Sachgerechte Planung für die freiwillige Feuerwehr Lurup vorantreiben! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, DIE LINKE, SPD und FDP (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 26.10.2023 Bezirksversammlung Ö 9.7
Wie bereits in der Drucksache 20-4915 festgestellt wurde, ist auch die Freiwillige Feuerwehr (FF) in Lurup ein wichtiger Baustein der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie ein aktiver Teil der Bürgergesellschaft in diesem schnell wachsenden Stadtteil.
Das Feuerwehrhaus an der Luruper Hauptstraße entspricht in der Kapazität und Funktionsfähigkeit nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Durchfahrtshöhe für Normfahrzeuge ist nicht ausreichend und die Tore sind ebenfalls nicht normgerecht. Außerdem benötigt Lurup mit fast 40.000 Einwohnern zukünftig eine zweiständige Feuerwache.
Der Mietvertrag für die heutige Wache am Stückweg Ecke Luruper Hauptstraße Flurstück 1379 endet 2030. Das Grundstück befindet sich im Grundbesitz der FHH (allgemeines Grundvermögen AGV ohne Erbbaurecht) und ist von der SAGA bereits für einen Anbau für Wohnungen an den Neubestand an der Luruper Hauptstraße avisiert. Nur wenige Grundstücke in der Umgebung wären heute überhaupt noch geeignet für einen Ersatzbau der Feuerwache. Der Immobilienmarkt in Lurup entwickelt sich derweil hochdynamisch.
In der Drs. 21-3074 wird seitens der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ausgeführt, dass ein neuer Standort an der Elly-See-Straße geprüft werde.
Dieser avisierte neue Standort wird aber deutlich längere Anfahrtswege für die Frauen und Männer der FF Lurup bedeuten und wird daher äußerst kritisch bewertet. Zudem liegt der heutige Standort deutlich mehr im Zentrum Lurups. Die Haupteinsatzgebiete der letzten zwölf Monate der FF Lurup zeigen zudem auf, dass insbesondere im Flüsseviertel deren Einsatz gefragt war, nahe des jetzigen Standortes.
Es ist also sinnvoll, den bisherigen Standort der FF Lurup in Zukunft mit einem zeitgemäßen zweiständigen Gebäude einer Feuerwache beizubehalten. Nur wenn sich dies als nicht realisierbar erweist, wären andere als geeignet geprüfte Standorte in Erwägung zu ziehen.
Da das Grundstück des jetzigen Standortes bereits im Besitz der FHH ist und dort bisher nur Wohnungsbau vorgesehen ist, obwohl es sich um ein Kerngebiet (MK) handelt, in dem Wohnen gemäß Bebauungsplan Lurup 58 erst ab dem II. Obergeschoss zulässig ist, sollte geprüft werden, inwieweit dort direkt eine zweiständige Feuerwache in einem Neubau mit darüber liegendem Wohnungsbau verknüpft werden kann.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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