21-0255

Ranger*innen für Altonas Naturschutzgebiete Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21/16980, Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern. Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün – Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, hat die Hamburgische Bürgerschaft am 8. Mai 2019 beschlossen, einen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung zu schließen.

 

Darin ist vorgesehen, die Naturqualität durch vielfältige Maßnahmen zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen ist die dauerhafte Einrichtung von „zehn ganze(n) Stellen für Ranger in den Naturschutzgebieten und dem Biotopverbund“.

 

In Altona gibt es drei Naturschutzgebiete: Das Flottbektal, Wittenbergen und das Schnaakenmoor. Letzteres hat den erweiterten europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und ist Teil des europaweiten Natura-2000-Netzwerkes. Darüber hinaus sind große Flächen des Biotopverbunds in Altona ausgewiesen.

 

Ranger*innen haben die Aufgabe, als Mittler*innen zwischen Mensch und Natur die Besucher*innen der Schutzgebiete vor Ort über Sinn und Zweck von Schutz- und Pflegemaßnahmen zu informieren, Pflege- und Reparaturarbeiten zu übernehmen und Entwicklungen von Beständen geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

 

Seit Jahren gibt es für die Altonaer Schutzgebiete eine konstante Beschwerdelage zu Störungen durch freilaufende Hunde, wildes Campen, Lagerfeuer bis hin zu Goa-Partys in Wittenbergen. Regelmäßig ist der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport damit befasst, ohne Abhilfe schaffen zu können. Im Bezirk gibt es keine personellen Möglichkeiten, Beschwerden intensiver nachzugehen oder Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, bei den anstehenden Vertragsverhandlungen wenigstens zwei Rangerstellen für die Altonaer Gebiete einzufordern. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

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