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Schulwege für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Goosacker müssen auch in der dunklen Jahreszeit sicher sein Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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26.01.2023
Sachverhalt

Die Grundschule Goosacker wird von Schülerinnen und Schülern ab dem Alter von fünf Jahren jenseits und diesseits der Osdorfer Landstraße besucht. Ein gut beleuchteter Schulweg ist elementare Voraussetzung dafür, dass die Kinder ohne Gefährdung in der Schule ankommen und auch einen sicheren Heimweg haben. Aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl bei gut beleuchtetem Fußweg ist dabei sowohl für die Schüler selbst als auch für die Eltern, die ihre Kinder den Schulweg möglichst allein laufen lassen sollen (statt mit dem Auto vor die Schule zu fahren) von entscheidender Bedeutung. Zusätzlich müssen schlechte Bodenbeschaffenheit, herabgefallene Äste oder Glatteis auf dem Weg durch die Schüler erkannt werden, um Wegeunfälle zu verhindern. Und schließlich wird die Gefährdung von Kindern durch im Dunkeln unerkannte Fremde vorgebeugt und damit weniger wahrscheinlich.

 

Schüler aus südlicher Richtung zur Schule Goosacker legen zwei Fußwege zurück. Der eine Fußweg zwischen Vogt-Groth-Weg 2 und Straße Goosacker ist mit drei Wegelaternen gut ausgeleuchtet. Beim Fußweg vom Tönninger Weg 89 zum Vogt-Groth-Weg 2 fehlt jede Beleuchtung. Dieser Weg ist bei Dunkelheit stockfinster. Somit treffen auf diesen Fußweg die oben genannten Risiken zu. Um diese Gefahr möglichst schnell zu vermeiden/reduzieren, sollte ausreichend Beleuchtung auf letztgenanntem Fußweg installiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, den Fußweg zwischen Vogt-Groth-Weg 2 und Tönninger Weg 89 mit Beleuchtung auszustatten.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen, ggf. aus dem Programm „Beleuchtungsoffensive gegen dunkle Ecken, Plätze, Straßen und Wege“ der BVM.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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