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Planfeststellungsverfahren für die Fernwärmeleitung FWS-West - Stellungnahme des Bezirksamtes Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.08.2020
Sachverhalt

Die Wärme Hamburg GmbH beantragt die Planfeststellung der Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) auf Grundlage des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit der FWS-West wird eine Verbindung zwischen der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau und dem Weststrang der Fernwärmetransportleitung in Bahrenfeld geschaffen. Die Planung wurde im letzten Jahr im Planungsausschuss und hinsichtlich des Hindenburgparks im Grünausschuss vorgestellt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte u. a. im Technischen Rathaus und online. Eine Veröffentlichung des Verfahrens auf dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de/hh) erfolgte ebenfalls. Die Unterlagen werden auch über den Auslegungszeitraum hinaus auf der Internetseite und dem UVP-Portal einsehbar und downloadbar sein, im Internet unter der Adresse

https://www.hamburg.de/planfeststellungsverfahren-fernwaermeleitung-fws-west/

Stellungnahmen können bis zum 07.09.2020 abgegeben werden.

 

Das Bezirksamt Altona beabsichtigt die folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Planfeststellung der Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) wird vom Bezirksamt Altona sehr begrüßt.

 

Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Ausführungsplanung des Hindenburgparks, der Ausgleichsmaßnahmen und des Schachtbauwerks:

 

Die weitere Planung und die Ausführungsplanung des Hindenburgparks und der Ausgleichsmaßnahmen am Elbstrand sind mit dem Bezirksamt Altona abzustimmen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt ein kleinerer Teil des Bauwerks (nördlicher Abschlussschacht des Tunnels) sichtbar im Park. Auch die Ansicht und Gestaltung dieses sichtbaren Teils ist mit dem Bezirksamt Altona abzustimmen (Planungsphase und Bemusterung). Insbesondere sollte der vom Elbuferweg sichtbare Teil mit Naturstein verblendet werden.

 

Baustellenkoordination:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Fertigstellung der FWS-West bis Ende 2023 geplant und steht im zeitlichen Zusammenhang mit der Abschaltung des Kraftwerkes Wedel. Der Realisierungszeitraum liegt somit parallel zu den Großbauprojekten des A7-Deckel Altona (Autobahn GmbH) und des 1. Bauabschnittes der Sanierung der Elbchaussee (Mai 2021 - Ende 2023; LSBG, HW, SNH). Des Weiteren beabsichtigen das Bezirksamt Altona (Ausbau der Veloroute 1), der LSBG (Luruper Hauptstraße) und das Land Schleswig-Holstein (OD Schenefeld L104) weitere Baumaßnahmen umzusetzen.

Durch die Parallelität der oben genannten Maßnahmen in den Jahren 2021 bis 2023 wird die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes, aber auch der Bezirksstraßen im Hamburger Westen (insb. im Bezirk Altona), stark eingeschränkt und der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund wurde die Maßnahme FWS-West im April 2020 auf der LSBG-Regionalkonferenz eingebracht und das dynamische Koordinierungsnetz (KOST) entsprechend des Trassenverlaufs (Elbchaussee bis Osdorfer Weg) erweitert. Demnach ist künftig für verkehrskritische Bauabschnitte eine Zustimmung der KOST erforderlich.

Aus Sicht der Baustellenkoordination Altona ist seitens Wärme Hamburg bezüglich der Realisierung einzelner Bauphasen (Bauzeitfenster, Verkehrsführung, etc.) eine enge Abstimmung mit den umliegenden Bauvorhabenträgern, der bezirklichen Baustellenkoordination sowie der KOST erforderlich, um die verkehrlichen Auswirkungen zu minimieren. Dies betrifft insb. die folgenden Abschnitte der FWS-West:

-          Abschnitte 5/6/7/8: Die Abschnitte 5/6 liegen im bzw. grenzen an das Baufeld des 1. BA Elbchaussee. Die Abschnitte 7/8 werden für die bauzeitliche ÖPNV-Umleitung des 1. BA Elbchaussee in Anspruch genommen.

