21-0476

Sicherer Schulweg zu den Schulen an der Luruper Hauptstraße Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

Unmittelbar an der stark befahrenen Luruper Hauptstraße befinden sich die Grundschule Luruper Hauptstraße und die Stadtteilschule Lurup. Mit Fertigstellung der Westumgehung in Pinneberg Ende September 2019 hat der Verkehr auf der LSE – der Landstraße 103 (Schenefeld-Pinneberg) – und infolgedessen auf der Luruper Hauptstraße erneut zugenommen. Daher erscheint es als dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um für einen sicheren Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

 

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

 

  1. die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG aufzufordern, auf der Luruper Hauptstraße zwischen den Einmündungen Flurstraße und Wilsdorfallee ein ggf. zeitlich eingeschränktes Streckenverbot Tempo 30 (Verkehrszeichen Nr. 274) anzuordnen.

 

  1. die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gemäß § 27 BezVG aufzufordern, geeignete bauliche Maßnahmen zu prüfen und zu realisieren, die darauf hinwirken, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingehalten wird.

 

  1. die Behörde für Inneres und Sport (Verkehrsdirektion) gemäß § 27 BezVG aufzufordern, an der Lichtsignalanlage Luruper Hauptstraße/Lüttkamp den Verkehr, der aus dem Lüttkamp in die Luruper Hauptstraße rechts abbiegt, durch ein Rechtsabbieger-Lichtzeichen zu regulieren.

 

Anhänge

ohne