Querungsstellen für den Fußverkehr im Umfeld von Schulen mit einfachen Mitteln zukünftig sicherer machen Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
„Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen.“
Rn. 1 VWV-StVO zu § 25 Absatz 3 StVO
Die Notwendigkeit ist gegeben.
Es ist gesellschaftlich gewollt, dass Schulkinder gefahrlos und möglichst zu Fuß ihren Schulweg zurücklegen können. An unzähligen Querungsstellen, gerade auf Schulwegen, parken PKW aber so nah an den Übergangsmöglichkeiten, dass für Fußgänger:innen, besonders aber für Schulkinder, ein Blickkontakt mit anfahrenden PKW nicht möglich ist. Kinder müssen also die Fahrbahn betreten, um sehen zu können, ob ein Auto kommt. Abbiegende Fahrzeuge erkennen durch die parkenden PKW ebenfalls spät, dass sie bremsen müssen. Elterntaxis vor Schulen, die um eine schnelle kiss and drop-Möglichkeit kämpfen, verstärken die Gefahr erheblich. Schlimmstenfalls gehen Kinder, weil sie nichts sehen, davon aus, dass nichts kommt.
Abhilfe schafft zum Beispiel ein ausreichend langer, schraffierter Streifen neben der Querung. Eine Länge von fünf Metern ist notwendig, um Grundschulkindern ausreichenden Einblick in die Straße zu ermöglichen, ohne sie betreten zu müssen.
Natürlich sind diese Streifen überall notwendig, da überall direkt an Querungsstellen für den Fußverkehr geparkt und dadurch Unübersichtlichkeit im wahrsten Sinne geschaffen wird. Kinder sind im Besonderen betroffen, nicht nur, aber vor allem auf ihrem unbegleiteten Schulweg. Beispielhaft sind Droysenstraße/ Ecke Klein-Flottbeker-Weg (Schule Klein Flottbeker Weg) und Borselstr./ Ecke Gaußstr.(Schule Bahrenfelder Str.) zu nennen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, auch im Rahmen der Verabredungen des Bündnisses für den Fuß- und Radverkehr zu identifizieren, an welchen Querungsstellen für Fußgänger:innen die Sichtbeziehungen zwischen Schulkindern und Fahrzeugführenden durch vor allem zu Schulbeginn-Zeiten parkende Autos eingeschränkt werden und dort mit geeigneten Maßnahmen wie zum Beispiel ausreichend langen schraffierten Streifen entsprechend tätig zu werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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