Vor wenigen Tagen kam es in Stade zu einem mutmaßlichen schweren Gewaltverbrechen in einer Mutter-Kind- bzw. Jugendhilfeeinrichtung in der Dankersstraße. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade soll ein Mann während eines Hilfeplangesprächs in der Einrichtung sechs Menschen erschossen haben; unter den Opfern befanden sich Beschäftigte des Jugendamtes der Region Hannover sowie Mitarbeiter der Einrichtung.
Die Tat hat auf erschütternde Weise deutlich gemacht, welchen Gefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sein können, die im beruflichen Alltag mit Menschen in familiären Krisen, psychischen Ausnahmesituationen, existenziellen Konflikten oder anderen hochbelastenden Lebenslagen arbeiten.
Auch Beschäftigte des Bezirksamtes Altona nehmen in verschiedenen Fachämtern Aufgaben wahr, die mit erhöhtem Konflikt- und Gefährdungspotenzial verbunden sein können. Dies betrifft insbesondere Bereiche mit Publikumsverkehr, Außendienst, Hausbesuchen, Eingriffsverwaltung, sozialpsychiatrischen Aufgaben, Jugendhilfe, Grundsicherung, Gesundheitsdienst sowie den Zentralen Zuführdienst.
Im Bezirksamt Altona hat es bereits in der Vergangenheit einen tödlichen Gewaltvorfall gegen Beschäftigte gegeben. Am 24. September 2018 kam bei einem Angriff auf zwei Mitarbeiter des Zentralen Zuführdienstes des Bezirksamtes Altona ein Beschäftigter ums Leben; ein weiterer wurde lebensgefährlich verletzt.
Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor vorhersehbaren Gefährdungen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören insbesondere aktuelle Gefährdungsbeurteilungen, angemessene organisatorische, personelle, bauliche und technische Schutzmaßnahmen, wirksame Alarmierungs- und Sicherheitskonzepte, klare Verfahren für Hausbesuche und Außentermine, die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden sowie regelmäßige Schulungen zum Umgang mit Bedrohungs- und Gewaltsituationen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
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Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertung
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Für welche Fachämter, Abteilungen, Dienststellen und Aufgabenbereiche des Bezirksamtes Altona wurden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, die Bedrohungen, Aggressionen oder Gewalt gegen Beschäftigte ausdrücklich berücksichtigen?
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Wann wurden diese Gefährdungsbeurteilungen jeweils zuletzt erstellt, überprüft oder aktualisiert?
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Welche Bereiche des Bezirksamtes stuft das Bezirksamt derzeit als besonders gefährdungsrelevant ein?
- Nach welchen Kriterien erfolgt diese Einstufung?
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Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen abgeleitet und umgesetzt?
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Gibt es Bereiche, für die eine solche Gefährdungsbeurteilung bislang nicht vorliegt, obwohl dort regelmäßig Publikumsverkehr, Hausbesuche, Außendienst oder konfliktträchtige Entscheidungen stattfinden?
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Falls ja: Für welche Bereiche gilt dies und wann soll eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nachgeholt werden?
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Umsetzung der Fürsorgepflicht
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Welche verbindlichen Sicherheitsstandards gelten im Bezirksamt Altona für Beschäftigte mit regelmäßigem Publikumsverkehr?
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Welche verbindlichen Sicherheitsstandards gelten für Beschäftigte im Außendienst, bei Hausbesuchen oder bei Maßnahmen mit Eingriffscharakter?
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Welche organisatorischen, personellen, baulichen und technischen Maßnahmen bestehen zum Schutz der Beschäftigten vor Bedrohungen, Übergriffen und körperlicher Gewalt?
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Wie wird überprüft, ob diese Maßnahmen dem aktuellen Gefährdungsbild entsprechen?
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Wann wurden die Sicherheitskonzepte des Bezirksamtes zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?
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Wer ist innerhalb des Bezirksamtes für die Überprüfung, Fortschreibung und Umsetzung dieser Sicherheitskonzepte verantwortlich?
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Hausbesuche, Außentermine und Eingriffsmaßnahmen
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In welchen Aufgabenbereichen des Bezirksamtes Altona werden regelmäßig Hausbesuche, Außentermine oder vergleichbare Einsätze außerhalb der Dienstgebäude durchgeführt?
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Welche dieser Aufgabenbereiche betreffen Situationen mit erhöhtem Konflikt- oder Gefährdungspotenzial?
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Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Außentermine allein, zu zweit, mit weiteren Beschäftigten oder in Begleitung Dritter durchgeführt werden?
