Nach Fertigstellung der Arbeiten in der Elbchaussee hat die Verkehrsdirektion festgestellt, dass der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeugführende im Bereich der Fahrrad-Schutzstreifen nicht eingehalten wurde und die 1,5 Meter schmalen Fahrrad-Schutzstreifen nicht nur ausnahmsweise durch Kraftfahrzeugführende mitbenutzt wurden. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie die Verkehrsdirektion haben bereits vor einem Jahr entschieden, die Markierung der Fahrrad-Schutzstreifen zu entfernen. Alle baulichen Richtlinien bei der Einrichtung der Schutzstreifen wurden zwar eingehalten. Die Markierung des Schutzstreifens führt jedoch dazu, dass sich Fahrzeugführende beim Überholen hieran orientieren und so den Mindestüberholabstand deutlich unterschreiten.
Fahrrad-Schutzstreifen kommen nur dort in Betracht, wo andere Führungsformen nicht möglich sind. Im Bezirk Altona gibt es die sehr schmalen Fahrrad-Schutzstreifen ansonsten nur in der Klausstraße, Eulenstraße, Reventlowstraße, im Sülldorfer Kirchenweg und im nördlichen Teil der Ebertallee.
Die Entscheidung zur Entfernung der Schutzstreifen ist grundsätzlich richtig. Die bloße Entfernung der Schutzstreifen löst aber bestehende Probleme nicht.
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Ohne Schutzstreifen vor der Kreuzung Manteuffelstraße kann sich der Radverkehr nicht zuverlässig im Blickfeld des Kfz-Verkehrs aufstellen, um Abbiuegeunfälle zu vermeiden.
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Der Fußverkehr zwischen Mühlenberg und Manteuffelstraße/ Schenefelder Landstraße soll zum Queren der Kreuzung keinen großen Umweg nehmen müssen. Dies führt dazu, dass Fußgänger die Kreuzung ungesichert queren. Die Querungsmöglichkeit auf Höhe Elbchaussee 500 wurde offenbar neu angeordnet, jedoch nicht umgesetzt.
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Der Radverkehr zwischen Mühlenberg und Manteuffelstraße/ Schenefelder Landstraße soll die Kreuzung bis zum Umbau in einigen Jahren wieder nutzen können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Radverkehr die Kreuzung nicht queren darf, während der Gegenverkehr aus der Schenefelder Landstraße grün erhält. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass der Radverkehr aus der Schenefelder Landstraße nicht in die Straße Mühlenberg fahren darf.
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Eine Fahrrad-Piktogrammkette war auf der Elbchaussee in den Bereichen vorgesehen, in denen der Platz nicht ausreichte, um Radverkehrsinfrastruktur einzurichten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hiervon nach Wegordnung der Schutzstreifen nicht Gebrauch gemacht wird, um auf den Radverkehr hinzuweisen.
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Überholabstand-Hinweisschilder oder eine Plakataktion können dazu führen, dass die bestehenden Regeln bekannt werden und der Mindestüberholabstand in Bereichen ohne Radverkehrsinfrastruktur häufiger eingehalten wird.
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Die Bezirksversammlung Altona muss künftig frühzeitig eingebunden werden, wenn die Verkehrsführung auf Hauptverkehrsstraßen geändert werden soll.
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Der Empfehlung der Verkehrsdirektion folgend kann die Einrichtung einer kurzen 30 km/h-Strecke im Bereich der S-Kurve gefährliche Überholvorgänge entschärfen.
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Fahrrad-Schutzstreifen können nach Feststellung der obersten Straßenverkehrsbehörde überall dort rechtswidrig sein, so wie häufig mitbenutzt werden. Daher sollten bestehenden Fahrrad-Schutzstreifen systematisch auf ihre Verkehrssicherheit untersucht werden, um ggf. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergreifen zu können.
Mit dem Ziel die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen möge die Bezirksversammlung daher beschließen:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als Straßenbaubehörde gemäß § 27 BezVG folgende Maßnahmen umzusetzen:
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Einrichtung eines Fahrrad-Schutzstreifens mit einer Länge von ca. 50 Metern und mit vorgezogener Haltelinie auf Höhe Elbchaussee 500 vor der Lichtsignalanlage, damit Radverkehr an wartenden Fahrzeugen vorbei fahren kann und sich gut sichtbar aufstellen kann
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Wiederherstellung der Fußgängerfurt/Querungsmöglichkeit auf Höhe Elbchaussee 500 entsprechend der Anordnung VD5/8V/0290707/2024 vom 30.04.2024, welche zeitlich nach der Anordnung VD5/8V/0720015/2023 vom 17.10.2023 erstellt wurde, damit Fußverkehr zu Gunsten des Kfz-Verkehrsflusses nicht benachteiligt wird
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Wiederherstellung der Verkehrsbeziehung für den Radverkehr von der Schenefelder Landstraße in die Straße Mühlenberg und in Gegenrichtung sowie von der Straße Mühlenberg in die Manteuffelstraße (Veloroute 1) noch vor dem Umbau der Kreuzung
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Einrichtung einer Fahrrad-Piktogrammkette in Form nicht anordnungspflichtiger Hinweise in Abschnitten auf der Elbchaussee, in denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird
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Aufklärung mit einzelnen Hinweisschildern zum Mindestüberholabstand, welche vom Straßenbaulastträger ohne straßenverkehrsbehördliche Anordnung aufgestellt werden dürfen (Anlage 3), in der Elbchaussee sowie in Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen
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Künftige Beteiligung der Bezirksversammlung Altona vor der Erstellung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen, wenn Änderungen an Hauptverkehrsstraßen beabsichtigt sind
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG folgende Maßnahmen umzusetzen:
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150 m lange 30 km/h-Strecke im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495 oder Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen (Zeichen 277.1) im Bereich der S-Kurve Elbchaussee 485-495
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Plakataktion der Polizei Hamburg zum Mindestüberholabstand wie 2023 in der Klausstraße (Anlage 3) in der Elbchaussee sowie in Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen
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Überprüfung der vorhandenen Fahrrad-Schutzstreifen in den Straßen Klausstraße, Eulenstraße, Reventlowstraße, im Sülldorfer Kirchenweg und im nördlichen Teil der Ebertallee durch die Fahrradstaffel und nach den Kriterien der Behörde für Inneres und Sport, A 43.