Ansatz, aus dem die Projektförderungen nach der geltenden Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Begegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen im Einzelplan 1. 3, Produktgruppe 211.02 Sozialraummanagement (SR) erfolgen, um 180 Tsd. Euro zur weiteren Finanzierung des Bürgerhauses Bornheide zu erhöhen.
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert diese Mittel an das Bürgerhaus Bornheide weiterzugeben und sicherzustellen, dass:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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