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Science City, Technologie-Park und andere öffentliche Vorhaben: Qualität und Akzeptanz durch Wettbewerbsverfahren Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.06.2022
Sachverhalt

Altonas Stadtentwicklung befindet sich seit Jahren in einem rasanten Entwicklungsprozess, viele größere und kleinere Projekte verändern nachhaltig das städtebauliche Erscheinungsbild. Sei es vor einigen Jahren auf dem Gaswerksgelände in Bahrenfeld, am Blankeneser Bahnhof, den Othmarscher Höfen und Vorhaben in anderen Stadtteilen oder in jüngster Zeit in der Mitte Altona I und auf dem früheren Kolbenschmidt-Areal. Mit Projekten wie dem Holsten-Gelände, dem neuen Fernbahnhof am Diebsteich, dem zweiten Bauabschnitt der Mitte Altona entlang des kommenden Autobahndeckels oder auch der Science City und dem Technologie-Park in Lurup setzt sich diese Entwicklung fort.

 

Die städtebaulichen und baurechtlichen Zuständigkeiten sind hierbei verteilt. Während die Federführung in der Fläche grundsätzlich beim Bezirk liegt, werden andere große Entwicklungsmaßnahmen in einem kooperativen Verfahren unter der Regie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) durchgeführt. Auch werden Wettbewerbe bisweilen vor Grundstückvergaben durch die Finanzbehörde bzw. den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt.

 

Bei allen großen und für das Stadtbild relevanten Vorhaben hat sich dabei die Durchführung von städtebaulichen, landschaftsplanerischen oder hochbaulichen Wettbewerben etabliert, bei den großen Verfahren auch in Form von Masterplänen.

 

Diese Verfahren kosten (etwas mehr) Zeit sowie personelle und finanzielle Ressourcen, zahlen sich am Ende jedoch aus. Die Ergebnisse gehen qualitativ deutlich über die ersten Vorstellungen mancher Bauherren hinaus, die Transparenz und Akzeptanz bei Politik und Bevölkerung wird erheblich größer, wenn sie vorher eingebunden werden. Nicht nur bei privaten Vorhaben hat sich dies etabliert, sondern auch bei etlichen öffentlich gesteuerten Vorhaben

Leider zeichnet sich aktuell eine Tendenz ab, die diesen Standard nicht einhält.

 

Sowohl bei Vorhaben im Rahmen der Science City bei Hochschulbauten unter der fachlichen Regie der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) bzw. im Auftrag durch die Sprinkenhof GmbH, als auch beim Innovationspark in Lurup in der Gesamtverantwortung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sollen große, städtebaulich relevante Gebäude durch die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH (HIE) ohne Wettbewerbsverfahren konzipiert und gebaut werden.

So zuletzt bekannt geworden für das sog. tecHHub (https://www.sciencecity.hamburg/techhub-geplant/) an der Ecke Elbgaustraße/ Luruper Hauptstraße. Begründet wird dies vielfach unter Hinweis auf das Vergaberecht.

 

So ist zu befürchten, dass Gebäude entstehen, die den Ansprüchen an das Altonaer Stadtbild nicht gerecht werden und keine Akzeptanz bei der Bevölkerung finden. Eine Chance für eine qualitativ hochwertige Stadtentwicklung in Bahrenfeld und Lurup würde vertan.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden BWFGB und BWI sowie auch die Finanzbehörde werden nach § 27 BezVG gebeten, sowohl für die Entwicklung der Science City, als auch für den Technologie Park die Durchführung von städtebaulichen, landschaftsplanerischen und hochbaulichen Wettbewerben sowie Masterplanwettbewerben sicherzustellen, sofern es sich um Gebäude und Ensemble handelt, die auf das öffentliche, sichtbare Stadtbild Einfluss nehmen. Dies gilt auch für beauftragte städtische Unternehmen wie bspw. die HIE oder die Sprinkenhof. Die Bezirksversammlung ist nach den geübten Kriterien an den Preisgerichten mit einer/m stimmberechtigten bzw. stellvertretenden Sachpreistrichter:in pro Fraktion zu beteiligen. Ebenso ist, wo immer möglich, eine Beteiligung von VertreterInnen aus der Bevölkerung vorzusehen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nach § 27 BezVG gebeten, diese Forderung zu unterstützen und bei den von ihr geleiteten Verfahren entsprechend zu Handeln.

 

  1. Die BWI wird gebeten, sicherzustellen, dass Vertreter der BWI, der HIE sowie Sprinkenhof kontinuierlich über alle Vorhaben im Planungsausschuss zeitgerecht zu berichten.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, bei Verfahren unter seiner Regie nach den gleichen Maßstäben zu handeln.

 

  1. Dem Planungsausschuss ist zu berichten

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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