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Welche Regelungen gelten für Fälle, in denen bereits im Vorfeld Hinweise auf Aggressivität, Bedrohungen, Waffenbesitz, psychische Ausnahmesituationen oder andere Sicherheitsrisiken vorliegen?
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Welche Möglichkeiten bestehen, Außentermine bei erkennbarer Gefährdungslage nur in Begleitung oder unter Hinzuziehung der Polizei durchzuführen?
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Welche technischen Alarmierungs-, Notruf- oder Ortungsmöglichkeiten stehen Beschäftigten im Außendienst zur Verfügung?
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Gibt es verbindliche Rückmelde-, Melde- oder Kontrollverfahren, wenn Beschäftigte Außentermine mit erhöhtem Risiko wahrnehmen?
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Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
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Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen dem Bezirksamt Altona und den örtlich zuständigen Polizeikommissariaten zur Einschätzung und Bewältigung möglicher Gefährdungslagen?
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Gibt es verbindliche Absprachen, Handlungsleitfäden oder feste Ansprechpersonen für Fälle, in denen Beschäftigte aufgrund einer konkreten Gefährdungslage Unterstützung durch die Polizei benötigen?
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Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei Außenterminen, Hausbesuchen oder Eingriffsmaßnahmen im Vorfeld die Polizei beteiligt oder um Unterstützung gebeten wird?
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Bestehen Verfahren, nach denen die zuständigen Polizeikommissariate vor geplanten Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial informiert oder eingebunden werden?
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In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren bei dienstlichen Außeneinsätzen, Hausbesuchen oder Maßnahmen des Bezirksamtes Altona polizeiliche Unterstützung angefordert? Bitte jahresweise und nach Aufgabenbereich darstellen.
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Werden Beschäftigte bei Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Vorfeld durch die Polizei beraten oder unterstützt, soweit dies rechtlich zulässig ist?
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Sieht das Bezirksamt Optimierungsbedarf bei der Zusammenarbeit mit der Polizei, um die Sicherheit der Beschäftigten weiter zu verbessern?
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Schutz in Dienstgebäuden und Bereichen mit Publikumsverkehr
- Welche Alarmierungs- und Notrufsysteme bestehen in den einzelnen Dienststellen des Bezirksamtes Altona?
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In welchen Bereichen mit regelmäßigem Publikumsverkehr bestehen besondere bauliche oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen?
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Welche Regelungen bestehen für Empfangsbereiche, Wartezonen, Beratungsräume und Einzelgespräche mit potenziell konfliktträchtigen Gesprächsanlässen?
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Gibt es in besonders gefährdungsrelevanten Bereichen bauliche Schutzmaßnahmen, etwa Fluchtmöglichkeiten, Sichtverbindungen, Zugangskontrollen, Notrufknöpfe, mobile Alarmierung oder besondere Raumkonzepte?
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Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden in den vergangenen zehn Jahren neu eingeführt oder wesentlich verbessert?
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Welche weiteren baulichen, organisatorischen oder technischen Verbesserungen werden derzeit geprüft?
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Schulung, Prävention und Nachsorge
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Welche Schulungen zu Deeskalation, Eigenschutz, Gesprächsführung in Konfliktsituationen und Verhalten bei Bedrohungen werden den Beschäftigten angeboten?
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Welche dieser Schulungen sind für welche Beschäftigtengruppen verpflichtend?
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In welchen zeitlichen Abständen werden diese Schulungen wiederholt?
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Werden Einsatzübungen, Notfalltrainings oder praktische Übungen zur Alarmierung und Evakuierung durchgeführt?
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Welche Angebote zur Nachsorge, psychosozialen Unterstützung oder Supervision bestehen nach Bedrohungen, Angriffen oder belastenden Einsätzen?
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Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Führungskräfte für Warnsignale, Meldungen und Schutzbedarfe ihrer Mitarbeiter sensibilisiert sind?
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Dokumentation von Gewaltvorfällen gegen Beschäftigte
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Wie viele Bedrohungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, sexuellen Grenzverletzungen, körperlichen Angriffe und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfälle gegen Beschäftigte des Bezirksamtes Altona wurden in den vergangenen fünf Jahren registriert? Bitte jahresweise und nach Fachämtern oder Aufgabenbereichen aufschlüsseln.
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Wie viele dieser Vorfälle ereigneten sich in Dienstgebäuden, wie viele im Außendienst oder bei Hausbesuchen?
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In wie vielen Fällen wurde Strafanzeige gestellt?
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In wie vielen Fällen wurden Hausverbote, Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutzmaßnahmen ausgesprochen?
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Welche Entwicklung stellt das Bezirksamt Häufigkeit und Schwere der Vorfälle fest?
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Welche Konsequenzen wurden aus den dokumentierten Vorfällen gezogen?
