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S-Pedelecs und E-Bikes - Ein Verkehrsversuch für neue Führungsformen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.9

Sachverhalt

Hamburg hat sich zur Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split ehrgeizige Ziele gesetzt und baut die Radverkehrsanlagen konsequent um. Mit dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr von Senat, städtischen Behörden und Bezirken wurden 2021 neue Führungsformen vorgestellt, die auch die Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Radentscheid (Drs. 22/106) berücksichtigen. Wesentliches Element ist die deutlichere Trennung von Radverkehr und Kfz- Verkehr. Wenig beachtet wurde bislang hingegen die zunehmende Zahl von S-Pedelecs und E-Bikes im öffentlichen Raum.

 

Während die Benutzung von Radfahrstreifen mit Elektrokleinstfahrzeugen erlaubt ist, dürfen Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) und E-Bikes im Hamburg bislang weder auf Radfahrstreifen noch auf Bussonderstreifen fahren. Es irritiert Kfz Führende sichtbar, wenn die wie Fahrräder aussehenden Kleinkrafträder nicht diese nutzen, sondern regelkonform die Fahrspuren des motorisierten Verkehrs. Hupen, Hinweise auf das vermeintliche Fehlverhalten und gar gefährliches Rechts-Überholen über die Sonderstreifen sind die Folge. Die Überholmanöver sind um so gefährlicher, da E-Bikes eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und S-Pedelecs sogar von bis zu 45 km/h erreichen können. Von der angestrebten besseren Trennung zum Kfz-Verkehr profitieren Nutzende dieser Fahrzeuge bislang nicht, obwohl auch sie wie Radfahrende keinerlei schützende und Abstand haltende Karosserie besitzen und S-Pedelecs wie E-Bikes eine wichtige und allen Prognosen zu Folge zunehmende Rolle bei der Mobilitätswende spielen.

 

Ein Verkehrsversuch zur Erprobung neuer Führungsformen kann helfen, Erkenntnisse zu gewinnen, um die Sicherheit für die Fahrzeugführenden von S-Pedelecs und E-Bikes zu erhöhen und die Fahrzeuge besser in den Verkehr zu integrieren.

 

Die Bezirksversammlung beschließt daher:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, folgende Punkte zu berücksichtigen.

 

  1. Die benannten Behörden werden gebeten, eine oder mehrere Strecken im Bezirk Altona zu identifizieren, auf denen ein Verkehrsversuch im Sinn von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr 6 der StVO - Erprobung verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen - durchgeführt werden kann. Gegenstand des Versuchs soll die probeweise Freigabe von überbreiten Radfahrstreifen oder Bussonderstreifen für S-Pedelecs oder E-Bikes i.S.d. StVO sein. Diese Freigabe ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h sowie der Maßgabe zu verbinden, auf Radfahrstreifen auf den Radverkehr besondere Rücksicht zu nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen. 

 

  1. Zu prüfen ist, ob die Königstraße bereits vor der geplanten Herstellung mit Protected Bike Lanes mit den jetzigen überbreiten Radfahrstreifen für den genannten Versuch in Frage kommt.

 

  1. Wird der Verkehrsversuch durchgeführt und erweist er sich im Sinn eines Zugewinns an mehr Verkehrssicherheit als positiv, ist die HRVV so zu ergänzen, dass eine Freigabe ausgewählter Fahrwege, die bislang nur dem Radverkehr oder dem Busverkehr vorbehalten sind, für S-Pedelecs und E-Bikes ermöglicht wird.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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