Sachstandsbericht KL!CK Kindermuseum Mitteilungsdrucksache des Amtes
Hintergrund
Auf Wunsch der SPD Fraktion im Hauptausschuss am 15.06.2023 legt das Bezirksamt folgenden Sachstandsbericht zum Projekt Zukunftsfähiger Standort des KL!CK Kindermuseums im Gemeindezentrum der Kirchengemeinde Maria Magdalena“ vor.
Projekt
Für das KL!CK Kindermuseum soll am Osdorfer Born ein zukunftsfähiger Standort im ehemaligen Gemeindehaus der Kirchengemeinde Maria-Magdalena, Achtern Born 127, im Rahmen einer Sanierung des Gebäudes entstehen.
Durch Unterzeichnung des Letters of Intent im Mai 2020 wurde die grundlegende Vereinbarung für die Projektentwicklung von den beteiligten Parteien getroffen. Das Bezirksamt Altona agiert in der Rolle des Zuwendungsgebers. Seitens der Kirchengemeinde als Bauherr und Zuwendungsempfänger wurde STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Projektentwicklung beauftragt. Für die baufachliche Begleitung wurde das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vom Bezirksamt Altona beauftragt. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine vollfinanzierte Zuwendungsmaßnahme für deren Planung und Umsetzung die Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung sowie die Vorgaben aus der Drucksache 20/6208 „Kostenstabiles Bauen“ verpflichtend anzuwenden sind.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 24.02.2021 wurden der Kirchengemeinde die Mittel für die vorlaufende Planung in Höhe von bis zu 500.000 Euro gewährt. Nach Abschluss der Vorplanung in Leistungsphase 4 werden ggf. durch einen Änderungsbescheid die Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 6.916.042,54 Euro für die Sanierung und den Umbau der Flächen des KL!CK zur Verfügung gestellt. Anlage des Änderungsbescheides wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, welcher die Verpflichtungen der Kirchengemeinde bzw. des Kirchenkreises für den Investitionskostenzuschuss zur Nutzung der sanierten Räume durch das KL!CK Kindermuseum definiert, u.a. Bindungszweck, Bindungsdauer, Miethöhe, Instandhaltungspflichten etc.
Aktueller Sachstand
Aktuell befindet sich das Projekt im Abschluss der Vorplanung in der Leistungsphase 2 zur Kostenermittlung. Ergebnis dieser Leistungsphase sollen eine belastbare Bau- und Kostenunterlage sowie eine abgeschlossene Bedarfsplanung sein, auf deren Basis die weiteren Planungen zielgerichtet und weitestgehend kostensicher erfolgen können. Für den Abschluss dieser Leistungsphase wurden von ABH gemäß den Vorgaben aus der Drucksache Kostenstabiles Bauen spezifische Anforderungen an die vorzulegenden Planungsunterlagen definiert, die aktuell Nachforderungen begründen. Diese betreffen beispielsweise eine weitere Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt, die Konkretisierung einzelner Punkte in der Kostenschätzung oder die Durchführungen weiterer gutachterlicher Voruntersuchungen. Nach Zustimmung von ABH zum Abschluss der Leistungsphase 2 kann die Entwurfsplanung in der Leistungsphase 3 angestoßen werden. Seitens des Bezirksamtes wird das Projekt so gesteuert, dass der Zuwendungsempfänger und der Projektsteuerer zur möglichst zeitnahen Bearbeitung der Nachforderungen motiviert werden. Um eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zu veranlassen, wird der regelmäßige Austausch auch im Rahmen von geplanten Steuerungs- und Lenkungsgruppen gewährleistet.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass das Projekt, auch bedingt durch die allgemeinen Preissteigerungen und die Inflation, von Kostensteigerungen betroffen sein wird. Die darüber hinaus gehenden möglichen Bedarfe gilt es im weiteren Verlauf der Leistungsphase 2 zu konkretisieren. Die weiteren Mittel, die für die Ausstattung und die Freiraumgestaltung des KLICK Kindermuseums benötigt werden, werden beantragt, wenn die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme der Gebäudehülle und der Bauantrag, bzw. die Baugenehmigung vorliegen. Die BSW / WSB hat bereits in Aussicht gestellt, eine anteilige Kostenübernahme aus RISE -Mitteln für die oben genannten Projekte realisieren zu wollen. Zurzeit gibt es grobe Schätzungen für den Mittelbedarf. Um diesen zu verifizieren, beantragt SL 4 RISE - Mittel für die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie. Zu beachten sind hierbei auch zeitliche Zusammenhänge, da aufgrund der Förderrichtlinien für die Bundesmittel eine Schlussabrechnung der Baumaßnahme bis Ende des Jahres 2027 erfolgen muss.
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten
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