Schutz von Kindern in öffentlich-rechtlicher Unterbringung - Angemessener Baustandard für künftige Standorte in Altona Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 8.1
Hamburg steht vor einer großen Herausforderung, weiterhin hinzukommende anspruchsberechtigte Schutzsuchende adäquat unterzubringen. In Anbetracht der Notwendigkeit die Kapazitäten auszubauen, entstehen neue Wohnunterkünfte auch in Altona. Die Mitglieder der Bezirksversammlung erreichte nun Anfang Mai ein Brandbrief, verfasst vom Netzwerkes Haus 21 in Sieversstücken, in dem die besonders belastenden bis hin zu kindeswohlgefährdenden Umstände, in denen Kinder in der Unterkunft Sieversstücken aufwachsen, beschrieben werden.
Bei dem Kapazitätsaufbau der öffentlich-rechtlichen Unterbringung muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders bedacht werden. Sie müssen vor unangemessenem Verhalten von Nachbarn geschützt werden und benötigen sichere Rückzugsorte. Dazu ist es notwendig, dass Kinder und Jugendliche in einem abgeschlossenen Wohnraum leben und auch ohne Begleitung ihrer Eltern sicher zu den Sanitäreinrichtungen gelangen können. Außerdem brauchen sie Möglichkeiten der Beschäftigung drinnen und draußen.
Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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