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Konsequenzen aus früheren schweren Gewaltvorfällen
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Welche organisatorischen, personellen, baulichen oder sicherheitsrelevanten Konsequenzen hat das Bezirksamt aus dem tödlichen Angriff auf Mitarbeiter des Zentralen Zuführdienstes im Jahr 2018 gezogen?
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Welche dieser Maßnahmen sind dauerhaft Bestandteil der Sicherheitskonzepte geworden?
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Wurden nach dem Vorfall im Jahr 2018 Gefährdungsbeurteilungen, Dienstanweisungen, Einsatzregeln oder Alarmierungskonzepte überarbeitet?
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Falls ja: Welche wesentlichen Änderungen wurden vorgenommen?
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Wurden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, internen Sicherheitsüberprüfungen oder externen Beratungen Maßnahmen empfohlen, die bislang nicht umgesetzt wurden?
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Falls ja: Um welche Maßnahmen handelt es sich und aus welchen Gründen wurden sie bislang nicht umgesetzt?
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Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte nach der Tat in Stade
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Sieht das Bezirksamt angesichts der jüngsten Tat in Stade Anlass, die bestehenden Sicherheitskonzepte erneut zu überprüfen?
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Falls ja: Welche Fachämter, Aufgabenbereiche oder Einsatzsituationen sollen dabei besonders betrachtet werden?
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Wird das Bezirksamt insbesondere die Sicherheitsstandards für Hilfeplangespräche, Hausbesuche, Außentermine, sozialpsychiatrische Maßnahmen, Jugendhilfe, Grundsicherung und Eingriffsverwaltung überprüfen?
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Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind derzeit geplant oder werden geprüft?
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Wird das Bezirksamt die Beschäftigten und Personalvertretungen in eine mögliche Überprüfung oder Fortschreibung der Sicherheitskonzepte einbeziehen?
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Bis wann ist mit Ergebnissen oder ersten Maßnahmen zu rechnen?
- Beantwortung sicherheitsrelevanter Angaben
10.1 Sofern einzelne Angaben aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich beantwortet werden
können: Welche Teile der Antwort können in nichtöffentlicher Form, vertraulich oder
gegenüber den zuständigen Gremien der Bezirksversammlung dargestellt werden?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.1:
Für alle Fachämter, Abteilungen, Dienststellen und Aufgabenbereiche des Bezirksamtes Altona. Im Übrigen siehe Tabelle in der Anlage.
Zu 1.2:
Siehe beigefügte Tabelle.
Zu 1.3:
Diese Frage wird vom Bezirksamt aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich beantwortet.
Zu 1.4:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 1.5:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 1.6:
Nein.
Zu 1.7:
Entfällt.
Zu 2.1:
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Einsatz eines übergreifenden Rundrufsystems für den kollegialen Hilferuf an allen PC-Arbeitsplätzen des Bezirksamts
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Durchführung von Gewaltpräventionsschulungen und Deeskalationstraining
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Schulung der Führungskräfte zu Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt gegenüber Beschäftigten
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Durchführung von AdHoc Gefährdungsbeurteilungen vor Hausbesuchen und anderen Tätigkeiten außerhalb der Räume und Gebäude des Bezirksamts
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Handlungsleitfaden zur Gewaltprävention und zum Schutz vor Übergriffen am Arbeitsplatz
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Jährlicher Umlauf
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Regelmäßiger Tagesordnungspunkt auf den Dienstbesprechungen
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Konsequente Auswertung von Übergriffen
- Handlungsleitfaden Hausverbot, Strafantrag, Strafanzeigen.
Zu 2.2:
Siehe Antwort zur Frage 2.1 Nr. b., d., f., g.
Zu 2.3:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 2.4:
Die Überprüfung findet regelmäßig intern und extern statt.
Zu 2.5:
Die letzte Fortschreibung fand im Juni 2026 statt. Im Übrigen siehe 2.4.
Zu 2.6:
Dies ist eine gemeinsame Aufgabe aller Leitungskräfte im Bezirksamt.
Zu 3.1:
Siehe beigefügte Tabelle.
Zu 3.2:
Siehe beigefügte Tabelle.
Zu 3.3:
Vor den Terminen wird idR eine AdHoc Gefährdungsbeurteilung zur Risikoeinstufung vorgenommen, anhand derer die Teilnehmenden festgelegt werden. Alternativ erfolgen kollegiale Beratungen sowie Rücksprachen mit der Führungskraft.
Zu 3.4:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 3.5:
Die Möglichkeit besteht grundsätzlich und wird bei entsprechender Risikoeinschätzung in Anspruch genommen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.3
Zu 3.6:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 3.7:
Ja.
