21-0627.1

Serviceparkplätze bei Mehrfamilienhäusern Alternativantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-0627

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.02.2020 Bauausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege und Betreuungsleistungen sind und werden in Hamburg immer eine wichtige Rolle spielen. Ob Handwerkerinnen und Handwerker, Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte bei Hausbesuchen, Essen auf Rädern, Paketdienstleister, oder Transportdienste für Menschen mit Behinderung.

 

Alle diese Tätigkeiten vereint, dass sie zu ihrer Ausübung kurzfristig und ortsnah einen Parkplatz benötigen. Die Handwerkskammer hat dieses Problem in der letzten Zeit deutlich benannt. Ortsnah und regelkonform zu parken, ist aber immer schwerer geworden. Daher wären Parkplätze, die für die oben genannten Dienstleistungen zu Verfügung stehen, eine große Unterstützung.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG aufgefordert, sicherzustellen, dass bei Bauvorhaben ab 20 Wohneinheiten immer mindestens ein Serviceparkplatz eingerichtet wird. Diese Serviceparkplätze sind ausschließlich auf privatem Grund einzurichten und dürfen nicht zu Lasten des öffentlichen Straßenraums gehen.

 

  1. Weiterhin werden sowohl das Bezirksamt gem. § 19 (2) BezVG als auch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gem. § 27 BezVG gebeten, bei Straßenbau-/Straßenumbaumaßnahmen in Wohngebieten (ohne bereits vorhandene Serviceparkplätze) immer mindestens einen Serviceparkplatz neu einzurichten.

 

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