Die denkmalgeschützte Schulkate liegt im "Ortskern" Lurups an der Magistrale zur City bzw. nach Schenefeld. Durch ihre Verortung gegenüber dem Einkaufszentrum und der Grund- und Stadtteilschule Luruper Hauptstraße sowie als verkehrstechnischer Knotenpunkt fällt diese der der Bevölkerung alltags regelmäßig ins Auge.
Das Gebäude von 1823 mit seinem rot geklinkerten Fachwerk unter weißem Putz mit Walmreetdach ist der Nachbau der ersten Schulkate am selben Standort von 1766, die 1821 abgebrannt war. Das Eckgrundstück zwischen Lüttkamp und der vierspurigen Straße ist überwiegend von der Kate mit ihren ca. 160 m² und zwei kleinen Nebengebäuden bebaut. Nach einer weitgehenden Entkernung sind mutmaßlich nur Teile der Außenmauern, des Dachstuhls, einige Fenster sowie ein Giebel noch historischen Ursprungs bzw. bauzeitlich akkurat.
Nach der Schulnutzung war es im Besitz eines Optikers, der Teile an eine Schneiderei, die Lokalpresse und ein Naturfarbengeschäft vermietetet, bevor es an einen Investor verkauft wurde.
Geografisch Teil des Fischkistendorfs Lurup bietet die verkehrsgünstige Lage dem Ort Potenzial als Ankerpunkt gesellschaftlicher Begegnungen. Die soziokulturelle Struktur der Bevölkerung verlangt nach Identifikationspunkten im Stadtbild; der soziale Brennpunkt ist medial unterrepräsentiert. Durch die Bewahrung der Ästhetik und Tradition der Immobilie für die Bürger:innen würde der Zusammenhalt gestärkt werden. Schließlich braucht die wachsende Stadt auch zwischen den leuchtenden Projekten wie der angrenzenden Science City und den wohlhabenden Elbvororten gestaltete Lebensqualität.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Eigentümer mit bauordnungs- und denkmalschutrechtlichen Mitteln dazu anzuhalten, einen ordnungsgemäßen Zustand der Schulkate (Luruper Hauptstraße 132) zu gewährleisten, substanzgefährdende Schäden insbesondere am Dach des Gebäudes unverzüglich zu beheben und jeder Verschlechterung der baulichen Substanz des Gebäudes durch geeignete Maßnahmen unverzüglich entgegenzuwirken. Sollte der Eigentümer dahingehend nicht umgehend tätig werden, werden die BKM und die Finanzbehörde (FB) gemäß § 27 BezVG gebeten, gegen den Eigentümer verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen zu erlassen, insbesondere anstelle des Eigentümers alle unmittelbar notwendigen Erhaltungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme auf dessen Kosten vorzunehmen.
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Das Bezirksamt – Fachamt für Management des öffentlichen Raumes – wird gemäß § 19 BezVG gebeten, seine Vorprüfungen für ein geeignetes Nutzungskonzept der Schulkate in Kooperation mit dem Grundeigentümer fortzusetzen und ggf. die jeweils zuständigen Fachbehörden miteinzubeziehen. Aktuell kommt eine Nutzung der Schulkate für Gesundheitsbelange ggf. mit RISE‑Förderung in Betracht. Für den Umbau käme alternativ ein Bildungsprojekt mit dem Thema „Handwerk“ in Frage, dass Jugendlichen ermöglicht, eine handwerkliche Ausbildung zu erlangen. Dazu bedarf es eines mit den Fachbehörden abgestimmten Nutzungskonzeptes für die Investitions- sowie die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.
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Sollten die Pläne des Grundeigentümers für eine zukünftige Nutzung und den dazu erforderlichen Umbau ins Leere laufen, wird unter der Maßgabe, dass Punkt 2 erfüllt ist, die Finanzbehörde, unter Einbeziehung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen, gemäß § 27 BezVG aufgefordert, ggf. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien mit dem Eigentümer Verhandlungen über den Erwerb der Schulkate (Luruper Hauptstraße 132) aufzunehmen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind unter Einbeziehung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) einzuwerben.
- Dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft ist regelmäßig zu berichten.