Schwerverletzte und Tote im Straßenverkehr 2021 Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Gesche Beohlich, Lars Boettger, Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)
Im Jahr 2007 hat sich Hamburg als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zur Vision Zero als Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit verpflichtet. Keine Toten und keine Schwerverletzten sind das Ziel der Vision Zero. Diese ethische Sichtweise steht im Einklang mit den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft. Um das Ziel zu erreichen, muss das Menschenmögliche getan werden. Für die Verkehrssicherheitsarbeit ist die Erkenntnis entscheidend, dass sich Menschen oft nicht fehlerfrei verhalten. Daher muss ihr Umfeld - Fahrzeuge und Infrastruktur - so gestaltet werden, dass schwere Crashs verhindert werden.
Die Bundesregierung hatte für den Zeitraum 2011 - 2020 das Ziel ausgegeben, dass die Zahl der Getöteten um 40 % sinken sollte. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 wurde das Ziel als "gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit - Pakt für Verkehrssicherheit" erneuert. Die EU-Kommission möchte die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null senken.
Während sich die Zahl der Verkehrstoten in Hamburg über zehn Jahre leicht reduziert hat, ist die Zahl der Schwerverletzten auf hohem Niveau geblieben.
Jahr |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
ø |
Schwer-verletzte |
787 |
806 |
812 |
880 |
830 |
850 |
856 |
777 |
721 |
772 |
819 |
Tote |
33 |
26 |
38 |
20 |
29 |
28 |
29 |
28 |
15 |
20 |
27 |
Die 1997 in Schweden beschlossene "Nullvision" berücksichtigt die begrenzte "biologische Toleranz des Menschen gegenüber äußerer Gewalt. [...] Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h angefahren werden, überleben. Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angefahren werden, sterben." (Vgl. Vagverket/Schwedisches Zentralamt für Straßenwesen: Die Nullvision in Schweden https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/vision-zero/vision-zero-vaegverket.pdf)
Im Juni 2021 hat der Bundesrat folgende Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO) zu § 1 StVO, Grundregeln beschlossen: "Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die "Vision Zero" (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 11. Juli 2022 ermittelt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die beiden registrierten Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung sind als Anlage 1 aufgeführt, die Unfallhergänge sind gesondert als Anlage 2 beigefügt. Im Übrigen siehe Antwort zur Drs. 21‑1907.
Zu 2:
Die Örtlichkeiten und Umstände von Verkehrsunfällen, insbesondere der mit schwerverletzten Personen, werden durch die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg analysiert. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Überprüfung und Erhebung von Unfallhäufungsstellen nach den Richtlinien des „Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“ (M-Uko); Näheres dazu siehe Bürgerschaftsdrucksache Drs. 20/5300. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Die 81 registrierten Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung sind als Anlage 3 getrennt nach den Zuständigkeitsbereichen der Polizeikommissariate aufgeführt, die Unfallhergänge sind gesondert als Anlage 4 beigefügt.
Zu 3:
Die Hauptursachen der Hauptverursacher bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung zu Fuß Gehender und deren Häufigkeiten sind als Anlage 5 beigefügt.
Zu 4:
Die Ursachen (auch als weitere Ursachen oder anderer Beteiligter) bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung zu Fuß Gehender und deren Häufigkeiten sind als Anlage 6 beigefügt.
Zu 5:
Es wurden in 2021 in der Unfallkommission keine Unfallhäufungsstellen des Bezirks Altona bearbeitet.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage1: Antwort zu Frage 1
Anlage 2: Antwort zu Frage 1
Anlage 3: Antwort zu Frage 2
Anlage 4: Antwort zu Frage 2
Anlage 5: Antwort zu Frage 3
Anlage 6: Antwort zu Frage 4