21-1403

Schuluntersuchungen in Altona sicherstellen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 07.12.2020 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 8.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1258 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 04.11.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Nach dem Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) werden Schülerinnen und Schüler betreut, um gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen und insbesondere Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen. Nach § 34 HmbSG ist daher bereits mit der Vorstellung bei der Grundschule, d.h. etwa im Alter von vier bis fünf Jahren, die erste schulärztliche Untersuchung vorzunehmen, um bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Gefährdungen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können (§ 34 Abs. 4 HmbSG). Im Zusammenhang mit der konkreten Anmeldung findet dann die sog. Schuleingangsuntersuchung (§ 34 Abs. 5 HmbSG) statt.

 

Durch den Einsatz des Personals aus dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in den Bereichen des Infektionsschutzes aufgrund der Corona-Pandemie wurden die schulärztlichen Untersuchungen sowie die verpflichtende Schuleingangsunter­suchung eingestellt bzw. reduziert.

 

Die Sozialbehörde setzt sich dafür ein, dass auch unter Corona-Bedingungen die Wiederaufnahme der Untersuchungen erfolgen kann und ist diesbezüglich mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsämter der Bezirke in Gesprächen. Ein Hygiene-Konzept zur Wiederaufnahme der Untersuchungen liegt bereits vor. Der Sozialbehörde obliegt jedoch nicht die Steuerung der Personalressourcen in den Gesundheitsämtern.

 

Die Sozialbehörde kann daher selbst dem Antrag nicht entsprechen. Sie setzt sich gleichwohl gegenüber anderen Akteuren hierfür ein.

 

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