Schutz der Anwohnenden ausdehnen - Infektionsschutz bei Corona gewährleisten Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-1013
Letzte Beratung: 09.07.2020 Hauptausschuss Ö 2.1.1
Nach den Erfahrungen am und rund um das Schulterblatt und dem dort ausgesprochenen Alkoholverbot besteht die Gefahr der Verdrängung und Verlagerung der Partyszene an den Wochenenden in andere Quartiere, wie z.B. Ottensen. Dies durch vorsorglichen massiven Polizeieinsatz und Platzverweise unterbinden zu wollen, erscheint völlig überdimensioniert. Zumal in Ottensen Blockaden von Wohnungseingängen oder schwerwiegende Belästigungen von Anwohner*innen weder vor noch während der Coronazeit bekannt sind, obwohl bislang kein massiver präventiver Polizeieinsatz stattfindet. Ohne die Gefahren der Ansteckung mit Covid-19 durch Missachtung des Abstandsgebots verharmlosen zu wollen, muss auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Nach aktuellem Stand erlaubt der Hamburger Senat wieder Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 200 Personen, ohne dass Alkohol
konsumiert wird, und bis zu 100 Personen mit Alkoholkonsum. Derartige Menschenansammlungen gibt es in Ottensen allenfalls zu Stoßzeiten auf dem recht weitläufigen Alma-Wartenberg-Platz. Der dabei durchaus störende Lärmpegel hat nichts mit der
Infektionsgefahr durch Corona zu tun, sondern ist stets ein Problem in Verbindung mit schönem
Wetter, Außengastronomie und natürlich auch Alkoholkonsum.
Kontraproduktiv erscheinen dabei Bestrebungen von Teilen der Altonaer Politik und des Bezirksamtes, die Flächen für Außengastronomie auf die volle Straßenbreite zu erweitern und perspektivisch den Bereich des Ottenser Kreuzes bis hin zum Alma-Wartenberg-Platz und der Reitbahn in eine Flaniermeile umwandeln zu wollen. Davon unberührt sollte eine kalendermäßig
befristete und den Öffnungszeiten entsprechende Einmalregelung zur Unterstützung der durch die Corona-Ausfälle stark gebeutelte Gastronomie zeitnah umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung nach §19 (2) BezVG beschließen,
umgehend alle Betroffenen zu einer Konferenz in den Kollegiensaal unter Wahrung der Abstandsgebote einzuladen und diese per Livestream einer größtmöglichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insbesondere zu berücksichtigen sind:
Vertreter*innen
Ziel der Konferenz ist ein Vorschlagskonzept für Maßnahmen zur Schadensabwendung aller Beteiligten in Corona- und Nachcoronazeiten. Dabei müssen gleichrangig die Interessen der Anwohner*innen, der Gastronomie und Kioske abgewogen werden - selbstverständlich unter vorrangiger Berücksichtigung des Infektionsschutzes.
ohne
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