Rahmenplan Diebsteich In neuen großen innerstädtischen Quartieren gehören die Autos unter die Erde Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 anliegende Drucksache 21-0475E beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 15.01.2020 wie folgt Stellung genommen:
Im Rahmenplanentwurf Diebsteich ist auf dem ThyssenKrupp Grundstück auf der Nord- und Ostseite eine neue Straße als Umfahrung geplant, u.a. um die Wohnstraße Isebekstraße und den Vorplatz des Fern- und Regionalbahnhofs verkehrlich zu entlasten. Von dieser Straße, die im Gewerbegebiet liegen wird, ist auf der Nordseite eine Zufahrt zur geplanten Quartiersgarage vorgesehen. Die Garage ist als integrativer Teil des Neubaus für das Regionalligastadion geplant. Die konkrete Ausgestaltung der Garage in Hinsicht auf ihre Geschossigkeit und damit ihrer Kapazität wird in den dem Rahmenplan nachfolgenden Verfahren im Zusammenhang mit der Konkretisierung insbesondere der Nutzungsbausteine Musikhalle, Stadion und Sportpark festgelegt.
Die vorgeschlagene Unterbauung der Sportplätze wird sehr kritisch gesehen. Die Gründe sind insbesondere, dass
- Freiraum und Sport in der Landschaftsachse und im Sportpark eindeutig Vorrang haben,
- komplexe Eigentumsverhältnisse vorhanden sind,
- die Investorensuche im Zusammenhang mit einem Gebäude, in dem auch andere Nutzungen stattfinden, realistischer ist,
- große Rampen den Sportpark zerschneiden würden und die Erschließung des Bereichs insgesamt erschwert wird,
- die zügige Realisierung des Sportparks durch die erhöhte Komplexität erschwert wird,
- Abhängigkeiten und Abstimmungsbedarfe beider Nutzungen bestünden, obwohl der Sport am Diebsteich starkes Gewicht haben soll
und
- Funktionen wie Regenrückhaltung und Wurzelraum sehr schwierig abzubilden wären. Hier ist eindeutig eine Unterbauung von Gebäuden im Sinne der Nachhaltigkeit vorzuziehen.