21-1845

Sichere Mobilität für alle Menschen am Elbufer Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.04.2021
Sachverhalt

Die Wege am Elbufer gehören in Hamburg zu den beliebtesten Zielen. Erholungssuchende, Spaziergänger:innen, Radfahrende, Sportler:innen, Tourist:innen, Anlieger:innen, Familien und spielende Kinder teilen sich den begrenzten Platz. Die Straße Strandweg liegt in Blankenese zwischen Mühlenberg und Falkentaler Weg und ist rund 2,1 km lang. Hiervon sind 1,2 km vom Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich befahrbar, mit Ausnahme der Wochenenden vom 1. April bis 30. September. Zwischen Blankeneser Hauptstraße und Falkentaler Weg ist der Strandweg auf einer Länge von 1 km als Einbahnstraße ausgewiesen. 375 m des Strandwegs zwischen Mühlenberger Weg und Blankeneser Jollenhafen dürfen nur von Mitgliedern des Blankeneser Segel-Clubs mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Die Zufahrt der Berechtigten wird dort mittels einer automatischen Schrankenanlage mit Induktionsschleife, Pin bzw. App-Zugang reguliert. Die gesamte Straße Strandweg darf von Fußgänger:innen und Radfahrenden in beide Richtungen genutzt werden. Westlich an den Strandweg schließt sich die 2,25 km lange Straße Falkensteiner Ufer an. 1,3 km hiervon sind als Fahrradstraße mit der Freigabe für Anliegerverkehr ausgewiesen. 175 m sind im Abschnitt Falkensteiner Ufer 42 – 54 im Frühjahr während der Amphibienwanderung für rund sechs Wochen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. 350 m im Bereich des Campingplatzes sind mittels herausnehmbarer Poller für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. 600 m im westlichen Abschnitt des Falkensteiner Ufers sind nur mittels Beschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt mit Ausnahme des Anliegerverkehrs insb. zum Campingplatz. Zwischen Falkensteiner Ufer und dem Leuchtturm Rissen verläuft die Straße Rissener Ufer auf einer Länge von 700 m. Hiervon sind 375 m mittels herausnehmbarer Pfosten dauerhaft abgesperrt und vom Fuß- und Radverkehr nutzbar. Weitere 150 m sind dauerhaft nur für den Anliegerverkehr zugelassen. Auf 175 m ist die Straße anschließend an den Wittenbergener Weg ohne zeitliche Beschränkung befahrbar und dient als Zufahrt zum Parkplatz Wittenbergen.

 

Der Polizei liegen seit etwa 1960 umfangreiche Beobachtungen und Beschwerdelagen zur sich verschärfenden Verkehrssituation am Strandweg und den anschließenden Straßen vor. Mit der zunehmenden Motorisierung fuhren bei schönem Wetter und vor allem an den Wochenenden immer mehr Strandbesucher:innen statt per Bahn, Bus, Rad oder Schiff mit ihren Autos auf die bei Spaziergänger:innen beliebten Strandpromenaden und blockierten damit die Rettungswege. An besonders vollen Wochenenden zu Ostern oder während des Hafengeburtstags ist es üblich, dass Polizist:innen bereits an den Zufahrtswegen Mühlenberg (Anlieger frei), Mühlenberger Weg (Anlieger frei), Blankeneser Hauptstraße (Anlieger frei ab Am Eiland), Waseberg/Falkentaler Weg, Falkensteiner Weg (Anlieger frei) und Wittenbergener Weg Fahrzeugführende davon abhalten, die vollen Straßen am Elbufer zu befahren. An anderen Wochenenden finden Schwerpunktkontrollen statt, indem Ordnungswidrigkeitenanzeigen innerhalb der am Wochenende gesperrten Straßen verteilt werden oder verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden. Obwohl diese Kontrollen innerhalb der Polizei viele Ressourcen binden, zeigen sie doch keinen nachhaltigen Effekt. Am folgenden Wochenende werden die Straßen am Elbufer und die vorgenannten Zufahrtswege erneut so stark zugeparkt, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Strandbesucher:innen in hoher Zahl dem gefährlichen Verkehrschaos ausgesetzt sind. Kraftfahrzeuge werden auch am Waseberg mit 15 % Steigung und am Wittenbergener Weg so ungünstig abgestellt, dass ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist und ein nicht unerheblicher Rückstau entsteht. Die Fahrradstraße am Falkensteiner Ufer findet darüber hinaus so gut wie keine Beachtung.

