Sachstand zum ehemaligen Tankstellengrundstück Elbchaussee 507 Wann beginnt die angekündigte Wohnbebauung? Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Mit der Drucksache 22-0922 „Rätsel um die Geister-Tankstelle:Warum verrottet dasFiletgrundstück?“ fragte die AfD-Fraktion im Mai 2025 nach der weiteren Entwicklung desGrundstücks Elbchaussee 507 in Blankenese.
Das Bezirksamt teilte seinerzeit mit, dass noch kein Bauantrag vorliege. Es bestehe lediglich einpositiver Vorbescheid vom 3. März 2022 für den Neubau mehrerer Wohngebäude, einesHofgebäudes und einer Tiefgarage. Dieser Vorbescheid sei bis zum 3. März 2026 verlängertworden. Außerdem werde ein Antrag auf Rückbau der ehemaligen Tankstelle und aufAustausch des kontaminierten Bodens vorbereitet.
Die Tankstellenruine wurde inzwischen abgerissen. Unklar bleibt jedoch, ob die notwendigeBodensanierung abgeschlossen wurde, ob inzwischen ein Bauantrag gestellt worden ist undwann die seit Jahren angekündigte Wohnbebauung verwirklicht werden soll.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
b) Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
c) Besteht weiterer Sanierungsbedarf?
a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
b) b) Wenn nein, warum nicht und wann soll dieser erfolgen?
a) Wenn ja, wann wurde dieser eingereicht?
b) Welche Gebäude, Nutzungen, Wohnungszahlen, Geschossflächen und Stellplätze umfasst der Antrag?
c) Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
d) Welche Unterlagen, Gutachten oder Nachweise fehlen gegebenenfalls noch?
a) Wenn ja, wann und bis zu welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein, ist der Vorbescheid inzwischen erloschen?
a) Wenn ja, mit wie vielen Wohneinheiten und welchem vorgesehenen Realisierungszeitraum?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde es nicht mehr berücksichtigt?
a) dem Abschluss der Bodensanierung,
b) der Erteilung einer Baugenehmigung,
c) dem Baubeginn und
d) der Fertigstellung des Vorhabens zu rechnen
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Der Antrag wurde am 30.04.2025 eingereicht.
Zu 2.:
Die Genehmigung wurde am 18.07.2025 erteilt.
Die Tankstelle wurde bis zum 26.09.2025 vollständig rückgebaut.
Zu 3.:
Keine.
Zu 4.:
Boden ja, Grundwasser nein.
Zu 4a):
Es wurden im 1. Halbjahr 2025 sukzessive verfeinernde und eingrenzende Bodenuntersuchungen auf dem gesamten Grundstück durch eine qualifiziertes Geotechnikbüro durchgeführt. Der Boden wurde auf MKW (mobil + weniger mobil), BTEX, Benzol, und PAK untersucht. Es wurde eine Überschreitung der Grenzwerte für BTEX festgestellt und hierzu ein mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) im Vorwege der Maßnahme abgestimmtes Sanierungskonzept entwickelt.
Das Grundwasser war / ist unauffällig, der Grundwasserspiegel liegt deutlich unterhalb der Bodenverunreinigung.
Zur Verifizierung wurden nach Durchführung der Maßnahmen Proben der Sohle und der Baugrubenwände nochmalig auf Kohlenwasserstoffe C10-C40, Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol, Cumol, Styrol, LCKW, Vinylchlorid und PAK/EPA untersucht.
Zu 4b):
Siehe Antwort zu 4a).
Zu 4c):
Nein. Der Bauaufsicht liegt ein Schreiben der BUKEA an den Bauherren vom 17.12.2025 vor, das den Sanierungserfolg bestätigt. Es besteht weder für Boden noch für Grundwasser weiterer Handlungsbedarf.
Zu 5.:
Ja.
Zu 5a):
Der Bodenaustausch wurde im September 2025 durchgeführt. Es wurden 1.465 to (~ 800m³) sensorisch auffälliger Boden ausgetauscht.
Zu 5b):
Entfällt.
Zu 6.:
Nein.
Zu 6a) - d): Entfällt.
Zu 7.:
Nein. Die Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides wurde bereits zweimal verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nach Hamburgischer Bauordnung vom 06.Januar 2025 (HBauO) nicht mehr möglich (§ 73 Abs. 2 HBauO i.V.m. § 75 Abs.1 Satz 2 HBauO).
Ein Bauantrag liegt für die Belegenheit Elbchaussee 507 nicht vor.
Zu 7a):
Entfällt.
Zu 7b):
Ja, die Geltungsdauer des Vorbescheids ist am 03.03.2026 abgelaufen.
Zu 8.:
Aufgrund fehlender Antragslage sind hier seitens des Bezirksamtes Altona keine Angaben möglich.
Zu 9.:
Siehe Antwort zu 8.
Zu 10.:
Dem Bezirksamt Altona ist kein Wechsel des Grundstückseigentümers beziehungsweise Projektentwicklers bekannt.
Zu 11.:
Nein.
Zu 12.:
Nein.
Zu 12a):
Entfällt.
Zu 12b):
Es liegt weder ein gültiger Vorbescheid noch eine aktuelle Antragslage vor.
Zu 13.:
Es liegt kein Bauantrag vor.
Zu 14a):
Siehe Antworten zu 2., 4. und 5.
Zu 14b) – d):
Aufgrund fehlender Antragslage sind hier seitens des Bezirksamtes Altona keine Angaben möglich.
Zu 15.:
Fehlanzeige.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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