Reform statt Reförmchen Altona für Bezirksverwaltungsreform! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2292B beschlossen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 10.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke dankt für die aufgeführten inhaltlichen Impulse und Hinweise und nimmt diese zur Kenntnis. Die Planung der Bezirksverwaltungsreform und ihre inhaltliche Ausgestaltung sind noch nicht abgeschlossen Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird die inhaltlichen Impulse der Bezirksversammlung Altona im weiteren Reformprozess ergebnisoffen und zielgerichtet prüfen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat mit den Bezirksamtsleitungen in einem gemeinsamen Strategieprozess erste Leitplanken für eine weitere Modernisierung der Hamburger Bezirksverwaltung erarbeitet. Übergeordnetes Ziel ist es, die bezirklichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger künftig noch digitaler, bürgernäher und schneller anbieten zu können und gleichzeitig die verwaltungsinterne Zusammenarbeit effizienter zu gestalten.
Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen eine Modernisierung und Optimierung, u.a. von Organisationsstrukturen und Rechtsvorschriften sowie die Vereinfachung von Prozessen sowie eine Vertiefung der Bürgerbeteiligung vor Ort. Darüber hinaus sollen die Bezirksämter nach diesen Überlegungen durch größere Ressourcenverantwortung und Budgetrechte gestärkt werden und damit auch stärkere Verantwortung für die zielführende Verteilung den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel übernehmen können. Zudem wird in dem Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Bezirksämter in den Bereichen, in denen sie bereits jetzt Gestaltungsspielräume haben - wie bei der örtlichen Bau- und Verkehrsplanung sowie der Sozialraumentwicklung - zu stärken.
Veränderungen an den Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes hinsichtlich der Bezirksversammlungen sind nicht vorgesehen. Die Bezirksversammlungen sind wichtige und bewährte Garanten für die bürgerliche Mitwirkung an der Verwaltung auf örtlicher Ebene. Sie werden an dem weiteren Reformprozess beteiligt, insbesondere im Rahmen über die seit Jahrzehnten etablierten gesetzlichen Beteiligungsformate des Bezirksverwaltungsgesetzes und über einen derzeit in Planung befindlichen Senatsempfang.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-2292B
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