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QF I 2025 – LGZ Osdorf/ Lurup - Verlängerung des Zuwendungsbescheids bis 31.12.2025 und Erhöhung der Zuwendungssumme Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 07.10.2025 Sozialausschuss Ö 3.6

Sachverhalt

Das Lokale Gesundheitszentrum (LGZ) Osdorf/Lurup hat sich seit der Eröffnung 2023 als Anlaufstelle für die vor Ort lebenden rger:innen bewährt. Die vorgegebene interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Arztpraxen im Haus und die Vernetzung mit den Einrichtungen im Quartier sind strukturell verankert und unterstützen die stete Weiterentwicklung des Konzeptes. Neben den regelmäßigen offenen Sprechstunden finden Einzelberatungen und Kursangebote zu verschiedenen Gesundheits- und Sozialthemen in den angemieteten Räumlichkeiten statt. Das gesetzte Ziel, den Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu unterschiedlichen Angeboten der sozialen Infrastruktur zu ermöglichen, Schwerpunktangebote, Sozialberatung und Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung zu vermitteln, wird erfolgreich umgesetzt.

Nach der Pilotphase von 3 Jahren hat sich die Sozialbehörde zur Verstetigung des Angebots entschieden. Die Verlängerung seitens der Sozialbehörde hat eine Verlängerung des Zuwendungszeitraums von knapp 10 auf 12 Monate in 2025 bis zum 31.12.2025 zur Folge. Somit erhöht sich der Zuschuss zu den Betriebskosten aus dem Quartiersfonds (QF) I auf 30.240 Euro. Die bisherige Zuwendung für 2025 bis Mitte Oktober wird damit um 6.585 Euro erhöht.

Das Bezirksamt empfiehlt dem Sozialausschuss, dem Lokalen Gesundheitszentrum (LGZ) Osdorf/ Lurup r die Verlängerung des Zuwendungsbescheids bis zum 31.12.2025 zusätzliche Mittel aus dem QF I in Höhe von 6.585 Euro zur Verfügung zu stellen und die bestehende Zuwendung auf 30.240 Euro in 2025 zu erhöhen. Im QF I 2025 stehen dafür Restmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Der Sozialausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.10.2025
Ö 3.6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

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