21-1013

Schutz der Anwohnenden ausdehnen - Infektionsschutz bei Corona gewährleisten Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.07.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat stellvertretend für die Bezirksversammlung den Beschluss "Schutz der Anwohner" (Drs. 21- 9027) zum Thema Cornern gefasst. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass über die Sternschanze hinaus auch angrenzende Gebiete sowie weitere Stadtteile wie Ottensen mitbetroffen sind. Auch hier gilt, dass der Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie nur gewährleistet bleiben kann, wenn weiter größere ungeschützte Personenansammlungen vermieden werden. Als besonders problematisch sind Tendenzen zu beobachten, dass während der noch andauernden Schließung vieler Lokale auf dem Kiez nun auch vermehrt typisches Kiezpublikum in die benachbarten Stadtteile in Altona kommt, Aggressivität und Vandalismus haben zugenommen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß §19 (2) BezVG gebeten

 

  • im Rahmen der Amtshilfe an die Polizei heranzutreten, um zu erreichen, dass neben der Sternschanze auch in weiteren Gebieten Altonas ebenfalls zu stark frequentierten Zeiten wie an den Wochenenden größere eng zusammenstehende Personenansammlungen aufgelöst werden, um den Infektionsschutz bei Corona zu gewährleisten.

Dazu zählen aktuell der Bereich am und um den Alma-Wartenberg-Platz in Ottensen oder der Kreuzungsbereich Max-Brauer-Allee/Schulterblatt in Altona-Nord. Da neben den bekannten Treffpunkten von Woche zu Woche unterschiedliche neue auftreten können, ist die Polizei aufzufordern, die Lage besonders an den Wochenenden genau zu beobachten und möglichst frühzeitig größere Ansammlungen aufzulösen, bevor die Gruppen zu groß werden und dann nur noch schwer zu steuern sind.

Das störungsfreie Betreten von Hauseingängen ist zu gewährleisten. An allen auffälligen Bereichen ist fortwährend zu prüfen, ob Gefahrenlagen vorliegen, die Alkoholverkaufsverbote oder Platzverweise rechtfertigen. Falls es die Rechtslage ermöglicht, ist auch um ein frühzeitiges Eingreifen bei einer sich abzeichnenden Gefahrenlage zu bitten. Diese wäre etwa gegeben, wenn sich an den Wochenenden an den bekannten Punkten wieder größere Gruppen sammeln. Alle beteiligten PK werden gebeten, in der Sommerpause im Hauptausschuss über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß Paragraph 27 BezVG aufgefordert,

 

  • Bezirksamt und Polizeikommissariate aktiv bei der vorgenannten Aufgabe zu unterstützen, Abstandsgebote und Infektionsschutz im öffentlichen Raum in Altona durchzusetzen und wo notwendig größere ungeschützte Personenansammlungen zu verhindern bzw. aufzulösen.

 

  • bei Überlegungen zu weiteren Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen dringend die aktuelle kritische Lage in den Szene-Stadtteilen wie Sternschanze und Ottensen mit zu berücksichtigen. So sollte das 1,5 m Abstandsgebot keineswegs zur freiwilligen Maßnahme erklärt werden, solange die Pandemie anhält. Die Polizei muss voll handlungsfähig bleiben, um den gefährlichen Ansammlungen begegnen zu können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob Alkoholverkaufsverbote und andere Schutzmaßnahmen auch bereits frühzeitiger angeordnet werden können, wenn sich Gefahrenlagen nach bekanntem Muster abzeichnen, z.B. sich an den Wochenenden größere Personengruppen vor Kiosken zusammenfinden, aber noch keine Gefahrenlage besteht.

 

 

Anhänge

ohne