21-0599.1

Potenzialanalyse und Rahmenplanung Kurt-Tucholsky-Quartier Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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23.04.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 anliegende Drucksache 21-0431 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) über die Finanzbehörde beteiligt und mit Schreiben vom 17.01.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich inklusive städtebaulich-landschaftsplanerischem Rahmenplan werden im Frühjahr 2020 abgeschlossen. Sich anschließende vertiefte Planungen für das Kurt-Tucholsky-Quartier liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.

 

Die BSB gibt folgende Hinweise für die weitere Planung des Kurt-Tucholsky-Quartiers:

 

Die Neugründung der Stadtteilschule am Standort Kieler Straße/Eckernförder Straße darf durch die Potenzialanalyse und Rahmenplanung nicht verzögert oder behindert werden.

Mögliche Neu-, Ersatz- oder Umbaumaßnahmen als Folge dieser Planungen müssen    kostenneutral für das Schulbaubudget finanziert werden (Querfinanzierung oder             Investorenbeteiligung).

Da schulische Potentialflächen im Grenzbereich Altona/Eimsbüttel kaum noch vorhanden sind, muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Standort zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern oder ggf. um eine Grundschule zu ergänzen.

 

Die Finanzbehörde hat mitgeteilt, dass der LIG grundsätzlich bereit ist städtebauliche Konzeptionen zu fördern und mit zu begleiten.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 07.04.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Schulgrundstück der heutigen Tucholsky-Schule wird laut Auskunft der BSB in den kommenden Jahren als „Schul-Hotel“ genutzt, d.h. andere Schulen werden während laufender Sanierungsarbeiten an den „Standort Tucholsky“ ausgelagert.

Anschließend sind dauerhaft weitere Schulnutzungen vorgesehen. Auch die „Rahmenplanung Diebsteich“ sieht hier Schulnutzungen vor.

Im Übrigen befinden sich im Umfeld die Grundstücke Langenfelder Str. 84 und 122 bereits in Entwicklung, und weitere größere Potenzialflächen stehen nicht zur Verfügung.

Im Ergebnis wird derzeit eine „Rahmenplanung Tucholsky“ als nicht sinnvoll erachtet.

 

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