S-Pedelecs und E-Bikes - Ein Verkehrsversuch für neue Führungsformen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.9
Hamburg hat sich zur Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split ehrgeizige Ziele gesetzt und baut die Radverkehrsanlagen konsequent um. Mit dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr von Senat, städtischen Behörden und Bezirken wurden 2021 neue Führungsformen vorgestellt, die auch die Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Radentscheid (Drs. 22/106) berücksichtigen. Wesentliches Element ist die deutlichere Trennung von Radverkehr und Kfz- Verkehr. Wenig beachtet wurde bislang hingegen die zunehmende Zahl von S-Pedelecs und E-Bikes im öffentlichen Raum.
Während die Benutzung von Radfahrstreifen mit Elektrokleinstfahrzeugen erlaubt ist, dürfen Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) und E-Bikes im Hamburg bislang weder auf Radfahrstreifen noch auf Bussonderstreifen fahren. Es irritiert Kfz Führende sichtbar, wenn die wie Fahrräder aussehenden Kleinkrafträder nicht diese nutzen, sondern regelkonform die Fahrspuren des motorisierten Verkehrs. Hupen, Hinweise auf das vermeintliche Fehlverhalten und gar gefährliches Rechts-Überholen über die Sonderstreifen sind die Folge. Die Überholmanöver sind um so gefährlicher, da E-Bikes eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und S-Pedelecs sogar von bis zu 45 km/h erreichen können. Von der angestrebten besseren Trennung zum Kfz-Verkehr profitieren Nutzende dieser Fahrzeuge bislang nicht, obwohl auch sie wie Radfahrende keinerlei schützende und Abstand haltende Karosserie besitzen und S-Pedelecs wie E-Bikes eine wichtige und allen Prognosen zu Folge zunehmende Rolle bei der Mobilitätswende spielen.
Ein Verkehrsversuch zur Erprobung neuer Führungsformen kann helfen, Erkenntnisse zu gewinnen, um die Sicherheit für die Fahrzeugführenden von S-Pedelecs und E-Bikes zu erhöhen und die Fahrzeuge besser in den Verkehr zu integrieren.
Die Bezirksversammlung beschließt daher:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, folgende Punkte zu berücksichtigen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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