 

Auch während der aktuellen Pandemie besteht verstärkt das Bedürfnis, sich an der frischen Luft aufzuhalten und Naherholungsgebiete wie das Elbufer und das Naturschutzgebiet Wittenbergen aufzusuchen. Diese führt trotz des Abstandsgebots zu stark überfüllten Wegen am Elbufer, während sich der Kraftfahrzeugverkehr auf aussichtsloser Parkplatzsuche hindurchquetscht.

 

Alle Menschen sollen sicher die Elbuferwege erreichen können. Wer tatsächlich auf das Auto angewiesen ist, soll die vorhandenen Parkplätze am Bahnhof Blankenese (170), Falkentaler Weg (10), Falkenstein (15), Tafelberg (60), Wittenbergen (120) sowie am Bahnhof Rissen (25) nutzen können. Damit stehen rund 400 Pkw-Parkplätze zur Verfügung. Von den Bahnhöfen SBlankenese und SRissen ist das Elbufer mit dem Buslinien 388 und 488 direkt erreichbar. Für nicht Ortskundige fehlen Informationen, wie sie ohne Auto an den Strand kommen können. Auch der Anliegerverkehr inklusive Lieferverkehr muss gewährleistet sein. Informationen zur Anreise von Strandbesucher:innen und Parkmöglichkeiten sollen auf einer Informationsseite im Internet oder auf Hinweisschildern zusammengestellt werden.

 

Eines steht fest: Um für alle Besucher:innen des Elbstrands einen sicheren Strandbesuch zu ermöglichen, muss der Autoverkehr wirksam reduziert werden. In einem ersten Schritt soll eine ergebnisoffene Bürger:innenbeteiligung durchgeführt werden. Probleme, Lösungsvorschläge und weitere Anmerkungen sollen in einer Karte gesammelt und öffentlich einsehbar sein. Im zweiten Schritt können die straßenrechtlichen Widmungen geklärt und bauliche Lösungen geprüft werden. Im dritten Schritt kann die Umsetzbarkeit der Lösung erprobt werden.

 

Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 19 BezVG:

 

  1. Das Bezirksamt führt eine Bürger:innenbeteiligung zur Verkehrsberuhigung am Strandweg, am Falkensteiner Ufer und am Rissener Ufer sowie in den Zufahrtsstraßen Mühlenberg, Blankeneser Hauptstraße, Waseberg/Falkentaler Weg, Falkensteiner Weg und Wittenbergener Weg durch. Alle Hamburger:innen dürfen sich hieran beteiligen, Konflikte darstellen und Lösungsvorschläge einbringen. Kinder und Jugendliche werden hierbei besonders berücksichtigt und dürfen ihre Lösungsideen darstellen oder zeichnen. Alle Menschen sollen die Elbuferwege sicher erreichen und nutzen können, vor allem wenn sich dort viele Menschen gleichzeitig aufhalten.

 

  1. Das Bezirksamt prüft für die unter Ziffer 1 genannten Straßen die möglichen straßenrechtlichen Widmungen sowie mögliche bauliche Lösungen zur wirksamen Reduzierung des Kfz-Verkehrs und stellt die Prüfung im Verkehrsausschuss zusammen mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens vor. Der Verkehrsausschuss berät anschließend über die weiteren Lösungsschritte.

 

  1. Das Bezirksamt verbessert in Zusammenarbeit mit der unteren Straßenverkehrsbehörde die öffentlichen Informationen zur autoarmen Anreise von Strandbesucher:innen und zu den begrenzten Parkmöglichkeiten im Umfeld.

 

 

Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 27 BezVG:

 

  1. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Hamburg Tourismus GmbH werden gebeten, für Tourist:innen Informationen zur autoarmen Anreise von Strandbesucher:innen im Bezirk Altona und zu den im Umfeld vorhandenen begrenzten Parkmöglichkeiten im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gebeten zu prüfen, wie eine bedarfsgerechte und gegebenenfalls flexible Angebotsausweitung der örtlichen Buslinien mit den öffentlichen Verkehrsunternehmen vereinbart werden kann, um dem hohen Bedarf zu stark nachgefragten Zeiten bei schönem Wetter gerecht zu werden und den Umstieg vom Auto- auf den Busverkehr für Strandbesucher:innen attraktiver zu machen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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