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Schwerverletzte und Tote im Straßenverkehr 2025 – Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Benjamin Harders, Sabine Suttmann-Arndt und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 07.09.2026 Mobilitätsausschuss Ö 11.6

Sachverhalt

Im Jahr 2007 hat sich Hamburg als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) zur Vision Zero als Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit verpflichtet. Keine Toten und keine Schwerverletzten sind das Ziel der Vision Zero. Diese ethische Sichtweise steht im Einklang mit den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft. Um das Ziel zu erreichen, müssen wir das Menschenmögliche tun. Für die Verkehrssicherheitsarbeit ist die Erkenntnis entscheidend, dass sich Menschen oft nicht fehlerfrei verhalten. Daher muss ihr Umfeld Fahrzeuge und Infrastruktur so gestaltet werden, dass schwere Crashs verhindert werden.

Die Bundesregierung hatte für den Zeitraum 2011 2020 das Ziel ausgegeben, die Zahl der Getöteten um 40 % zu senken. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 hat die Bundesregierung das Ziel als „gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit Pakt für Verkehrssicherheit“ erneuert. Die Behörde für Inneres und Sport unterstützt dieses Ziel aktiv und beteiligt sich an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“. Die EU-Kommission strebt an die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu senken.

2025 lagen die Zahl der Schwerverletzten in Hamburg und die Zahl der Verkehrstoten 20 % unterhalb des Durchschnitts der vorausgegangenen zehn Jahre.

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Δ

Schwer-verletzte

880

830

850

856

777

721

771

821

702

677

789

630

-20 %

Tote

20

29

28

29

28

15

21

24

28

39

26

21

-20 %

Die 1997 in Schweden beschlossene „Nullvision“ berücksichtigt die begrenzte „biologische Toleranz des Menschen gegenüber äerer Gewalt. [...] Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h angefahren werden, überleben. Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angefahren werden, sterben.“ (Vagverket/Schwedisches Zentralamt für Straßenwesen: Die Nullvision in Schweden)

Seit 2021 ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO) die „Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“

Im Bezirk Altona werden neue 30 km/h-Strecken im Umfeld von sozialen Einrichtungen eingerichtet und 30 km/h-Zonen in Wohngebieten erweitert. Besonders im Fokus steht im Jahr 2026 die erstmalige Umsetzung von Schulstraßen.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG um Auskunft:

  1. Tabellarische Darstellung der tödlichen Crashs im Jahr 2025 im Bezirk Altona mit folgenden Angaben: Datum, Position, zulässige Höchst­geschwindigkeit, Verkehrsart der Unfallbeteiligten, Beschreibung des (vorläufigen) Unfallhergangs/Unfallursache, Beschreibung der ergriffenen unfallbezogenen Präventionsmaßnahmen, Anordnungen oder Umbauten
  1. Tabellarische Darstellung der Crashs mit Schwerverletzten im Jahr 2025 im Bezirk Altona mit folgenden Angaben: Datum, Position, zulässige Höchst­geschwindigkeit, Verkehrsart der Unfallbeteiligten, Beschreibung des (vorläufigen) Unfallhergangs/Unfallursache, Beschreibung der ergriffenen unfallbezogenen Präventionsmaßnahmen, Anordnungen oder Umbauten
  1. Tabellarische Darstellung der Hauptunfallursachen bei Crashs mit Fußnger:innenbeteiligung in 2025 im Bezirk Altona (Anzahl Crashs pro Hauptunfallursache pro Crash nur eine Hauptunfallursache)
  1. Tabellarische Darstellung der Hauptunfallursachen bei Crashs mit Radverkehrsbeteiligung in 2025 im Bezirk Altona (Anzahl Crashs pro Hauptunfallursache pro Crash nur eine Hauptunfallursache)
  1. Tabellarische Darstellung der Unfallhäufungsstellen in 2025 im Bezirk Altona mit Angabe der Anzahl der Verkehrsunfälle, Anzahl der Verletzten, der Unfallkosten sowie ggf. Feststellung als wichtigste Unfallstelle
  1. Tabellarische Darstellung der Unfallstellen im Bezirk Altona, mit denen sich die Unfallkommission im Jahr 2025 auseinandergesetzt hat
  1. Zeitliche und quantitative Zielsetzung zur Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten; umgesetzte Maßnahmen und geplante Schwerpunkte

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 02.07.2026 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2025 31.12.2025.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Altona 2 Verkehrsunfälle (VU) mit Todesfolge polizeilich registriert. Siehe hierzu Anlage 1.

