Sicherheit am Elbufer ist ein Begehungsverbot geplant? Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Gesche Boehlich, Nadine Neumann, Benjamin Eschenburg und Florian Wesselkamp (alle Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 8.4
In zahlreichen Sitzungen und Anträgen hat sich die Bezirksversammlung Altona mit der Verstärkung von Maßnahmen für mehr Sicherheit am Elbufer befasst (s. zuletzt Drs. 22-0185B). Für uns steht fest: weitere Badeunfälle müssen vermieden werden.
Die Zuständigkeit für die Elbe und den Elbstrand liegt bei der Wasserbehörde, der Hamburg Port Authority AöR (vgl. Drs. 22-0420).
Über den Kontakt zu verschiedenen Institutionen und Bürger:innen vor Ort ist bekannt geworden, dass eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe mit Akteur:innen vor Ort einberufen wurde. Dies wird ausdrücklich begrüßt.
Gleichzeitig wurde die Sorge verlautbart, dass erwogen wird, ein Begehungsverbot für den Elbstrand zu erlassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Hamburg Port Authority AöR sowie die Behörde für Inneres und Sport:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Der Arbeitskreis ”Sicherer Elbstrand”besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Sozialbehörde, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), der Hamburg Port Authority AöR (HPA), der Feuerwehr, der Polizeisowie Bürgervertretungen.
Die Teilnahme der genannten Organisationen an diesem Arbeitskreis erfolgt aufgrund ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Aspekten (Sicherheit, Beschilderung, Informationsaufbereitung und -weitergabe) der Badesicherheit am Elbstrand, dadie Erarbeitung der verschiedenen Maßnahmen nicht einer einzigen Organisation zugeordnet werden kann. Vielmehr sind eine gemeinsame Abstimmung und Zusammenarbeit der Akteure erforderlich, um effektive und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Im Übrigen handelt es sich bei den Namen und Funktionen der mit dem Vorgang befassten Mitarbeitenden um personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen und nicht übermittelt werden können. Es wird daher davon abgesehen, personenbezogene Daten zu übermitteln.
Zu 2:
Am 18. September 2024 fand eine Begehung am Strandabschnitt rund um die „MS Uwe“ statt, an welcher Vertreterinnen und Vertreter der BIS, BWI, HPA, DLRG, Mitglieder der BV Altona sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Die Besprechung thematisierte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Elbstrand, insbesondere am Schiffswrack der „MS Uwe“.
Im Nachgang zu der Begehung wurde die Terminreihe „Sicherer Elbstrand“ verabredet. Der Auftakttermin dieses Arbeitskreises hat am6. November 2024stattgefunden. Im Rahmen des Termins wurden die Ziele und Erwartungen der Beteiligten des Arbeitskreises erörtert, vorhandene Medien und Behördeninformationen abgeglichen, die vorhandene Beschilderung geprüft und die Erarbeitung von zukünftigen Informationen diskutiert. In einem Folgetermin am 17. Dezember 2024 wurden die neuen Entwicklungen der eingeleiteten Maßnahmen besprochen und überarbeitet. Den Schwerpunkt bildeten die Vereinheitlichung eines Informationsflyers, die Optimierung der Beschilderung sowie die Klärung der Zuständigkeiten und Vorgehensweise hinsichtlich des stadtweiten Internetauftritts.
Zu 3:
Die Arbeitsgruppe hat eine Vielzahl von Maßnahmen und Prüfpunkten festgelegt, um die Sicherheit am Elbstrand und in der Tideelbe zu erhöhen.
In einem ersten Schritt wurde die Beschilderung im Strandbereich der „MS Uwe“ optimiert. Dabei wurden die Warnsymbole und Texte auf den Schildern angepasst, um spezifische Gefahren wie "Steilkante unter Wasser" und "Lebensgefahr" klarer zu kommunizieren. Zusätzlich werden die Schilder mit QR-Codes ausgestattet, die weiterführende Informationen bieten. Vor Ort soll die Maßnahme vor Beginn der Badesaison umgesetzt werden.
Gleichzeitig wird ein dreistufiges Informationssystem eingeführt, das Handouts, vereinheitlichte Flyer und umfangreiche Informationstexte als Download im Internet umfasst. Hierfür wurden die Flyer der HPA und der Bürgervertretungen vereinheitlicht. Die finale Version des Flyers sollin deutscher und englischer Sprache im März fertiggestellt werden. Eine Version in weiteren Sprachen sowie in einfacher Sprache soll im Anschluss folgen. Zudem soll in den nächsten Monaten die Internetseite der BUKEA für Badegewässer in Hamburg angepasst werden, um zusätzliche Hinweise, Piktogramme, Mehrsprachigkeit, externe Links, Videos und FAQs zu enthalten.
Internetseiten der FHH,die einen Bezug zum Baden in der Elbe oder den Elbstränden haben, werden hinsichtlich der Badesicherheit überprüft und ergänzt. Die weiteren Websites sollen zudem auf die zentrale Seite der BUKEA verlinken.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird fortlaufend verstärkt, indem bestehende Informations- und Aufklärungsmaßnahmen wie Videos, Podcasts und Informationsposts auf Social MediaPlattformen intensiviert werden.
Stadtweit sollen Informationen insbesondere an Hamburger Schulen, Kindertagesstätten und in Geflüchtetenunterkünftenzur Verfügung gestellt werden, um die Bevölkerung besser über die Gefahren am Elbstrand und in der Tideelbe aufzuklären und somit die Sicherheit zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Maßnahme beginnt sobald alle Informationsunterlagen überarbeitet und erstellt wurden. Die Ausgestaltung der Verteilung ist hierbei noch offen.
Zu 4:
Ein Begehungsverbot für den Elbstrand istbislang kein Bestandteil einer Prüfung gewesen.
Zu 5:
Nein, der Arbeitskreis selbst prüft kein Badeverbot für die gesamte Elbe. Lediglich die beteiligte BIS sowie die BWI prüfen derzeit als eine von mehreren möglichen Maßnahmen ein punktuelles Badeverbot für den Strandabschnitt bei der „MS Uwe“. Hintergrund dieser Überlegung sind wiederholte Badeunfälle an diesem Strandabschnitt.Anstoß für diese Überlegungen gaben mehrere Bürgerbriefe, die aufgrund der Gefahrenlage ein Badeverbot für den Strandabschnitt bei der „MS Uwe“ anregten.Eine Ausweitung des Badeverbots auf die gesamte Elbe ist aktuell nicht geplant.
Im Rahmen des Arbeitskreiseswurden die operativen Auswirkungen und die Umsetzung eines etwaigen punktuellen Badeverbots in diesem Bereich ergebnisoffen diskutiert.
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung eines abschnittweisen Badeverbots ergibt sich aus§ 11 Absatz 1 Nummer 1 lit. c HWaG, wonach der Senat ermächtigt ist, durch Rechtsverordnungen den Gemeingebrauch zu regeln, zu beschränken oder zu verbieten, um unter anderem Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne zu verhüten. Nach § 11 Absatz 2 Satz 1 HWaG kann die Wasserbehörde auch ohne Rechtsverordnung im Einzelfall Anordnungen über die Ausübung des Gemeingebrauchs zur Gefahrenverhütung für die Allgemeinheit oder für Einzelne treffen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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