Seenotrettung Hamburg übernimmt Fördermitgliedschaft Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.02.2025 den Antrag mit der Drucksache 22-0728 (siehe 3. Neufassung, Drucksache 22-0728.2, in der Anlage) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Sozialausschuss überwiesen.
Der SozA hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 06.05.2025 mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP, Folgendes inklusive angepasstem Begründungsteil zu beschließen:
Altonas Wappen zeigt uns: Unser Tor ist offen für Menschen aus aller Welt, die hier ihr zuhausesuchen. Schon immer sind Menschen nach Hamburg ausgewandert, viele davon nicht freiwillig.Millionen von Menschen müssen ihre Heimat verlassen aufgrund von Krieg, Terror, Verfolgungoder Naturkatastrophen. Viele von ihnen sterben auf der Flucht, auch darauf lenkt derinternationale Gedenktag für Geflüchtete am 20. Juni 2025 unsere Aufmerksamkeit. Neben demausgeprägten lokalen Engagement für Geflüchtete können wir von Altona aus für ganzHamburg einen Beitrag leisten, das Sterben im Mittelmeer zu reduzieren, indem die Freie undHansestadt Hamburg die Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff übernimmt und damit diedringend nötige Hilfe für in Seenot geratene Geflüchtete finanziell unterstützt. Damit können wires vielen anderen deutschen Städten und Kommunen, wie etwa Köln, Osnabrück, Konstanzund Bochum gleichtun und konkret Verantwortung für die Rettung von Menschenlebenübernehmen und ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Geflüchteten zu setzen.
Alleine in 2024 sind im Mittelmeer mehr als 2.200 Menschen ertrunken, seit dem Jahr 2014 sindes sogar 31.287. Die Zahl der Opfer unterstreicht eindringlich, dass Hilfe dringend geboten ist.Oft findet die staatliche Seenotrettung verzögert oder gar nicht statt. Privatehumanitäre Hilfsorganisationen wie Sea-Eye e.V. bemühen sich darum, in Seenot gerateneGeflüchtete vor dem Ertrinken zu retten. Die lebensrettende Arbeit dieser humanitärenHilfsorganisationen braucht unsere finanzielle Unterstützung. Landesmittel und inAltona wie im gesamten übrigen Stadtgebiet gesammelte private Spendengelderkönnten einen wesentlichen Betrag dazu leisten, die humanitäre Hilfstätigkeit, Geflüchtetevor dem Tod durch Ertrinken zu bewahren, auf Dauer zu gewährleisten.
Die Senatskanzlei wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG ggf. in Absprache mit der Sozialbehörde, der Finanzbehörde und anderen Fachbehörden, die in ihrer Zuständigkeit betroffen sind, aufgefordert, folgende Maßnahmen einzuleiten:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Drucksache 22-0728.2
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