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Prävention sicherstellen - jetzt die Stelle des Jugendbeauftragten der Polizei neu besetzen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.11.2021 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

Die Bekämpfung der Jugendkriminalität in der Polizei Hamburg wird vom Fachstab des Landeskriminalamtes unter der Leitung des Landesjugendbeauftragten gesteuert und koordiniert. Von Bagatelldelikten bis hin zum täterorientierten Intensivtäterkonzept kommt ein abgestuftes und dem Einzelfall angepasstes Maßnahmenbündel zum Einsatz.

 

Um ein Abgleiten von tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen in verfestigte Karrieren frühzeitig zu verhindern, ist mit den Hamburger Jugendbehörden (Familieninterventionsteam und Allgemeine Soziale Dienste) ein Meldewesen vereinbart. Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität kommt der Kooperation zwischen den Behörden eine wichtige Bedeutung zu. Dem Rechnung tragend hat die Bürgerschaft bereits im Jahr 2007 das Handlungskonzept "Handeln gegen Jugendgewalt" entwickelt.

 

Neben repressiven Maßnahmen setzen die Behörden auf präventive Maßnahmen, die vor allem durch die Jugendbeauftragten der Polizei in allen Hamburger Bezirken getragen wird. In der Prävention konzentriert sich die Arbeit der Polizei insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den Schulen und stellt jeder Schule einen festen Ansprechpartner, den Cop4U, zur Seite und ergänzt dieses Angebot durch das Präventionsprogramm "Kinder- und Jugenddelinquenz".

 

Insbesondere die Jugendbeauftragten koordinieren die polizeilichen Maßnahmen auf Bezirksamtsebene. Sie sind die ersten Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und stehen im regelmäßigen Kontakt mit dem Jugendhilfeausschuss.

 

Zum 1. Oktober, seit nunmehr fast 2 Monaten, ist die wichtige Stelle des Jugendbeauftragten Altona vakant und wird kommissarisch vom Jugendbeauftragten des Bezirks Eimsbüttel besetzt. Zu befürchten ist, dass diese Lösung den Problemen, insbesondere in Anbetracht zahlreicher Brennpunkte von Jugendkriminalität im Bezirk Altona, nicht gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, die kommissarisch besetzte Stelle des Jugendbeauftragten im Bezirk Altona schnellstmöglich nachzubesetzen.

 

  1. Dem Jugendhilfeausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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