-          Abschnitt 13/14 - Querung des Osdorfer Weges: Der Osdorfer Weg (HVS) fungiert u.a. als Ausweichroute während des Bauzeitraumes des 1.BA Elbchaussee. Zudem liegen im Zeitraum 2022 bis 2023 parallel die LSBG-Maßnahme Luruper Hauptstraße (Abschnitt Elbgaustraße bis Landesgrenze) und die der Schleswig-Holstein-Baumaßnahme L103 (Parkgrund bis Kiebitzweg). Daher kann in diesem Zeitraum aus verkehrlicher Sicht die Querung des Osdorfer Weges nur unter Beibehaltung der vollen Leistungsfähig des Osdorfer Weges (2 Fahrstreifen je Richtung) erfolgen.

-          Abschnitt 9: Veloroutenausbau des Bezirks (2021-22) in der Jungmannstraße (VR.1 A17 Othmarschen Lückenschlüsse) sowie vorbereitenden Maßnahmen durch Hamburg Wasser

-          Abschnitte 12/13 - Groß Flottbeker Straße / Baron-Voght-Straße: Veloroutenausbau des Bezirks (geplant). Prüfung, ob die Straßenplanung des Bezirks ggf. durch Wärme Hamburg hergestellt werden kann.

 

Immissionsschutz:

 

-          Erschütterung: nur während der Bauphase, hier besteht keine Zuständigkeit des Bezirks. Nach Fertigstellung der „FWS-West“, beim Betrieb der Anlage, entstehen keine Erschütterungen, daher bestehen keine Bedenken gegen die Ausführung.

-          Lärm: nur während der Bauphase, hier besteht keine Zuständigkeit des Bezirkes. Nach Fertigstellung der „FWS-West“, beim Betrieb der Anlage, entsteht kein Lärm, daher keine Bedenken gegen die Ausführung.

-          Luft: Werte der 39. BImSchV werden in der Bauphase durch die erforderlichen Verkehrsumleitungen eingehalten, beim Betrieb der Anlage entstehen keine Zusatzbelastungen der Luft, daher keine Bedenken gegen die Ausführung.

 

Bodenschutz:

 

Die Abschnitte 5 – 12.2 sowie der Abschnitt 14 der geplanten Arbeiten für den Ausbau des Fernwärmeleitungstrasse West „FWS-West“ liegen gemäß dem Fachinformationssystem Bodenschutz/Altlasten, dem Altlasthinweiskataster der Freien und Hansestadt Hamburg,  nicht im Bereich einer Altlast, altlastverdächtigen Fläche, schädlichen Bodenveränderung, Verdachtsfläche und/oder eines Grundwasserschadens. Insofern bestehen für diesen Bereich aus Sicht des Bodenschutzes und der Flächensanierung keine Bedenken.

 

In dem Abschnitt 13 befindet sich zwischen den Punkten 7 + 100 und 7 + 200 die Gaswanderzone mit der Flächennummer 5836-010/00 um die Bauschuttdeponie Flottbeker Marktplatz. Diese befindet sich in Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/N23). Aus diesem Grund kann durch A/VS 313 hierzu keine Einschätzung abgegeben werden.

 

Sofern im Zuge von Erdbauarbeiten Bodenpartien angetroffen werden, welche den Verdacht auf Bodenverunreinigungen (verdächtige, ungewöhnliche Gerüche, Verfärbungen etc.) aufkommen lassen, sind die Erdarbeiten zu unterbrechen und es ist das Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Technischer Umweltschutz - VS 31 - (Tel.: 42811-6032, E-Mail: umweltschutz@altona.hamburg.de) oder außerhalb der Dienstzeit die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Schadensmanagement/ Sofortmaßnahmen (Tel.: 42840-2300) zu benachrichtigen.

Anhänge

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