Zu 2:

Im Jahr 2025 wurden 70 VU im Sinne der Fragestellung registriert. Siehe hierzu Anlage 2.

Zu 3:

Im Jahr 2025 wurden 189 VU unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden im Bezirk Altona registriert. Die Hauptursachen und deren Häufigkeit sind in der Anlage 3 aufgeführt.

Zu 4:

Im Jahr 2025 wurden 642 VU unter Beteiligung von Radfahrenden im Bezirk Altona registriert. Die Hauptursachen und deren Häufigkeit sind in der Anlage 4 aufgeführt.

Zu 5:

Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Altona 113 Unfallhäufungsstellen (UHS)[1] registriert. Eine tabellarische Darstellung im Sinne der Fragestellung ist in Anlage 5 beigefügt.

Zu 6:

Es wurden im Jahr 2025 in der Unfallkommission (UKO) keine Unfallhäufungsstellen im Bezirk Altona bearbeitet.

Zu 7:

Die Behörde für Inneres und Sport verfolgt die Umsetzung des rechtlich verankerten Leitbildes der „Vision Zero“ konsequent und richtet das Handeln an dessen Ziel aus, Unfälle mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern. Die entschiedene Ausrichtung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen, welche nicht nur auf kurzfristige Verbesserungen abzielen, sondern eine langfristige und systematische Veränderung des Verkehrssystems anstreben, steht dabei im Fokus.

Die aktuelle Unfalllage, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten und Getöteten, wird werktäglich betrachtet und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen geprüft. Darüber hinaus wird die Gesamtunfalllage monatlich, quartalsweise und jährlich analysiert, um unter anderem mit der polizeiinternen Verkehrssicherheitskonzeption „Mobil. Aber sicher!“ auf spezielle Anforderungen in der Verkehrssicherheitsarbeit mit geeigneten Einsatz- und Überwachungsmaßnahmen zu reagieren. Hierbei werden Hauptunfallursachen wie z. B. Rotlicht, aggressive Fahrweisen, sowie Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zielgerichtet überprüft und konsequent geahndet.

Maßnahmen werden individuell und lageabhängig auf die spezifischen Unfallursachen und Unfallhäufungsstellen abgestimmt. Dabei werden sowohl infrastrukturelle Anpassungen als auch verkehrstechnische und verhaltensbezogene Interventionen berücksichtigt, um eine ganzheitliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Straßeninfrastruktur über die Einführung technischer Assistenzsysteme bis hin zu Aufklärungskampagnen sowie der Durchführung von gezielten Verkehrskontrollen.

Die Verkehrssicherheitskampagne „Hamburg gibt Acht!“ adressiert Verkehrsteilnehmende, um über Gefahren und Folgen von Fehlverhalten aufzuklären. Weiterhin wurde aufgrund von zwei tödlichen Dooring-Unfällen in Hamburg im Jahr 2025, davon einer im Bezirk Altona, seitens der Abteilung Verkehrserziehung und -prävention der Verkehrsdirektion (VD 6) eine Aufklärungskampagne bezüglich dieses Unfallgeschehens initiiert.

Stellvertretend für die Stadt Hamburg als Vorsitzland der Innenministerkonferenz (IMK) 2026 hat die Polizei Hamburg die Planungen für den länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktionstag „sicher.mobil.leben“ übernommen und zentral koordiniert. Als Themenschwerpunkt wurde „Zweiräder im Blick“ gewählt. Neben gezielten Kontrollen und Präventionsangeboten am Aktionstag selbst, stehen Zweiräder 2026 auch weiterhin im Fokus. Neben Kontrollen von Radfahrenden werden verstärkt Kontrollen der Abbiegegeschwindigkeit von Lkw durchgeführt. Auch die Verkehrssicherheit von E-Scooter-Fahrenden wird in diesem Kontext als Schwerpunkt gesehen. Zu diesem Thema arbeitet die Polizei aktuell an neuen Präventionskonzepten, die auf mögliche Gefahren und das regelkonforme Fahren hinweisen sollen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.09.2026
Ö 11.6
Anhänge

Anlage 1: Antwort auf Frage 1

Anlage 2: Antwort auf Frage 2

Anlage 3: Antwort auf Frage 3

Anlage 4: Antwort auf Frage 4

Anlage 5: Antwort auf Frage 5

Lokalisation Beta

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