22-0787.1

Sicherheit des Straßenverkehrs in der Elbchaussee verbessern (NEUFASSUNG) Antrag der Fraktion GRÜNE Neufassung der Drucksache 22-0787 aus der Sitzung vom 17.03.2025

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 07.04.2025 Mobilitätsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Nach Fertigstellung der Arbeiten in der Elbchaussee im Stadtteil Nienstedten hat die Verkehrsdirektion festgestellt, dass der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeugführende im Bereich der Fahrrad-Schutzstreifen nicht eingehalten wurde und die 1,5 Meter schmalen Fahrrad-Schutzstreifen nicht nur ausnahmsweise durch Kraftfahrzeugführende mitgenutzt wurden. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie die Verkehrsdirektion haben bereits vor einem Jahr entschieden, die Markierung der Fahrrad-Schutzstreifen zu entfernen. Alle baulichen Richtlinien bei der Einrichtung der Schutzstreifen wurden zwar eingehalten, die Markierung des Schutzstreifens führt jedoch dazu, dass sich Fahrzeugführende beim Überholen hieran orientieren und so den Mindestüberholabstand deutlich unterschreiten.

Fahrrad-Schutzstreifen kommen nur dort in Betracht, wo andere Führungsformen nicht möglich sind. Im Bezirk Altona gibt es die sehr schmalen Fahrrad-Schutzstreifen ansonsten nur in der Klausstraße, Eulenstraße, Reventlowstraße, im Sülldorfer Kirchenweg und im nördlichen Teil der Ebertallee.

Die Entscheidung zur Entfernung der Schutzstreifen ist grundsätzlich richtig. Die bloße Entfernung der Schutzstreifen löst aber bestehende Probleme nicht.

  • Ohne Schutzstreifen vor der Kreuzung Manteuffelstraße kann sich der Radverkehr nicht zuverlässig im Blickfeld des Kfz-Verkehrs aufstellen, um Abbiegeunfälle zu vermeiden.
  • Der Fußverkehr zwischen Mühlenberg und Manteuffelstraße/Schenefelder Landstraße soll zum Queren der Kreuzung keinen großen Umweg nehmen müssen. Die ausweislich der Anordnung vom 30.04.2024 neu angeordnete Querungsmöglichkeit auf he Elbchaussee 500 wurde bis heute noch nicht umgesetzt, so dass Zufußgehende aufgrund der fehlenden Querungsmöglichkeit auf der Ostseite der Kreuzung die Fahrbahn mitunter ungesichert queren.
  • Der Radverkehr zwischen Mühlenberg und Manteuffelstraße/Schenefelder Landstraße soll die Kreuzung auch vor dem geplanten Umbau in einigen Jahren wieder nutzen können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Radverkehr die Kreuzung nicht queren darf, während der Gegenverkehr aus der Schenefelder Landstraße grün erhält. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass der Radverkehr aus der Schenefelder Landstraße nicht in die Straße Mühlenberg einfahren darf.
  • Durch die Wegordnung der Schutzstreifen fehlt jeglicher Hinweis auf den Radverkehr, der auf der Fahrbahn stattfindet. Es wäre daher sinnvoll, eine Fahrrad-Piktogrammkette auf die Fahrbahn aufzubringen, die auf der Elbchaussee bereits in den Bereichen vorgesehen war, in denen der Platz nicht ausreichte, um Radverkehrsinfrastruktur einzurichten.
  • Überholabstand-Hinweisschilder oder eine Plakataktion können dazu beitragen, dass die bestehenden Regeln bekannt werden und der Mindestüberholabstand in Bereichen ohne Radverkehrsinfrastruktur häufiger eingehalten wird. Diese Hinweisschilder fehlen bisher.
  • Die Bezirksversammlung Altona muss künftig frühzeitig eingebunden werden, wenn die Verkehrsführung auf Hauptverkehrsstraßen geändert werden soll.
  • Es fehlen Mittel, um die Aufmerksamkeit der Kfz-Führenden auf die langsamer fahrenden Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Hier könnte der Empfehlung der Verkehrsdirektion gefolgt werden und eine kurze 30 km/h-Strecke im Bereich der S-Kurve eingerichtet werden, um gefährliche Überholvorgänge zu entschärfen.
  • Fahrrad-Schutzstreifen können nach Feststellung der obersten Straßenverkehrsbehörde (vgl. Anordnung vom 30.04.2024) überall dort rechtswidrig sein, so wie häufig mitbenutzt werden. Daher sollten bestehende Fahrrad-Schutzstreifen systematisch auf ihre Verkehrssicherheit untersucht werden, um ggf. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergreifen zu können.

