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Schiffe gucken Fehlanzeige - Die Perlenkette verkommt zum Schandfleck Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.05.2022 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Im Herbst 2017 wurden am Westkai Neumühlen erhebliche Verformungen der Spundwand und eine Absackung der Elbuferpromenade festgestellt. Der Schadensbereich erstreckt sich auf einen ca. 700 Meter langen Abschnitt der Elbpromenade, zwischen dem Altonaer Fischmarkt und dem Museumshafen Oevelgönne, der sogenannten Perlenkette, die erst 2004 fertiggestellt wurde.

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) betreibt seit Längerem die Neubauplanung und das Ausschreibungsverfahren der Baumaßnahme.

 

Nach nunmehr gut 4,5 Jahren ist man jedoch offenbar noch immer nicht zu Ergebnissen gekommen – die Elbuferpromenade bleibt in dem betroffenen Abschnitt weiterhin gesperrt. Altonaer Bürger und Touristen müssen auf die großartige Aussicht verzichten und einen unattraktiven Umweg in Kauf nehmen.

 

Betroffen sind auch Gastronomiebetriebe und die Immobilien an der Perlenkette, die erheblich an Attraktivität verlieren. Der Hafenrand erleidet einen bedeutsamen Image-Verlust als Tourismusmagnet.

 

Zuständig ist die Hamburg Port Authority (HPA). Konkrete Termine werden immer noch nicht genannt. Wird die Sanierung der Kaimauer verschleppt? Aus Kostengründen? Wegen mangelnder Priorität?

 

Schon im November 2017 fasste die Bezirksversammlung Altona den Beschluss Abgesackte Elbuferpromenade in Neumühlen (Drucksache 20-4178E, Datum 02.11.2017), in dem die HPA und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer aufgefordert wurden, die betroffenen Kaimauern schnellstmöglich instand zu setzen.

 

Das ist zu lange her! Wir fordern, den Uferschutz endlich sicherzustellen und den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern sowie Hamburg Besuchern den freien Blick auf die Elbe und das Hafenpanorama schnellstmöglich zurückzugeben.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die HPA und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, werden gemäß § 27 BezVG erneut und mit Nachdruck aufgefordert, die betroffenen Kaimauern schnellstmöglich instand zu setzen.

 

  1. Der LIG wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, zeitnah im Planungsausschuss einen Sachstandsbericht zu geben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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