Quartiersentwicklung auf dem Sportplatz Wichmannstraße Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 8.2.3
Zahlreiche engagierte Ehrenamtliche aus dem Stadtteil Bahrenfeld haben sich in der Vergangenheit bei der Unterbringung von Geflüchteten über die Maßen solidarisch gezeigt und die Integration von mittlerweile 3.548 neuen Nachbarn mit unterschiedlichen Projekten unterstützt. Seit Bekanntwerden der Planung zur Bebauung des Sportplatzes Wichmannstraße ist der Stadtteil in Sorge, ob die Rahmenbedingungen für diese neue Unterkunft für gute Integration vor Ort ausreichend sind.
Fördern & Wohnen plant dort den Bau von ca. 114 Wohnungen aufgeteilt auf sechs Riegel mit je zwei Häuser mit jeweils 3 – 4 Geschossen, was zu einer hohen Verdichtung auf dem zur Verfügung stehenden Gelände mit wenig Freiflächen zwischen den Gebäuden führen wird.
Der dort entstehende Wohnraum soll in der Erstbelegung für die Dauer von drei Jahren als öffentlich-rechtliche Unterkunft für Asyl- und Schutzsuchende genutzt werden. Für die Erstbelegung sind 370 Plätze vorgesehen. In der Nachnutzung sollen die Wohnungen zu 100% als Sozialwohnungen vermietet werden.
Trotz des unbestritten hohen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für Asyl- und Schutzsuchende sowie vordringlich Wohnungssuchende muss die Entwicklung des Quartiers auf dem Sportplatz Wichmannstraße im Einklang mit einer nachhaltigen und maßvollen Stadtentwicklung stehen. Die aktuell geplante 3 bis 4-geschossige Bebauung des Vorhabens fügt sich von der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung der Steenkampsiedlung ein.
Insbesondere die geplante Geschossigkeit mit bis zu vier Geschossen zur Grundschule Groß Flottbek sowie die 4-Geschossigkeit der Hausriegel B und D aus dem vorliegenden Konzept nehmen hinsichtlich der Höhenentwicklung keinen Bezug auf die schützenswerte Steenkampsiedlung und berücksichtigen durch die massive Bebauung nicht den Gedanken der Gartenstadt. In der derzeitigen Planung werden ca. 550 m² Kinder- und Freizeitflächen für 114 Wohneinheiten vorgesehen. Dies stellt eine Befreiung von über 50 % der gemäß § 10 HBauO geforderten 10 m² Kinder- und Freizeitfläche pro Wohneinheit dar und wird den Anforderungen an ein gutes Wohnumfeld für Familien mit Kindern auch in der Nachnutzung nicht gerecht.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG folgende Stellungnahme:
Die Planung wird dahingehend angepasst, dass:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten
ohne
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