22-1918

Pilotierung von E-Ladepunkten an Straßenlaternen Antrag der Volt-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.03.2026 Mobilitätsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Der Hochlauf der Elektromobilität stellt insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen Altonas viele Anwohnende vor praktische Herausforderungen, was von Mieter:innen plastisch geschildert wird: Ein Großteil der Haushalte verfügt über keine privaten Stellplätze oder Wallboxen. Gleichzeitig ist der öffentliche Raum begrenzt und durch vielfältige Nutzungsansprüche geprägt.

Analog zur Prüfung der Alltagstauglichkeit von Ladebordsteinen (vgl. Drs 22-1004) soll die flächensparende und vergleichsweise kostengünstige Lösung durch Ladepunkten an Laternen getestet werden. Der noch gültige Masterplan zum Ausbau der Ladeinfrastruktur (vgl. Drs. der Bürgerschaft 20-12811) sieht eine Prüfung vor. Zuletzt antwortete die Behörde für Wirtschaftund Innovation im Jahr 2011 auf eine Anfrage der Bezirkversammlung Altona (Drs. 21-2574.1): “Die Möglichkeit des Laternenladens ist eine interessante Option des Ladeinfrastrukturaufbaus für die Elektromobilität” und verwies auf technische Notwendigkeiten.

Neben klassischen Ladesäulen bieten sogenannte Laternenladepunkte also Ladeeinrichtungen, die in bestehende Lichtmasten integriert werden eine platzsparende und potenziell kosteneffiziente Ergänzung der Ladeinfrastruktur. In anderen europäischen Städten werden entsprechende Systeme bereits erprobt oder eingesetzt. Sie ermöglichen insbesondere das quartiersnahe Normalladen über längere Standzeiten (z. B. über Nacht), ohne zusätzlichen Flächenverbrauch durch neue Ladesäulen und ohne kostenintensive Tiefbauarbeiten. Auch wenn nur ein Teil der Lichtmasten die technischen Voraussetzungen erllt (ausreichend dimensionierter Netzanschluss, dauerhafte Stromversorgung und eine geeignete Lage für Parkplätze) ergäbe sich eine theoretische Größe von - Schätzungen von Stromnetz Hamburg zufolge - 25.000 Ladepunkten.

Gerade in hochverdichteten Quartieren wie Ottensen, Altona-Altstadt, Altona-Nord, Sternschanze oder Teilen von Bahrenfeld könnte diese Lösung einen Beitrag leisten, um den Umstieg auf emissionsarme Mobilität sozial gerechter und praktikabler zu gestalten. In einer Pilotierung kann getestet werden, wie die E-Auto-Parkplätze bestmöglich gekennzeichnet werden können, wie Ladelaternen evt. durch Einfärbung sich deutlich abheben und somit auffindbar sind, welche großgige Hochstparkdauer sich als nutzer:innenfreundlich beweist. Zu prüfen wäre ebenso,r welche Ladestromanbieter die Laternenladepunkte offen sein sollen. Verglichen werden auf Praxistauglichkeit könnten bei einem Piloten ebenso die zwei Architekturvarianten für Laternenladen:

  • Laterne mit integrierter Ladeelektronik (Wallbox Prinzip) oder
  • Passive Steckdose und intelligentes Ladekabel (Smart Cable mit Ladeadapter).

Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und unter welchen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen ein Pilotprojekt für Laternenladepunkte im Bezirk Altona realisiert werden kann.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, dem Stromnetzbetreiber sowie geeigneten Infrastrukturpartnern ein Pilotprojekt für Ladepunkte an bestehenden Lichtmasten („Laternenladen“) in verdichteten Quartieren Altonas durchzuführen;
  2. mindestens nf geeignete Pilotstandorte zu identifizieren, insbesondere in Gebieten
  • mit hoher Bevölkerungsdichte
  • geringem Anteil privater Stellplätze,
  • gleichzeitigem Parkdruck und
  • bislang unterdurchschnittlicher Ladeinfrastrukturabdeckung;
  1. die technischen Voraussetzungen (Netzkapazität, Dauerstromverfügbarkeit, Lastmanagement), rechtlichen Rahmenbedingungen (Sondernutzung, Verkehrssicherheit, Eichrecht, Abrechnungssysteme) sowie die Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten darzustellen;
  2. im Rahmen des befristeten Pilotprojekts (z. B. 1224 Monate) die Nutzung der Laternenladepunkte zu analysieren;
  3. dem Mobilitätsausschuss einen Bericht über die Ergebnisse vorzulegen.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.03.2026
Ö 6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Ottensen Altona-Altstadt Sternschanze Bahrenfeld

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