Mit dem Ziel, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen, möge die Bezirksversammlung daher beschließen:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als Straßenbaubehörde gemäß § 27 BezVG folgende Maßnahmen zu prüfen:

  1. Einrichtung eines Fahrrad-Schutzstreifen mit einer Länge von ca. 50 m und mit vorgezogener Haltelinie auf Höhe Elbchaussee 500 vor der Lichtsignalanlage, damit Radverkehr an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren und sich gut sichtbar aufstellen kann
  2. Wiederherstellung der Fußngerfurt/ Querungsmöglichkeit auf Höhe Elbchaussee 500 entsprechend der Anordnung VD5/8V/0290707/2024 vom 30.04.2024, welche zeitlich nach der Anordnung VD5/8V/0720015/2023 vom 17.10.2023 erstellt wurde, damit Fußverkehr zu Gunsten des Kfz-Verkehrsflusses nicht benachteiligt wird
  3. Wiederherstellung der Verkehrsbeziehung für den Radverkehr von der Schenefelder Landstraße in die Straße Mühlenberg und in Gegenrichtung sowie von der Straße Mühlenberg in die Manteuffelstraße (Veloroute 1) mit einer Umsetzung noch vor dem geplanten Umbau der Kreuzung
  4. Einrichtung einer Fahrrad-Piktogrammkette in Form nicht anordnungspflichtiger Hinweise in Abschnitten auf der Elbchaussee, in denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird
  5. Aufklärung mit einzelnen Hinweisschildern zum Mindestüberholabstand, welche vom Straßenbaulastträger ohne straßenverkehrsbehördliche Anordnung aufgestellt werden dürfen (Anlage), in der Elbchaussee sowie in anderen Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen
  6. nftige Beteiligung der Bezirksversammlung Altona möglichst vor der Erstellung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen, sofern grundlegende Änderungen an der Verkehrsflächenaufteilung auf Hauptverkehrsstraßen beabsichtigt sind

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG folgende Maßnahmen zu prüfen:

  1. 150 m lange 30 km/h-Strecke im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495 oder Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen (Zeichen 277.1) im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495
  2. Plakataktion der Polizei Hamburg zum Mindestüberholabstand wie 2023 in der Klausstraße (Anlage) in der Elbchaussee sowie in Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen
  3. Überprüfung der vorhandenen Fahrrad-Schutzstreifen in den Straßen Klausstraße, Eulenstraße, Reventlowstraße, im Sülldorfer Kirchenweg und im nördlichen Teil der Ebertallee durch die Fahrradstaffel und nach den Kriterien der Behörde für Inneres und Sport, A 43
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammkung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.04.2025
Ö 4
Anhänge

Anlage 1: Zeitliche Abfolge in Zusammenhang mit den Fahrrad-Schutzstreifen

Anlage 2: Dokumente zu den Fahrrad-Schutzstreifen auf der Elbchausssee

Anlage 3: Hinweisschild und Plakataktion zum Mindestüberholbstand

Lokalisation Beta
Elbchaussee Nienstedten Klausstraße Eulenstraße Reventlowstraße Sülldorfer Kirchenweg Ebertallee Manteuffelstraße Schenefelder Landstr.

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