Sicherheit an der Elbe: Was kann der Bezirk tun? Kleine Anfrage von Sören Platten (SPD-Fraktion)
Angesichts der wiederholten tragischen Badeunfälle in der Elbe und der damit verbundenen Gefahren stellt sich die dringende Frage, ob der Bezirk ausreichend Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit in der Elbe zu gewährleisten. Es gilt zu hinterfragen, wie effektiv die behördliche Kommunikation ist, wie es um die Schwimmausbildung in Altona bestellt ist und ob der Bezirk konkrete Pläne zur Schaffung sicherer Schwimmzonen in offenen Gewässern wie der Elbe verfolgt.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Direkt nach dem tragischen Unfall im Juli 2023 hat die Hamburg Port Authority (HPA) Kontakt zur DLRG aufgenommen, um in Abstimmung die damalige Beschilderung gegen besser verständlichere Schilder zu ersetzen und die bereits neu installierten Schilder für die Wasserrettungspunkte zu ergänzen. Mit Blick auf die Warnung vor darüberhinausgehenden Gefahren bzw. einer möglichen Verbesserung der Beschilderung hatte die HPA in Abstimmung mit der DLRG eine Neuausschilderung geplant. Neuausschilderung bedeutet, dass die ca. 40 damals vorhandenen Schilder sukzessive durch neue Schilder mit erweiterten Warnhinweisen ersetzt wurden.
Die städtische Unterkunftsbetreiberin F&W hat darüber hinaus einen Aushang auf Deutsch mit Piktogrammen erstellt, der vor dem Baden in Seen und der Elbe warnt und per QR-Code auf mehrsprachige Informationen des DLRG verweist. Dieser wurde am 15. August 2023 an alle Einrichtungen für die Unterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden versandt. Am 28. August 2023 wurden außerdem Übersetzungen des Aushanges in den gängigsten Sprachen (Arabisch, Farsi, Englisch, Ukrainisch) an alle Einrichtungen nachgereicht.
Auch in den Sozialen Medien wird wiederkehrend, etwa durch das Bezirksamt Altona, über die Badegefahr in den Elbgewässern gewarnt.
Nach Angaben der Umweltbehörde ist die Elbe im Hamburger Bereich kein ausgewiesenes Badegewässer, da sie die Anforderungen an ein Badegewässer weder qualitativ noch sicherheitsbedingt erfüllt. Das Baden in naturnahen Gewässern erfolgt auf eigene Gefahr. Da nicht überall Verbotsschilder aufgestellt sind, ist das eigene Bewusstsein für Gefahrenbereiche und Gefahrensituationen sehr wichtig. Vom Baden in der Elbe wird wegen der starken Strömung, den Auswirkungen des Schiffsverkehrs (Sog und Schwell) sowie der mangelnden Sichttiefe grundsätzlich abgeraten. Außerdem muss nach starken Regenfällen aufgrund von Mischwasserüberläufen aus dem Sielnetz mit höheren bakteriellen Belastungen gerechnet werden.
Das Baden in der Elbe fällt jedoch unter den Gemeingebrauch. Dieser Gemeingebrauch ist im Hamburgischen Wassergesetz durch den § 9 und im Wasserhaushaltsgesetz durch § 25 beschrieben. Der Gemeingebrauch und somit das Baden als deren Bestandteil ist ein hohes Gut der Selbstbestimmung und kann nicht pauschal eingeschränkt werden. Konkrete Gefahren gehen insbesondere von Schleusen, Hafenanlagen, Schiffsanlegern, Buhnen und vom Schiffsverkehr aus. In diesen Bereichen ist das Baden nicht erlaubt.
Ergänzend wird auf Drucksache Bezirksversammlung Altona 21-4393 verwiesen
Zu 1.
Das Bezirksamt führt keine Statistiken über e in der Zuständigkeit Dritter.
Zu 2.
Siehe hierzu Vorbemerkung.
Zu 3.
Siehe hierzu Vorbemerkung.
Das Bezirksamt Altona ist örtlich nicht zuständig und kann daher nicht selber örtlich tätig werden.
Zu 4.
Siehe hierzu Vorbemerkung und Drs. 21-4393.
Das Bezirksamt Altona ist nicht zuständig und kann daher nicht selber tätig werden.
Zu 5.
Dem Bezirksamt ist hierzu nichts bekannt
Zu 6.
Anlässlich des tragischen Badeunfalls 2023 erfolgte im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten sowie im Kontakt untereinander erneut eine Analyse der Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Zu daraus resultierenden Maßnahmen und Grenzen des Handelns. Siehe hierzu Vorbemerkung, Drs. 21-4393 und auch Presseberichterstattung.
Zu 7.
Siehe Antwort zu 6.
Zu. 8.
Das Bezirksamt nimmt keine Aufgaben in der Lebensrettung an Land oder im Wasser wahr; darüber hinaus können über den Ausstattungsgrad Dritter mit z.B. technischem Equipment keine Aussagen getroffen werden.
Zu 9. a. - d.
Siehe hierzu Vorbemerkung und Drs. 21-4393.
Zu 9. e. und f.
Von der Vorbereitung von Kindern auf das Schwimmen in der Elbe sollte tunlichst Abstand genommen werden aufgrund der bisherigen tragischen Vorfälle.
Zu 10.
Nein. Zuständig ist die HPA. Vgl. auch Presseberichterstattung Hamburger Abendblatt 14.8.2024: Laut der HPA gibt es keine sicheren Schwimmzonen und technischen Möglichkeiten zur Schaffung solcher Zonen (z.B. Netze) in der Elbe aufgrund des Tidenhubs und der starken Strömung.
Zu 11.
Nein
Zu 12.
Nein.
Zu 13.
Nein. Zuständig ist die HPA.
Zu 14.
Die Elbe ist nicht im Verwaltungsvermögen noch in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, ob seitens der zuständigen HPA solche Überlegungen angestellt wurden bzw. ob dies machbar ist, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.
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Die Bezirksversammlung wird um Kennntisnahme gebeten.
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