Zu 4.1:
Beamtinnen und Beamten der örtlich zuständigen Polizeikommissariate nehmen beratend an Begehungen in den Dienststellen, Abteilungen und Bereichen teil. Darüber hinaus unterstützen sie bei Terminen, die im Vorweg als kritisch eingestuft werden oder kommen dazu, wenn Termine sich entsprechend entwickeln.
Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den örtlich zuständigen Polizeikommissariaten und den Dienststellen.
Zu 4.2:
Ja.
Zu 4.3:
Siehe Antwort zu 3.3.
Zu 4.4:
Siehe Antwort zu 3.3.
Zu 4.5:
Hierüber führt das Bezirksamt keine Statistik.
Zu 4.6:
Ja.
Zu 4.7:
Derzeit nicht.
Zu 5.1:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 5.2:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 5.3:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 5.4:
Ja.
Zu 5.5:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 5.6:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 6.1:
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Angebote des Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF) zu Deeskalation und Gesprächsführung in Konfliktsituationen
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Angebote über das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum zu Deeskalation, Gesprächsführung in Konfliktsituationen, Gesprächsführung mit Menschen mit Persönlichkeitsstörungen
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Akademie der Polizei Hamburg
- Eigenschutztraining
- Handlungs- und Verhaltenstraining
- Supervisionen
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Interne Schulungsmaßnahmen sowohl fachamtsübergreifend als auch teambezogen für alle Arbeitsbereiche mit Kundenkontakt zu:
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Deeskalation, Gewaltprävention
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Gesprächsführung in Konfliktsituationen
- Verhalten bei Bedrohungen
-
Regelmäßige und anlassbezogene Unterweisungen zu Überfallprävention und Verhalten bei Bedrohungen
Zu 6.2:
Dies wird in den Gefährdungsbeurteilungen geregelt.
Zu 6.3:
Siehe Antwort zu 6.2.
Zu 6.4:
Ja.
Zu 6.5:
- Kollegiale Beratung, ggfs. unter Hinzuziehen von geschultem Fachpersonal
-
Reflexionsgespräche mit der Führungskraft
-
Anlassbezogen Hinzuziehen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- (Einzel-) Supervision
- Psychotherapeutenverfahren
Zusätzlich befindet sich die betrieblich psychologische Erstbetreuung (bpE) im Aufbau, die bei der Erstbetreuung von betroffenen Kolleg:innen zur Unterstützung herangezogen werden soll.
Zu 6.6:
Durch die verpflichtende Teilnahme alle Leitungskräfte an den quartalsweise vorgeschriebenen Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit.
Zu 7:
Vorbemerkung:
Die Übergriffe gegen Bedienstete und Beschäftigte werden jährlich in einer vom Personalamt vorgegebenen „Übergriffsstatistik“ erfasst. Eine Unterscheidung danach, ob sich der Vorfall in Dienstgebäuden, im Außendienst oder bei Hausbesuchen ereignet, findet nicht statt.
Zu 7.1:
Fachamt/Bereich |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
GA |
476 |
476 |
382 |
269 |
406 |
HB |
|
|
|
|
4 |
JA |
29 |
6 |
6 |
30 |
23 |
MR/Forst |
35 |
|
|
1 |
175 |
RS/Zahlstelle |
|
|
|
3 |
1 |
SDZ |
|
|
|
5 |
13 |
SR |
|
|
|
1 |
1 |
VS |
1 |
|
1 |
1 |
25 |
ZFB |
34 |
43 |
12 |
14 |
30 |
GESAMT |
575 |
525 |
401 |
324 |
678 |
Zu 7.2:
Siehe Vorbemerkung. Die meisten der Vorfälle ereignen sich im Zusammenhang mit Aufgabenwahrnehmung des Zentralen Zuführdienstes.
Zu 7.3:
In 10 Fällen
Zu 7.4:
In 13 Fällen
Zu 7.5:
Siehe Tabelle zur Frage 7.1.
Zu 7.6:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 8.1:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 8.2:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 8.3:
Ja.
Zu 8.4:
Siehe Antwort zu 1.3.
Zu 8.5:
Nein.
Zu 8.6:
Entfällt
Zu 9:
Vorbemerkung:
Abschließende Erkenntnisse aus der Tat in Stade liegen noch nicht vor. Dementsprechend sind die Überlegungen des Bezirksamts dazu noch nicht abgeschlossen.
Zu 9.1 – 9.6:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 10.1:
Im nicht-öffentlichen Teil des Hauptausschusses kann zu einzelnen Fragestellungen mündlich und ohne Protokolllage berichtet werden.