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Schwerverletzte und Tote im Straßenverkehr 2021 – Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Gesche Beohlich, Lars Boettger, Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Im Jahr 2007 hat sich Hamburg als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zur Vision Zero als Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit verpflichtet. Keine Toten und keine Schwerverletzten sind das Ziel der Vision Zero. Diese ethische Sichtweise steht im Einklang mit den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft. Um das Ziel zu erreichen, muss das Menschenmögliche getan werden. Für die Verkehrssicherheitsarbeit ist die Erkenntnis entscheidend, dass sich Menschen oft nicht fehlerfrei verhalten. Daher muss ihr Umfeld - Fahrzeuge und Infrastruktur - so gestaltet werden, dass schwere Crashs verhindert werden.

 

Die Bundesregierung hatte für den Zeitraum 2011 - 2020 das Ziel ausgegeben, dass die Zahl der Getöteten um 40 % sinken sollte. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 wurde das Ziel als "gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit - Pakt für Verkehrssicherheit" erneuert. Die EU-Kommission möchte die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null senken.

 

Während sich die Zahl der Verkehrstoten in Hamburg über zehn Jahre leicht reduziert hat, ist die Zahl der Schwerverletzten auf hohem Niveau geblieben.

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

ø

Schwer-verletzte

787

806

812

880

830

850

856

777

721

772

819

Tote

33

26

38

20

29

28

29

28

15

20

27

 

 

Die 1997 in Schweden beschlossene "Nullvision" berücksichtigt die begrenzte "biologische Toleranz des Menschen gegenüber äußerer Gewalt. [...] Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h angefahren werden, überleben. Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angefahren werden, sterben." (Vgl. Vagverket/Schwedisches Zentralamt für Straßenwesen: Die Nullvision in Schweden https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/vision-zero/vision-zero-vaegverket.pdf)

 

Im Juni 2021 hat der Bundesrat folgende Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO) zu § 1 StVO, Grundregeln beschlossen: "Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die "Vision Zero" (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."

 

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft:

 

  1. Tabellarische Darstellung der tödlichen Crashs im Jahr 2021 im Bezirk Altona mit folgenden Angaben: Datum, Position, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsart der Unfallbeteiligten, Beschreibung des (vorläufigen) Unfallhergangs/Unfallursache, Beschreibung der ergriffenen unfallbezogenen Präventionsmaßnahmen, Anordnungen oder Umbauten

 

  1. Tabellarische Darstellung der Crashs mit Schwerverletzten im Jahr 2021 im Bezirk Altona mit folgenden Angaben: Datum, Position, zulässige Höchst-geschwindigkeit, Verkehrsart der Unfallbeteiligten, Beschreibung des (vorläufigen) Unfallhergangs/Unfallursache, Beschreibung der ergriffenen unfallbezogenen Präventionsmaßnahmen, Anordnungen oder Umbauten

 

  1. Tabellarische Darstellung der Hauptunfallursachen bei Crashs mit Fußgänger:innenbeteiligung in 2021 im Bezirk Altona (Anzahl Crashs pro Hauptunfallursache - pro Crash nur eine Hauptunfallursache)

 

  1. Tabellarische Darstellung der Ursachen bei Crashs mit Fußgänger:innenbeteiligung in 2021 im Bezirk Altona (Anzahl Crashs, die der jeweiligen Ursache zuzuordnen sind - oftmals sind insbesondere durch das Fehlverhalten weiterer Unfallbeteiligter mehrere Ursachen gegeben, die zu einem Crash führen)

 

  1. Tabellarische Darstellung der Unfallstellen im Bezirk Altona, mit denen sich die Unfallkommission in 2021 auseinandergesetzt hat.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 11. Juli 2022 ermittelt.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die beiden registrierten Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung sind als Anlage 1 aufgeführt, die Unfallhergänge sind gesondert als Anlage 2 beigefügt. Im Übrigen siehe Antwort zur Drs. 211907.

 

Zu 2:

Die Örtlichkeiten und Umstände von Verkehrsunfällen, insbesondere der mit schwerverletzten Personen, werden durch die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg analysiert. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung und Erhebung von Unfallhäufungsstellen nach den Richtlinien des „Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“ (M-Uko); Näheres dazu siehe Bürgerschaftsdrucksache Drs. 20/5300. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

 

Die 81 registrierten Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung sind als Anlage 3 getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen der Polizeikommissariate aufgeführt, die Unfallhergänge sind gesondert als Anlage 4 beigefügt.

 

Zu 3:

Die Hauptursachen der Hauptverursacher bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung zu Fuß Gehender und deren Häufigkeiten sind als Anlage 5 beigefügt.

 

 

Zu 4:

Die Ursachen (auch als weitere Ursachen oder anderer Beteiligter) bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung zu Fuß Gehender und deren Häufigkeiten sind als Anlage 6 beigefügt.

 

Zu 5:

Es wurden in 2021 in der Unfallkommission keine Unfallhäufungsstellen des Bezirks Altona bearbeitet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Anlage1: Antwort zu Frage 1

Anlage 2: Antwort zu Frage 1

Anlage 3: Antwort zu Frage 2

Anlage 4: Antwort zu Frage 2

Anlage 5: Antwort zu Frage 3

Anlage 6: Antwort zu Frage 4