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Reparieren statt umgestalten und dokumentieren – beschädigte Sitzbänke im Bezirk Altona instand setzen Dringlicher Antrag der AFD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.8

Sachverhalt

Öffentliche Sitzbänke sind keine bloßen Gestaltungselemente. Sie dienen älteren Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Familien und allen Bürgern, die unterwegs eine kurze Ruhepause benötigen. Wenn Sitzflächen beschädigt sind, Holzteile fehlen oder Bänke stark verwittert und verschmutzt sind, verlieren sie ihren praktischen Nutzen.

Eine verantwortungsvolle Bezirkspolitik kümmert sich zunächst um das Vorhandene. Die Reparatur bestehender Bänke ist in vielen Fällen günstiger als eine vollständige Neuanschaffung. Gleichzeitig werden funktionsfähige Bauteile weitergenutzt und unnötiger Materialverbrauch vermieden. Das ist konservativ, sparsam und ressourcenschonend.

Nicht jede beschädigte Bank benötigt ein neues Gestaltungskonzept, ein Beteiligungsverfahren oder eine teure Sonderlösung. Häufig genügen neues Holz, fachgerechte Ausbesserungen, eine Reinigung und eine Schutzbehandlung. Bürger erwarten zu Recht, dass sichtbare Mängel im öffentlichen Raum praktisch und zügig behoben werden.

Die SPD wollte die Schäden feststellen. Wir wollen sie beseitigen. Reparieren statt umgestalten und dokumentieren.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten,

  1. beschädigte, verwitterte oder unvollständige öffentliche Sitzbänke im Bezirk Altona zeitnah instand zu setzen.
  1. Bereits bekannte Schäden sollen nicht lediglich erneut erfasst oder dokumentiert, sondern soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar unmittelbar beseitigt werden.
  1. Grundsätzlich soll die Reparatur vorhandener Sitzbänke Vorrang vor einer vollständigen Ersetzung oder gestalterischen Umgestaltung erhalten. Noch verwendbare Gestelle, Holzbauteile und sonstige Bestandteile sollen möglichst weitergenutzt werden.
  1. Ist eine Reparatur im Einzelfall nicht mehr wirtschaftlich oder sicher möglich, soll eine schlichte, robuste und wartungsarme Ersatzbank aufgestellt werden. Auf kostenintensive Sonderanfertigungen und rein gestalterisch begründete Umgestaltungen ist zu verzichten.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss innerhalb von drei Monaten über die veranlassten Reparaturen, die voraussichtlichen Kosten und gegebenenfalls noch bestehende Hindernisse zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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24.09.2026
Ö 7.8
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