In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 2. Juni hat die Verkehrs-AG des Elternrats der MaxBrauerSchule mit Unterstützung von Anwohner*innen, Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, der Schulkonferenz, der Elbkinder Kita Daimlerstraße, der Kita Wilde 13, der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde und vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Eingabe zur Verbesserung der Verkehrssicherheit um die Max-Brauer-Schule vorgelegt (Drs. 22-0992). Bereits 2022 wurde ein Konzept für mehr Verkehrssicherheit erarbeitet. 2023 hat das Bezirksamt erste Maßnahmen wie eine straßenrechtliche Neuwidmung und einen versenkbaren Poller in der Straße Bei der Paul-Gerhardt-Kirche in Aussicht gestellt.
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf,
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die bereits befürwortete Teilsperrung der Straße Bei der Paul-Gerhardt-Kirche südlich der Einfahrt Hausnummer 2 - 4 durch Einbau von Absperrpfosten nach Durchführung des straßenrechtlichen Widmungsverfahrens (Ausnahmen für Radverkehr und für Kita-Anlieferungen) bis zum Ende des 1. Quartals 2026 umzusetzen;
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den vorderen Teil der Straße Bei der Paul-Gerhardt-Kirche in das Programm zur Einrichtung von Schulstraßen aufzunehmen;
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im Rahmen der Erschließungsplanung für die Erweiterung der Max-Brauer-Schule die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen (Aufpflasterung Straßenzufahrt, dezentrale Drop-Off-Zonen für Elterntaxis im Umfeld) zu prüfen und die Prüfungsergebnisse in einem öffentlichen Planungsgespräch mit den Anliegern in der Max-Brauer-Schule zu beraten;
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eine Teilsperrung der Straße Hohenzollernring (vor den Hausnummern 142 - 144) und der Daimlerstraße (vor den Hausnummern 39 - 41) mittels einfacher Absperrpfosten und straßenrechtlicher Widmung (Ausnahme für Radverkehr) umzusetzen;
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die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsführung vor der Max-Brauer-Schule am „Daimlerplatz“ auf eine Umsetzbarkeit zu prüfen und die Prüfungsergebnisse in einem öffentlichen Planungsgespräch mit den Anliegern in der Max-Brauer-Schule zu beraten.
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG
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die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Daimlertwiete in Richtung Hohenzollernring zu prüfen, um Ausweichverkehr aufgrund der Teilsperrung unter Ziffer 4 zu vermeiden;
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die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im nördlichen Hohenzollernring.